Hauptsache keine Steuern: FDP setzt Armeebudget über Schuldenbremse
Um einen Teil der Erhöhung des Armeebudgets zu finanzieren, plant der Bundesrat, die Mehrwertsteuer für zehn Jahre anzuheben. Die bürgerlichen Parteien lehnen dies ab. Stattdessen soll nun ein ausserordentlicher Kredit an der Schuldenbremse vorbei eine Option sein. Wie die NZZ berichtet, hält der Bund eine solche Finanzierung jedoch für rechtswidrig.
Schulden statt höherer Mehrwertsteuer
24 Milliarden Franken muss das Parlament noch irgendwo finden, damit die Armee gemäss Verteidigungsdepartement (VBS) ein Minimum an Rüstungskäufen tätigen kann. Ginge es nach dem Bundesrat, soll die Mehrwertsteuer von 2028 bis 2037 um 0,8 Prozent erhöht werden. Da SVP und FDP gegen jegliche Steuererhöhungen auf die Barrikaden steigen, suchen sie nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten.
Nun wolle die FDP, Mutter der Schuldenbremse, einen bestimmten Teil als ausserordentliche Kredite deklarieren. Wie die Zeitung schreibt, sollen 4 Milliarden für die Luftverteidigung gegen Drohnenangriffe an der Schuldenbremse vorbeigeschleust werden.
Solch ausserordentliche Kredite sind per Gesetz lediglich bei «aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklungen» zulässig. Dies war sowohl bei der Coronakrise als auch beim Ukrainekrieg der Fall. Bei der Finanzierung des Armeebudgets argumentiert die FDP in einem Arbeitspapier mit dem «Drohnenschock».
Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine habe sich die Drohnentechnologie rasant entwickelt, argumentiert die Partei. Da die Schweiz ein verwundbarer Knotenpunkt mitten in Europa sei, reiche schon ein Drohnenangriff gegen kritische Infrastruktur, um uns und unsere Nachbarn empfindlich zu treffen. Die Investition in die Schweizer Drohnenabwehr habe somit höchste Dringlichkeit.
Bund: Ausserordentliche Finanzierung ist rechtswidrig
Die Eidgenössische Finanzverwaltung stellt auf Anfrage der «NZZ» klar, dass sie eine ausserordentliche Finanzierung der Drohnenabwehr für rechtswidrig hält. Das hat zwei Gründe. Einerseits seien die Ausgaben der Armee plan- und steuerbar. Andererseits handle es sich bei der Drohnenabwehr um dauerhafte Aufwendungen und Investitionen, da dauerhafte militärische Fähigkeiten aufgebaut würden. «Die Ausserordentlichkeit kann jedoch nur temporär zur Anwendung kommen», findet der Bund.
Sollte das Parlament die Finanzierung der 4 Milliarden für die Drohnenabwehr ausserordentlich sichern, fehlt diese noch für die restlichen 20 Milliarden. Die offensichtlichste Alternative zur Mehrwertsteuererhöhung ist das Einsparen in anderen Bereichen. Wie die Zeitung schreibt, sollen Vertreter der Bürgerlichen entsprechende Beträge bei der Entwicklungshilfe und dem Bundespersonal kürzen wollen.
Sowohl das VBS als auch die Befürworter der ausserordentlichen Finanzierung pochen auf ein schnelles Vorgehen. Am Mittwoch will der Bundesrat die Vorlage zum Armeebudget verabschieden. In der Woche darauf soll die Sicherheitskommission des Ständerats darüber verhandeln und im September soll der Ständerat darüber debattieren.
Sollte sich das Parlament doch für eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer entscheiden, wird als letzte Instanz das Stimmvolk darüber entscheiden. (nil)
