Immer mehr Geflüchtete aus der Ukraine haben in der Schweiz eine Arbeitsstelle. Die Erwerbstätigenquote von Personen mit Schutzstatus S lag per Ende 2024 bei knapp 30 Prozent. Das vom Bundesrat vorgegebene Ziel von 40 Prozent wird jedoch weiterhin nicht erreicht.
Das zeigen aktuelle Zahlen von Bund und Kantonen, die am Dienstag veröffentlicht wurden. Demnach waren Ende Dezember 2024 12'280 Personen mit Status S erwerbstätig. Das ergibt eine Erwerbstätigenquote von 29,6 Prozent. Der Bundesrat hatte im November 2023 einen Zielwert von 40 Prozent angestrebt.
Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen stellten in Bern vor den Medien dennoch die positiven Entwicklungen in den Vordergrund. Die Jobsituation bei Personen mit Schutzstatus S habe sich insgesamt verbessert, so der Tenor. Die Stossrichtung stimme, die getroffenen Massnahmen griffen immer besser.
Bei Ukrainerinnen und Ukrainern, die seit dem Frühjahr 2022 in der Schweiz sind, liegt die Erwerbstätigenquote bei knapp 38 Prozent. Bei den 18- bis 50-Jährigen in dieser Gruppe sind sogar knapp 42 Prozent erwerbstätig.
Die Erwerbstätigenquote von geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern ist laut den Behörden im vergangenen Jahr in allen Kantonen gestiegen. Ende 2023 lag sie noch bei 21,1 Prozent, also 8,5 Prozentpunkte tiefer als ein Jahr später.
Über alle Geflüchteten betrachtet, wurde der Zielwert des Bundesrats nicht erreicht. Dieser betrug per Ende 2024 40 Prozent, per Ende 2025 soll er bei 45 Prozent liegen. Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) waren Ende 2024 rund 2700 Personen mit Status S bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) angemeldet.
Deshalb braucht es laut den Verantwortlichen weitere Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsintegration. Es gebe noch Luft nach oben, hiess es vor den Medien. Der Staat müsse dafür sorgen, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Integration gut gelinge. Voraussichtlich in den nächsten Wochen wird der Bundesrat neue Gesetzes- und Verordnungsänderungen präsentieren.
Das Status-S-Programm ist derzeit bis März 2026 befristet. Die Kantone erhalten bis zur Aufhebung des Schutzstatus vom Bund 3000 Franken pro Jahr und Person mit Schutzstatus S, um die Integration dieser Menschen zu fördern. Entscheidend seien letztlich aber die individuellen Arbeitsverträge, die zwischen den Geflüchteten und den Unternehmen abgeschlossen würden, hielten die Verantwortlichen fest.
Sie betonten vor den Medien das Spannungsfeld zwischen Integration und Rückkehr. Die Zusammenarbeit der Integrationsfachstellen, der Arbeitsmarktbehörden sowie der Sozialhilfe müsse stärker gefördert werden. Je enger sie zusammenarbeiteten, desto besser klappe es mit der Arbeitsmarktintegration.
Die Kantone weisen seit Längerem darauf hin, dass die Zielwerte des Bundesrats zur Arbeitsintegration von Ukrainerinnen und Ukrainern unrealistisch seien. Die Zahlen seien nicht mit ihnen abgesprochen worden.
Insgesamt stellen die Kantone eine raschere Integration von Personen mit Schutzstatus S fest als bei den übrigen Geflüchteten-Gruppen. Dies sei erstaunlich, weil die Geflüchteten aus der Ukraine überwiegend weiblich seien und oft Kinder mit Betreuungsbedarf hätten. Überdies bestehe beim Status S eine andere Dynamik. Viele Geflüchtete kehrten trotz Kriegshandlungen in die Ukraine zurück.
Die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) sieht gemäss einem Bericht mehrere Erklärungen für die Schwierigkeiten, einen Job zu finden. Sie nennt Ungewissheit über den weiteren Aufenthalt in der Schweiz, fehlende Informationen zur Arbeitssuche, ungenügende Angebote für die Kinderbetreuung und Hürden bei der Diplomanerkennung.
Ende November hielten sich nach Angaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) etwa 67'500 Personen mit dem Status S in der Schweiz auf. Von ihnen waren rund 41'000 Personen im Erwerbsalter.
Mit dem Schutzstatus S erhalten Betroffene rasch ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz und können unter anderem eine Arbeit aufnehmen. Ein ordentliches Asylverfahren müssen sie nicht durchlaufen. (sda)