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Gefahrengut-Alarm in Berlin: Terminal 1 am BER teilweise geräumt

Gefahrengut-Alarm in Berlin: Terminal 1 am BER teilweise geräumt

03.09.2026, 20:5203.09.2026, 20:52

Wegen eines möglicherweise gefährlichen Stoffes ist der Terminal 1 des Hauptstadtflughafens BER in Deutschland am Abend teilweise geräumt worden. Die Fluggäste wurden aufgefordert, das Gebäude zu verlassen, wie ein Sprecher der Bundespolizei sagte. Demnach habe eine Frau beim Servicepoint der Bundespolizei gesagt, sie habe einen gefährlichen Stoff dabei. «Bei der unbestimmten Substanz konnte eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden», sagte der Polizeisprecher. Deswegen wurde der Gefahrgut-Alarm ausgelöst.

24.07.2025, Brandenburg, Sch
Das Terminal 1 am BER wurde teilweise geräumt. (Archivbild)Bild: keystone

Die Flughafengesellschaft bestätigte den Vorfall: «Wegen des Verdachts auf einen gefährlichen Stoff hat die Bundespolizei gegen 17.45 Uhr einen Gefahrgutalarm ausgelöst», schrieb ein Sprecher des Flughafens. Aus Sicherheitsgründen wurde daher «der öffentliche Bereich des Terminal 1 geräumt». Bereits abfertigungsbereite Maschinen konnten regulär starten, im Anflug befindliche Maschinen konnten weiterhin landen. Lediglich der öffentliche Bereich sei geräumt worden, betonte er. Der Bereich hinter den Sicherheitskontrollen sei nicht evakuiert worden.

Flughafen: Abfertigung auf Terminal 2 verlegt

Die Abfertigung der Fluggäste «wird so weit wie möglich auf Terminal 2 verlegt», schob der Sprecher nach. «Inwieweit es zu Verspätungen und Flugausfällen kommt, ist aktuell nicht absehbar.» Weitere Angaben machte er zunächst nicht.

Wegen des Polizeieinsatzes wurde nach Angaben der Deutschen Bahn der Zugverkehr zwischen Schönefeld und dem Flughafen BER unterbrochen. Die S-Bahn verwies auf den Bus, um zum Flughafen zu gelangen.

Zuletzt war der Flugbetrieb am BER im März dieses Jahres unterbrochen worden, damals wegen eines möglichen verdächtigen Flugobjekts. Es sei eine «reine Sicherheitsvorkehrung» gewesen, sagte der Sprecher kurz darauf. Mit dem Vorgehen sollte eine Kollision verhindert werden. Es sei aber kein Objekt ausfindig gemacht worden. (hkl/sda/dpa)

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