Schweiz
Aargau

Gipfeli Diebstahl: Konsumentenschutz kritisiert Vorgehen von Aldi

«Das ist absurd»: Mega-Busse wegen Gipfeli empört Konsumentenschutz – das sagt ein Anwalt

02.05.2025, 14:1102.05.2025, 15:07
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Ein Diebstahl im Wert von nur wenigen Franken kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – das musste eine Aargauerin kürzlich am eigenen Leib erfahren.

Die Frau scannt nämlich bei der Selbstbedienungskasse im Aldi ihr Pistazien-Gipfel im Wert von 85 Rappen – wie sie selbst sagt aus Versehen – nicht. Die juristischen Konsequenzen? Ein Hausverbot für sämtliche Aldi-Filialen in der Schweiz, eine Umtriebsentschädigung von 200 Franken, einen Strafbefehl wegen geringfügigen Diebstahls (mit einer Busse von 100 Franken) und eine Strafbefehlsgebühr von 300 Franken. Insgesamt kostet es die Frau also 600 Franken für das Pistaziencroissant.

Jetzt äussert sich der Konsumentenschutz

Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes beurteilt den Badener Gipfeli-Fall gegenüber der Aargauer Zeitung kritisch. Laut Stalder, welche die Einschätzung eines Juristen des Konsumentenschutzes weitergibt, handelt es sich um ein geringfügiges Vermögensdelikt, bei dem der entstandene Aufwand als minimal einzustufen sei. Zudem sei die Strafbarkeit in diesem Fall äusserst fraglich.

«Dieser Fall ist absurd und entgegen jeglichem Menschenverstand»
Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes

Das eigentliche Problem liege beim Selbstbedienungs-System, sagt sie: «Wenn es Selbstbedienungskassen gibt, müssten sie so eingerichtet sein, dass der Kundin oder dem Kunden keine Fehler unterlaufen können», sagt Stalder. Im Ausland etwa müssen gescannte Artikel auf eine andere Ablagefläche gelegt werden. Weiter gescannt kann nur werden, wenn das System das Gewicht abgeglichen hat. In der Schweiz hingegen wird bei den Self-Checkout-Kassen die «Verantwortung auf den Konsumenten abgeschoben», so Stalder.

Vorgehen war Rechtens

Rechtsanwalt André Kuhn von der Aarauer Strafverteidigungskanzlei Penalisti erklärt gegenüber der «Aargauer Zeitung», dass das Vorgehen von Aldi rechtlich korrekt war – unabhängig davon, ob es als angemessen erachtet wird oder nicht. «Bei einem Antragsdelikt bestehen das Recht auf Entschädigung und das Recht auf Strafverfolgung unabhängig voneinander», so Kuhn.

Das bedeutet: Selbst wenn der entstandene Schaden beglichen wurde, kann die Geschädigte verlangen, dass die Handlung strafrechtlich verfolgt wird. Häufig verzichten Einzelhändler zwar auf diese Doppelmassnahme, doch letztlich sei der Konsument dem Entgegenkommen des Geschäfts ausgesetzt. «Und Aldi hat offenbar entschieden, konsequent durchzugreifen», erklärt der Anwalt.

Die Höhe der Umtriebsentschädigung bezeichnet aber auch Kuhn als eher hoch. «Der Aufwand kann ab dem Zeitpunkt des Tatverdachts geltend gemacht werden, wobei es keine feste Regel zur Berechnung gibt. In der Regel kann man jedoch mit mindestens 100 Franken rechnen», so der Anwalt.

Ob Aldi jedoch zu viel verlangt hat, müsse abschliessend das Bezirksgericht Baden entscheiden. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, weil Aldi den Strafantrag aufrecht erhält und die Aargauerin Einspruch gegen den Strafbefehl erhebt, würden die Ermittlungen aufgenommen. (les)

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129 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Amateurschreiber
02.05.2025 16:24registriert August 2018
Letzthin bin ich im örtlichen Coop versehentlich ohne zu bezahlen rausgelaufen. Der Einkauf hatte einen Wert von etwas über 65. Fr. Vermutlich habe ich nicht gemerkt, dass ich wieder mal den PIN - Code hätte eingeben müssen.
Beim nächsten Einkauf hat mich eine Angestellte angesprochen, "ob es ächt möglich sei dass..."
Kurzum, ich habe mich entschuldigt, sie hat gemeint das könne passieren, hat dann den (unbezahlten) Beleg im Terminal aufgerufen und ich habe den Einkauf bezahlt.
Ich war froh, haben sie kein Theater gemacht, sondern mich einfach nur höflich angesprochen.
So geht das (besser)!
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desarts
02.05.2025 15:15registriert August 2022
Das ist sehr gute PR für Aldi Suisse ... nicht

Die Frau hatte einen Fehler gemacht, weil es nicht mit scannen ging, das ist auch schon alles.
Ich pflichte dem Konsumenten-Schutz bei.
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000748.db8341bd@apple
02.05.2025 15:19registriert Juli 2021
Als notorischem schussel der noch nie was bewusst geklaut hat aber dem das auch passieren könnte, ist das meine horrorvorstellung. Ich werde in Zukunft Self Scanning nicht mehr nutzen. Viel zu gefährlich.
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