Das musst du bei Versicherungen in den Ferien beachten
Vor den wohlverdienten Ferien denken die meisten wohl eher weniger an Probleme. Wer trotzdem mit solchen konfrontiert wird, sollte sich vorgängig über alle Eventualitäten informieren. Und obwohl es für jedes Risiko eine passende Versicherung gibt, machen einige mehr Sinn als andere.
Rechtsschutzversicherung
Obwohl in den Ferien Erholung im Vordergrund stehen sollte, kann es schon einmal hitzig werden. Besonders bei einem Rechtsstreit ist die Ruhe vorbei. Es stellt sich dann die Frage, ob ein dort ansässiger Anwalt kontaktiert werden soll, die Rechtsschutzversicherung greift oder ob das EDA weiterhilft.
Letzteres ist zu verneinen. Die Schweizer Botschaft ist keine Rechtsberatung. Yvonne Rohner, Leiterin Schutz und Nothilfe in der Konsularischen Direktion des Aussendepartements (EDA), meint dazu gegenüber dem SRF: «Wir können aber eine Liste mit vertrauenswürdigen Anwälten zur Verfügung stellen.» Betroffene können dafür die Botschaften, Konsulate oder die EDA-Helpline anfragen. Die Anwältinnen und Anwälte müssen sie dann aber selbst konsultieren. Zudem rät das EDA, vor einer Reise den Versicherungsschutz abzuklären.
Bei der Rechtsschutzversicherung hält sich hartnäckig der Glaube, dass diese weltweit gilt. Dies sei aber nicht so, erklärt Harry Büsser, Versicherungsexperte beim Vergleichsportal Comparis, dem SRF: «Oft gilt die Police nur für Europa oder für bestimmte Rechtsgebiete.» Die Rechtsschutzversicherung finanziere auch nicht jeden Streit bis vors höchste Gericht. Relevant seien die Erfolgschancen.
Der Rechtsschutz hilft jedoch bei der Anwaltssuche im Ausland und kommt finanziell dafür auf. «Die Versicherungen haben Notfallnummern, Partnerkanzleien, lokale Anwälte und oft auch Übersetzungsdienste», meint Harry Büsser.
Verkehrsrechtsschutz
Beachtet werden muss der Verkehrsrechtsschutz. Dieser kommt bei Streitfällen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr und anderer Mobilität zum Einsatz. Der Verkehrsschutz muss meistens zusätzlich abgeschlossen werden. Vor allem bei Reisen ausserhalb Europas sollte abgewogen werden, ob dies sinnvoll ist.
Mietauto
Unterschieden werden bei einem Mietauto Haftpflichtschäden, die von Dritten verursacht werden, sowie Kaskoschäden, also Schäden am eigenen Fahrzeug. Bestehende Haftpflichtversicherungen zahlen normalerweise keine Schäden an Mietautos, jedoch ist die Haftpflichtversicherung bei einem Mietauto oft bereits im Mietpreis enthalten. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Landes, in welchem das Fahrzeug gemietet wird. Die Deckungssumme ist von Land zu Land unterschiedlich. Sie sollte aber mindestens eine Million Franken betragen, schreibt der Konsumentenschutz.
Die Kaskoversicherung deckt Schäden am Mietwagen, etwa durch Unfälle oder Diebstahl. Wichtig sind die versicherten Ereignisse, der Selbstbehalt und allfällige Ausschlüsse. Schäden an Glas, Reifen, Felgen oder dem Unterboden sind oft nicht oder nur teilweise versichert. Trotz Vollkasko oder Premiumschutz gelten häufig Ausnahmen – etwa bei grober Fahrlässigkeit oder Vertragsverstössen. Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung lohnt sich zudem ein Blick auf bestehende Reise-, Haftpflicht- oder Kreditkartenversicherungen, da diese den Selbstbehalt teilweise bereits abdecken.
