Was du zu Powerbanks im Flugzeug wissen musst
Der Flug 6E 6115 vom Sonntag habe auf der Route zwischen Delhi und der östlichen Grossstadt Chennai nach Hyderabad umgeleitet werden müssen, «nachdem Rauch entdeckt wurde, der von einem persönlichen Elektronikgerät eines Passagiers stammt», zitierten «The Hindu» und andere indische Zeitungen eine Mitteilung der Airline.
Bei dem elektronischen Gerät handelte es sich den Berichten zufolge um eine Powerbank, mit der mobile Geräte wie etwa Smartphones oder Tablets unterwegs ohne eine Steckdose aufgeladen werden können.
Bei weitem kein Einzelfall
Immer wieder müssen Flugzeuge aufgrund in Feuer geratener Powerbanks und anderer Lithium-Batterien umkehren oder notlanden. Die US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA spricht von mindestens 81 Zwischenfällen aufgrund brennender, rauchender und stark erhitzter Lithium-Batterien 2026. Hier einige der Vorfälle in den letzten Monaten:
- Am 26. September 2026 wurde eine Maschine der Lufthansa auf ihrem Flug nach Lissabon gezwungen in Lyon zwischenzulanden. Der Grund: eine brennende Powerbank.
- Am 17. September 2026 musste eine Boeing der niederländischen Gesellschaft KLM wegen einer in Brand geratenen Powerbank umkehren.
- Am 10. August 2026 musste ein Swiss-Flug von Zürich nach Boston wegen einer rauchenden Powerbank in Dublin zwischenlanden.
- Am 27. Juli 2026 wurde ein Swiss-Flug nach New York zu einer Zwischenlandung gezwungen. Ursache war ein in Brand geratenes Kopfhörer-Ladecase.
Nur im Handgepäck erlaubt
Aufladbare Lithium-Ionen-Batterien sind in der Regel im Aufgabegepäck für den Laderaum des Flugzeugs verboten. Denn, wie die Fälle zeigen: Wenn diese Batterien beschädigt, kurzgeschlossen oder überhitzt werden, können sie Feuer fangen. Aus diesem Grund werden sie im Handgepäck mitgeführt. Sollten sie Feuer fangen, kann das Personal so schneller reagieren.
Davon sind bei weitem nicht nur Powerbanks betroffen. Auch andere Akkus, E-Zigaretten oder drahtlose Kopfhörer mit Ladecase stellen eine Gefahr dar. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) weist darauf hin, dass Powerbanks während des Fluges nicht benutzt werden dürfen. Als einzige Ausnahme gilt der Betrieb notwendiger und genehmigter medizinischer Geräte.
Im Handgepäck sind nur Batterien, Akkus und Powerbanks mit bis zu 100 Wattstunden (Wh) erlaubt, pro Person zwei. Für jene mit bis zu 160 Wh wird eine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft benötigt. Alles darüber ist verboten.
Weiss man die Batterieleistung, ist die Anzahl Wattstunden relativ einfach errechenbar: Wattstunden (Wh) = Milliamperestunden (mAh) x Spannung (V) / 1000. Eine Powerbank mit 27'000 mAh entspricht etwa 100 Wattstunden.
Vorbeugung
Einerseits ist es wichtig, seine Powerbank vor dem Flug auf Schäden zu prüfen. Diese können auch nicht sichtbarer Art sein. Sollte eine Powerbank schon häufiger heruntergefallen sein, beim Laden sehr heiss werden, sich verformt haben oder an den Anschlüssen verfärbt sein, sollte man sie besser sachgerecht entsorgen.
Beim Kauf einer neuen Powerbank ist gemäss TÜV das CE-Zeichen Pflicht. Das GS-Zeichen oder TÜV-Oktagon weist darauf hin, dass noch zusätzliche Sicherheits- und Qualitätsprüfungen erfolgt sind.
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Powerbank Feuer fängt, ist sehr gering. Die Anzahl Menschen, die sie im Flugzeug bei sich tragen, ist jedoch sehr hoch. Für ein Unglück benötigt es theoretisch lediglich eine brennende Powerbank.
Die Besatzung der IndiGo-Maschine von Sonntag konnte jedoch rasch reagieren. Schnell hätten sie gemäss der Fluggesellschaft die Situation unter Kontrolle gebracht. Die Piloten hätten die Sicherheitsstandards befolgt und die Maschine nach Hyderabad umgeleitet. Dort landete sie schliesslich sicher. Berichte über Verletzte lagen nicht vor.
(nil, mit Material von Keystone-SDA)
