Sei «normal» bei «müden» Frauen – Staatsanwältin wollte Vergewaltigungs-vorwurf abweisen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die italienische Justiz zu einer Entschädigungszahlung an eine Frau verpflichtet. Ihre Vorwürfe von wiederholter Vergewaltigung in der Partnerschaft wurden von einer italienischen Staatsanwältin als «normal» für Männer mit Schwierigkeiten, den Widerstand «müder» Frauen zu überwinden, abgetan. Das berichtet der Guardian.
Die Äusserungen würden sexistische Stereotypen zementieren und geschlechtsspezifische Gewalt verharmlosen, entschied der EGMR. Die Staatsanwältin und somit auch die italienische Justiz habe keine sofortige, gründliche und effektive Untersuchung durchgeführt, obwohl dies bei häuslicher Gewalt vorgeschrieben sei.
Im April 2021 erstattete die Französin Audrey Ubeda, welche zusammen mit ihrem damaligen Partner und den gemeinsamen Kindern im süditalienischen Avellino lebte, Anzeige bei der Polizei. Nebst mehrfacher Vergewaltigung warf sie ihm vor, ihr vor Zeugen ein Messer an die Kehle gehalten zu haben. Dabei soll er angedeutet haben, dass sie, wie andere Femizide, in der Zeitung landen würde. Die Kinder soll er seelisch und körperlich misshandelt haben.
Noch im selben Jahr beantragte die zuständige Staatsanwältin die Einstellung des Verfahrens. Die körperliche Gewalt gegen die gemeinsamen Kinder sei lediglich eine disziplinarische Massnahme im Bereich der elterlichen Erziehung, argumentierte die Staatsanwältin. Der Vorfall mit dem Messer sei bloss ein schlechter Scherz gewesen, schreibt der «Guardian».
Der Vergewaltigungsvorwurf sei schwierig zu überprüfen, da dem Mann ihre Nichteinwilligung wohl nicht bewusst gewesen sei. Es sei «normal, dass Männer ein Mindestmass an Widerstand überwinden müssen, den tendenziell jede Frau zeigt, wenn sie müde vom Alltag ist und ein Mann sexuelle Annäherungsversuche unternimmt».
Der Einstellungsantrag der Staatsanwältin wurde abgelehnt und der Fall einer anderen Person zugeteilt. Der beschuldigte Mann wurde erstinstanzlich zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hat Berufung gegen das Urteil eingelegt und befindet sich aktuell auf freiem Fuss.
Der EGMR hat den italienischen Staat zu einer Entschädigungszahlung von circa 60'000 Euro (55'290 Franken) an Audrey Ubeda und ihre Kinder, welche drei Jahre lang in einem Frauenhaus gelebt hatten, verpflichtet.
Gegenüber der italienischen Presse erklärte Ubeda, das Urteil sei eine «Genugtuung» und «ein Sieg für alle Frauen».
(nil)
