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ESC: Diese Konsequenzen hat der Ausschluss von Joost Klein

epa11332619 (FILE) - Joost Klein representing the Netherlands with the song 'Europapa' during a press conference with the entries that advanced to the final after the second semi-final of th ...
Joost Klein zieht sich an der Pressekonferenz vom Donnerstag eine niederländische Flagge über den Kopf.Bild: keystone

Joost Klein darf nicht mitmachen – diese Konsequenzen hat das Aus für den Ablauf des ESC

11.05.2024, 15:3211.05.2024, 19:32
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Grosse Aufregung kurz vor dem Final des Eurovision Song Contest (ESC) in Malmö. Der niederländische Kandidat Joost Klein ist offiziell ausgeschlossen worden. Dies hat Konsequenzen für den Ablauf des Events.

Die Veranstalter melden am Samstagnachmittag: «Alle Teilnehmer behalten ihre Nummer in der offiziellen Startreihenfolge. Es wird kein Lied an Position 5 geben», so die Europäische Rundfunkunion (EBU).

Bei der anstehenden Zuschauer-Abstimmung am Abend des Finals werden die Niederlande keine Punkte erhalten können. Die niederländischen Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen aber weiterhin für den grossen Final abstimmen. Es darf nach ESC-Regeln nicht für das eigene Land gestimmt werden.

Die EBU werde alle Telekommunikationspartner informieren, dass das Land nicht mehr teilnehme. Zudem sei vorgesehen, die Leitungen für Song 5 zu sperren. «Wir bitten darum, dass niemand versucht, für Song 5 zu stimmen. Sollte jemand versuchen, für Song 5 abzustimmen, werden seine Stimmen nicht gezählt», hiess es von der EBU. Es bestehe die Möglichkeit, dass den Zuschauern Gebühren in Rechnung gestellt werden.

FILE - Joost Klein of Netherlands arrives on stage for the introducing of the artists at the dress rehearsal for the final at the Eurovision Song Contest in Malmo, Sweden, Friday, May 10, 2024. Hours  ...
Darf im Final nicht auftreten: Joost Klein.Bild: keystone

Nur noch 25 statt 26 Länder

Wegen eines Zwischenfalls nach dem Halbfinal-Auftritt am Donnerstagabend, der zu Polizeiermittlungen führte, wurde Klein am Samstag vom Wettbewerb ausgeschlossen. «Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinal am Donnerstagabend untersucht. Während der Ermittlungen wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen», schrieb die EBU. Der grosse Final des 68. Eurovision Song Contest werde nun mit 25 Liedern fortgesetzt.

Bereits am Freitag nahm Klein nicht an den zwei Durchlaufproben für den Final teil. Bei der zweiten Generalprobe werden regelgemäss die Jury-Abstimmungen durchgeführt. Seine Performance wurde anhand seines Halbfinal-Auftritts bewertet. Jedes Land hat dabei eine Jury aus fünf Experten, die anhand der zweiten Final-Generalprobe entscheiden. Die Jury-Abstimmungen machen in der Regel etwa 50 Prozent der Endergebnisse aus.

Jury-Bewertungen neu berechnet

Durch das Ausscheiden der Niederlande verändert sich auch einiges bei der bereits erfolgten Jury-Bewertung. Die Ergebnisse werden neu berechnet, sagte die EBU. Die Niederlande erhalten auch hier keine Punkte. Die Punkte rücken um einen Platz auf.

Im Klartext heisst das: Wenn die Niederlande zum Beispiel von einer nationalen Jury in einem Land auf Platz 9 eingestuft wurden, ist das Lied auf Platz 10 jetzt auf Platz 9, das Lied auf Platz 11 ist jetzt auf Platz 10. Demnach sollen die Punkte neu berechnet werden.

Das Ergebnis der niederländischen Jury für die 25 Teilnehmerländer ist weiterhin gültig. Die Niederlande werden beim Final nicht auf der Anzeigetafel erscheinen. (cma/sda/dpa)

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46 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tiburon
11.05.2024 15:41registriert Januar 2016
Früher musste man gut singen können um Mittelpunkt der Berichterstattungen zu sein. Heute sind es die Exzentriker und die, welche am meisten polarisieren.
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Kommentar*innen
11.05.2024 16:48registriert Juni 2018
in dubio pro reo
Ich bilde mir dann eine Meinung, wenn klar wird, was er angeblich getan hat (oder nicht).
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46
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