Haftpflichtversicherung
Wer jemandem in den Ferien Schaden zufügt, beispielsweise im Ferienhaus einen Wasserschaden verursacht oder eine Person verletzt, greift auf die Haftpflichtversicherung zurück. Glücklicherweise gilt der Grossteil der Schweizer Privathaftpflichtversicherungen auf der ganzen Welt.
Verlust und Diebstahl
Wer im Ausland bestohlen wird, kann den Schaden über die Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» der Hausratversicherung abrechnen. Ohne diese Zusatzversicherung gehen Geschädigte leer aus. Um den Schaden ersetzt zu bekommen, muss zudem ein Polizeirapport vorgelegt werden.
Für verlorenes oder ruiniertes Gepäck greift auch die Reisegepäckversicherung. Der Abschluss einer solchen Versicherung lohnt sich aber nur für Personen, die häufig und mit teurem Gepäck reisen.
Reiseversicherung
Die Reiseversicherung gilt meistens in Fällen, in denen jemand eine Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss. Oftmals wird auch das Gepäck damit versichert.
Reiseversicherungen umfassen in der Regel drei Leistungen: eine Reiserücktrittsversicherung, eine Reise-Assistance-Versicherung respektive Reiseabbruchversicherung und eine Reisegepäckversicherung.
Welche Leistungen eine Reiseversicherung umfasst, ist je nach Anbieter unterschiedlich. Dazu können etwa die Deckung für Mietwagen, zusätzliche Hotel- und Verpflegungskosten bei Flugverspätungen oder -ausfällen, notwendige Anschaffungen bei verspätetem oder verlorenem Gepäck sowie Ticketversicherungen für Veranstaltungen und Aktivitäten gehören. Deshalb sollte vor den Ferien stets geprüft werden, welche Leistungen die Reiseversicherung abdeckt und ob der Versicherungsschutz auch im Zielland gilt.
Die Reiseversicherung wird oftmals auch von Reisebüros oder auf Onlinebuchungsseiten angeboten. Sie ist jedoch nicht obligatorisch. Sinn macht sie aber bei sehr teuren Reisen. Bei Personen, die mehr als zweimal im Jahr verreisen, lohnt sich jedoch eher eine Jahresversicherung, da diese günstiger ist. Für eine Familie mit mehreren Personen macht eine Jahresversicherung ebenfalls mehr Sinn.
Annullationskostenversicherung
Eine Annullationskostenversicherung bzw. Reiserücktrittsversicherung greift bei der Absage einer Reise und übernimmt beispielsweise die Annullationsgebühren des Hotels oder des Mietwagens bei Krankheit, Unfall oder Tod. Meistens gilt sie aber nicht bei bestimmten Risiken wie chronischen Krankheiten oder einer Trennung.
Reise-Assistance- und Gepäckversicherung
Die Reise-Assistance-Versicherung gilt erst, wenn die Reise bereits begonnen hat. Die Gepäckversicherung wiederum deckt den Schaden, der entsteht, wenn ein Koffer verloren oder kaputtgeht.
Kreditkarten
Wer eine Kreditkarte besitzt, könnte bereits über eine Reiseversicherung verfügen. Hier gibt es aber grosse Unterschiede und nicht bei jeder Reiseversicherung sind alle Leistungen inkludiert. Vorgängig sollte eine allfällige Versicherungsleistung also abgeklärt werden.
Personen-Assistance-Versicherung
Teuer werden können im Ausland auch ein Spitalaufenthalt und der Rücktransport in die Schweiz. Je nachdem könnte hier eine Versicherung sinnvoll sein.
In EU- und EFTA-Ländern kommt die obligatorische Unfall- respektive Krankenversicherung für diese Kosten auf. Bei den restlichen Ländern zahlt die Grundversicherung höchstens das Doppelte dessen, was die Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Wer es als sinnvoll erachtet, sollte deswegen eine sogenannte Personen-Assistance-Versicherung abschliessen, schreibt der Beobachter. Bei Ländern mit hohen Gesundheitskosten wie den USA oder Australien kann zudem eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Die Deckungssumme sollte mindestens bei 500'000 Franken liegen.
