Bis jetzt gibt es keinerlei Anzeichen, dass der Bundesrat die geplante Aufhebung der Maskenpflicht auf Ende März noch rückgängig macht – die Masken scheinen ab Ende Woche endgültig zu fallen. Doch wer die Schweiz mit dem Zug verlässt, muss auch im April eine Maske dabei haben, denn in allen Nachbarstaaten gilt nach wie vor eine Maskentragepflicht im öffentlichen Verkehr.
So hat beispielsweise Frankreich erst vor zwei Wochen die Maskentrag-Regeln in öffentlichen Innenräumen gelockert – die Pflicht im ÖV bleibt aber bis auf Weiteres bestehen.
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Auch in Deutschland muss in allen Bussen und Zügen eine Maske getragen werden. Noch strenger ist die Regelung in Italien: Nebst einer Maske (und zwar einer FFP2-Maske) müssen Passagiere auch über einen «Super Green Pass» verfügen. Der «Super Green Pass» ist das italienische Pendant zu unserem 2G-Zertifikat und wird an Geimpfte und Genesene ausgestellt.
Doch es gibt auch andere Beispiele: Im Norden Europas wird schon seit teilweise mehreren Wochen auf eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr verzichtet. Sämtliche skandinavischen Länder und Grossbritannien empfehlen zwar noch, eine Maske zu tragen – Pflicht ist es jedoch nicht.
Eine Sonderregel gilt in den Niederlanden: Personen, die nach einem positiven Test aus der Isolation entlassen wurden, müssen für die folgenden Tage (bis 10 Tage nach dem positiven Test) eine Maske tragen – in allen öffentlichen Innenräumen, Schulen und entsprechend auch im ÖV.
Auch Kanada verzichtet auf eine allgemeine Maskenpflicht, die Vereinigten Staaten und Mexiko bestehen allerdings noch auf die Maske.