Schweiz
Arbeitswelt

Sonntagsverkauf: Bundesrat entscheidet bald über Lockerungen

Passanten tragen Einkaufstaschen durch die Strassen, am Sonntag, 22. Dezember 2013, beim Sonntagsverkauf in Bern. In vielen Schweizer Staedten findet am heutigen vierten Advent ein Sonntagsverkauf sta ...
Bald auch sonntags einkaufen? Bern könnte von einer Liberalisierung des Arbeitsrechts profitieren.Bild: KEYSTONE

Jeden Sonntag offene Läden in den Städten? Bald entscheidet der Bundesrat

In grösseren Städten sollen sonntags in bestimmten Zonen die Läden Personal beschäftigen dürfen. Bundesrat Guy Parmelin könnte eine entsprechende Liberalisierung noch im Januar beschliessen. Heftiger Widerstand ist vorprogrammiert.
18.12.2024, 10:3318.12.2024, 10:33
Stefan Ehrbar / ch media

An Sonntagen sind die Läden in der Schweiz geschlossen – eigentlich. Das Arbeitsrecht des Bundes verbietet es, dann Personal zu beschäftigen. Diverse Ausnahmen etwa für Läden in Bahnhöfen und Flughäfen, für Bäckereien, Kioske oder Tankstellenshops haben in den vergangenen Jahren zu einer Aufweichung des Verbots geführt. Bald könnte sich eine weitere Ausnahme dazu gesellen.

Der Bundesrat könnte grösseren Städten ermöglichen, Tourismuszonen zu definieren, in denen bestimmte Läden permanent sonntags Personal beschäftigen dürften. Im Jahr 2023 hat das Departement von Wirtschaftsminister Guy Parmelin (SVP) eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Zufrieden waren damit weder Befürworter noch Gegner. Den Kantonen auf der Pro-Seite ist die vorgeschlagene Regelung zu restriktiv, weil sie erstens Erleichterungen primär für Luxusgeschäfte schafft. Und zweitens, weil nur Städte mit über 60'000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einem Anteil von ausländischen Gästen an den Logiernächten von über 50 Prozent profitieren könnten. Das sind Zürich, Genf, Luzern, Basel, Lausanne, Bern und Lugano. Linke und Gewerkschaften wiederum wehren sich prinzipiell gegen mehr Sonntagsverkäufe.

Bundesrat Guy Parmelin spricht im Nationalrat, an der Wintersession der Eidgenoessischen Raete, am Montag, 9. Dezember 2024 in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Wirtschaftsminister Guy Parmelin spielt eine Schlüsselrolle in der Debatte um sonntags geöffnete Läden.Bild: keystone

Hebt Parmelin Beschränkungen auf?

Seit Abschluss der Vernehmlassung wurde es still um das Vorhaben. Doch nun kommt Bewegung in die Sache. Parmelin hat sein weiteres Vorgehen nämlich daran geknüpft, was die zuständigen Wirtschaftskommissionen des Parlaments über eine thematisch verwandte Standesinitiative des Kantons Zürich denken. Diese fordert, das Maximum von erlaubten Sonntagsverkäufen von 4 auf 12 pro Jahr zu erhöhen. Die zuständige Kommission des Ständerats hat der Initiative im Oktober zugestimmt. Nun ist auch klar, wann ihre nationalrätliche Schwesterkommission darüber befindet: am 20. oder 21. Januar.

Eine Zustimmung ist wahrscheinlich. Die SVP und FDP, die das Anliegen wohl geschlossen unterstützen, stellen in der nationalrätlichen Wirtschaftskommission 12 von 25 Mitgliedern. Zusammen mit Befürwortern aus der Mitte-Partei und der GLP dürfte dies für eine Mehrheit reichen.

Ein Entscheid von Parmelin zu den Tourismuszonen dürfte danach nicht lange auf sich warten lassen, wobei damit gerechnet wird, dass er das Vorhaben durchzieht. Offen ist, inwiefern er auf die Kritikpunkte eingeht und etwa Sortimentsbeschränkungen aufhebt oder eine Ausweitung auf mehr Städte ermöglicht. Da der Widerstand gegen liberalere Öffnungszeiten in Abstimmungen hoch ist, dürfte eine restriktive Umsetzung im Vordergrund stehen.

Abstimmungen in Kantonen möglich

Mit dem Vorhaben soll eine Ungleichheit behoben werden. In touristischen Orten in den Bergen dürfen Läden während der Saison heute schon sonntags Personal beschäftigen. In den Städten, wo deutlich mehr Touristinnen und Touristen übernachten, hingegen nicht.

Dies kann Parmelin in Eigenregie ändern. Gegen die Verordnungsänderung wäre kein Referendum möglich. Allerdings können Gegner auf kantonaler Ebene Widerstand leisten. Das Arbeitsrecht des Bundes regelt nur, ob und wann Personal beschäftigt werden darf. Ob die Läden auch sonntags öffnen dürfen, ist in den kantonalen Ladenschlussgesetzen geregelt. Nur wenige Kantone wie der Aargau haben diese komplett abgeschafft.

Geändert werden müsste das Ladenöffnungsgesetz etwa im Kanton Zürich, der das grösste Interesse an einer Liberalisierung signalisiert hat. Vom Kantonsrat ist eine entsprechende Initiative vor über drei Jahren vorläufig unterstützt worden. Sie würde die Schaffung von Tourismuszonen ermöglichen. Seither ging nichts mehr. Initiantin und Kantonsrätin Cristina Cortellini (GLP) sagt zu CH Media, der Kantonsrat warte den weiteren Ausgang aus Bundesbern ab und schaue danach weiter.

Würde der Kantonsrat die Liberalisierung unterstützen, könnten Gegner das Referendum ergreifen. Das erscheint als wahrscheinlich. Ein ähnliches Vorgehen müsste auch in Bern oder Basel gewählt werden. Allerdings hat die Kantonsregierung von Basel-Stadt bereits verlauten lassen, an einer Liberalisierung kein Interesse zu haben. Auch die Berner Stadtregierung will von der Idee nichts wissen, wie CH Media berichtete. Noch keine Stellung beziehen wollte vor einem Jahr der Kanton Luzern.

Gut möglich also, dass der von einigen langersehnte Liberalisierungsschritt am Schluss in der Deutschschweiz einzig in wenigen Strassen in Zürich sonntags geöffnete Läden bringen könnte. Dort könnte es sich zumindest auch zahlenmässig lohnen: Am Sonntagsverkauf vom 8. Dezember waren etwa alleine an der Bahnhofstrasse 50'000 Menschen unterwegs.

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