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Peking verbietet Drohnen ab Mitte November im Stadtgebiet

Peking verbietet Drohnen ab Mitte November im Stadtgebiet

14.09.2026, 08:4314.09.2026, 08:43

Peking verschärft die Regelungen für Drohnen in der chinesischen Hauptstadt. Ab dem 15. November ist der Besitz und die Lagerung von Drohnen im Gebiet der chinesischen Hauptstadt verboten, wie die Behörden am Sonntag mitteilten.

In der Verordnung begründete die Stadtregierung die Neuerung damit, die Sicherheit in der Hauptstadt zu gewährleisten.

Die Regelungen gelten auch für Touristinnen und Touristen. Bereits vor etwa einem halben Jahr hatte die Stadt das Mitbringen von Drohnen nach Peking verboten. Allerdings war der Besitz noch erlaubt, solange man die Drohne offiziell registrierte und damit mit seiner Identität verknüpfte.

Strengere Regeln in Peking

In Peking liegt auch das Machtzentrum der regierenden Kommunistischen Partei Chinas, weshalb in der Stadt oft strengere Sicherheitsvorschriften gelten. Die Metropole mit mehr als 20 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern hat damit besonders strenge Regeln, obwohl China eigentlich die Drohnenwirtschaft fördert und in anderen Grossstädten des Landes, wie der Hightech-Metropole Shenzhen, Menschen an ausgewählten Orten bereits Kaffee und Speisen per Drohne geliefert bekommen können.

In Shenzhen wird Essen per Drohne geliefert.
In Shenzhen wird Essen per Drohne geliefert.Bild: Shutterstock

In Peking war erst im Juni ein Kleinflugzeug gegen den grössten Wolkenkratzer im Zentrum der Stadt geflogen, obwohl bereits damals strenge Flugregeln galten und der von der Armee kontrollierte Luftraum über dem Stadtkern quasi einer Flugverbotszone glich. Der Pilot kam damals ums Leben, 13 weitere Menschen wurden verletzt.

Was Drohnenbesitzer nun tun können

Ob das Flugzeugunglück eine Rolle bei der Verschärfung der bestehenden Regelung für Drohnen gespielt hat, ist allerdings unklar. Noch-Drohnen-Besitzerinnen und -Besitzer können ihre Fluggeräte nun bis zum 15. November unter anderem über ein Rückkaufprogramm veräussern oder sie aus dem Stadtgebiet an einen anderen Ort schicken lassen.

Wer ab dann bis auf wenige Ausnahmen wie für Forschungszwecke oder zur landwirtschaftlichen Produktion noch mit einer Drohne erwischt wird, muss mit einer Einbehaltung und einem Bussgeld rechnen. (hkl/sda/dpa)

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