Schweiz
Aargau

Aussergewöhnlicher Todesfall in Gefängnis Stans: Verfahren läuft

«Aussergewöhnlicher Todesfall» in Gefängnis Stans – das sagt der Kanton

20.03.2026, 08:0820.03.2026, 10:24

Im Gefängnis von Stans hat sich gemäss dem Kanton Nidwalden ein «aussergewöhnlicher Todesfall» ereignet. So starb ein 26-jähriger Insasse – die Obduktion ergab, dass mutmasslich Medikamente zum Tod geführt haben. Die genauen Umstände des Todesfalls werden derzeit untersucht.

Das Verfahren wurde nun an den Kanton Aargau übertragen werden. Dadurch soll eine unabhängige Untersuchung gewährleistet werden.

Als aussergewöhnlicher Todesfall gelten Todesfälle, deren Ursache nicht eindeutig auf eine natürliche Ursache zurückgeführt werden kann oder bei denen besondere Umstände vorliegen. In solchen Fällen ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, eine Untersuchung einzuleiten, um die genauen Umstände zu klären. (dab)

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5 Kommentare
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Pafeld
20.03.2026 09:38registriert August 2014
«Aussergewöhnlicher Todesfall» in Gefängnis Stans – das sagt der Kanton

Was sagt der Kanton denn jetzt genau? Bitte lasst endlich den Blödsinn mit der trafficoptimierten Titelanpassung. Es führt bei solchen Artikeln, die kaum länger als die Überschrift sind, zu Verzweiflungstaten und wirkt manipulativ-Artikel-aufdringend.

Btw: die gesetzliche Grundlage dafür, dass bei einem möglichen Verbrechen in der kantonalen Justiz die Ermittlungen an einen anderen Kanton übergeben werden können, existiert bereits? Warum zum Teufel ist das freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschriebener Standard?!
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