CSD-Anschlag: Behörden filmten Täter wohl kurz vor der Tat
Im Fall des mutmasslichen CSD-Attentäters Abdul B. haben Recherchen ergeben, dass der 21-Jährige wohl etwa eine Stunde vor der tödlichen Tat am Tiergarten in Berlin noch von Sicherheitsbehörden gefilmt wurde. Laut einem gemeinsamen Bericht der «Süddeutschen Zeitung», des NDR und des WDR wurde der Islamist am Samstagabend von einer Kamera des Landeskriminalamts dabei aufgenommen, wie er sein Wohnhaus verliess. Kurze Zeit später starb eine Frau, 29 weitere Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt.
Die Sicherheitsbehörden hatten B. demnach bis kurz vor der Tat im Blick. Sein Verhalten nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft Mitte Mai soll jedoch nicht darauf hingedeutet haben, dass er unmittelbar einen Anschlag plante.
Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten hatte B. am 12. Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Er hatte Propaganda der Terrormiliz «Islamischer Staat» (IS) verbreitet und zweimal versucht, nach Mauretanien beziehungsweise Syrien auszureisen, um sich dem IS anzuschliessen. Nach einem gescheiterten Ausreiseversuch war er im Libanon festgenommen und im November 2025 nach Deutschland abgeschoben worden.
Das Gericht beendete die seit sechs Monaten andauernde Untersuchungshaft dennoch. B. sollte im Rahmen einer sogenannten Vorbewährung unter anderem an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Nach Recherchen der drei Medien hatten Sicherheitsbehörden das Risiko deutlich höher eingeschätzt. Noch vor B.s Freilassung soll das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum zu dem Schluss gekommen sein, dass eine erhebliche Gefahr bestehe, er könne erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen. Diese Einschätzung sei dem Gericht jedoch nicht mitgeteilt worden; ein solcher Austausch sei offenbar auch nicht vorgesehen gewesen.
Observation nach zehn Tagen zurückgefahren
Das Berliner LKA liess B. nach seiner Freilassung engmaschig überwachen. Sein Telefon und seine Aktivitäten in sozialen Netzwerken wurden kontrolliert, zudem folgten ihm Observationsteams. Eine Kamera zeichnete den Eingang seines Wohnhauses auf. Da sich B. zunächst unauffällig verhalten habe und keine Hinweise auf ein «aktionsorientiertes Verhalten» vorgelegen hätten, sei die aufwendige Observation nach etwa zehn Tagen zurückgefahren worden.
Eine Risikobewertung des Bundeskriminalamts stufte B. Ende Mai dennoch in die Kategorie «Rot» und damit als hohes Risiko ein. Weil die Überwachung zuvor keine konkreten Anzeichen für eine Tat ergeben hatte, wurden die Massnahmen dem Bericht zufolge trotzdem gelockert. Telefon- und Internetüberwachung sowie die Kamera vor dem Haus liefen jedoch weiter. Die Aufnahmen der Überwachung wurden wohl demnach immer 24 Stunden später ausgewertet.
Verwendete Quellen:
- sueddeutsche.de: "Sicherheitsbehörden filmten Abdul B. eine Stunde vor dem Anschlag"

