Bundesrat setzt erste Marksteine für neue Sicherheitsdienstpflicht
Vor einem Jahr hatten die eidgenössischen Räte den Bundesrat beauftragt, so rasch wie möglich eine Sicherheitsdienstpflicht einzuführen. Der Bundesrat will dafür nun neben der Armee einen Katastrophenschutz schaffen, in dem Zivilschutz und Zivildienst aufgehen.
Dienstpflicht nur für Männer
Ziel ist, die Leistungen des Zivilschutzes zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen zu verbessern und verstärkt auf das Bewältigen von bewaffneten Konflikten auszurichten. Angehörige des Katastrophenschutzes sollen aber auch Leistungen für Gesundheit, Soziales und Umwelt erbringen, so wie heute die Zivis.
Dienstpflichtig - ob in der Armee oder beim Katastrophenschutz - sollen wie heute nur Schweizer Männer sein. Eine freie Wahl zwischen Militär und Katastrophenschutz will der Bundesrat zudem nicht. Wer aus Gewissensgründen zivilen Dienst leisten will, soll wie heute den Tatbeweis erbringen, mit einer längeren Dienstpflicht.
Bei der Armee seien die Personalbestände in wenigen Jahren gefährdet, schrieb der Bundesrat. Der Zivilschutz hat heute statt der nötigen 72'000 nur 57'000 Angehörige. Für den Katastrophenschutz plant der Bundesrat mit einem Sollbestand von 72'000 und mit einem Effektivbestand von 96'000 Angehörigen.
In Zuständigkeit der Kantone
Den höheren Effektivbestand braucht es, weil bei einem Aufgebot nicht alle Eingeteilten einrücken. Die Sicherheitsdienstpflicht soll dem Zivilschutz zu genügend Personal verhelfen und auch Abgänge aus der Armee in den Zivildienst reduzieren.
Die Katastrophenschutzorganisation will der Bundesrat als Einsatzorganisation der Kantone konzipieren - die Kantone wären für die Planung und Durchführung von Einsätzen zuständig. Nur im Falle eines bewaffneten Konflikts würde der Bund diese Aufgabe übernehmen. Noch offen ist, wer für Tätigkeiten im Bereich des heutigen Zivildienstes zuständig sein soll.
Dabei schlägt der Bundesrat allerdings vor, dass künftig der Bund für die Grund- und Kaderausbildung sowie die Materialbeschaffung des Katastrophenschutzes verantwortlich sein soll. Zuständig für die Wiederholungskurse sollen die Kantone sein.
Verschiedene Umsetzungsvarianten
Kosten dürfte die Einführung der Sicherheitsdienstpflicht einmalig rund 900 Millionen Franken, wie das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (Sepos) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte. Ebenso hoch wären die jährlich wiederkehrenden Kosten.
Der Bundesrat prüfe allerdings verschiedene Umsetzungsvarianten, die mit unterschiedlichen Kosten für Bund und Kantone verbunden seien, hiess es seitens des Sepos. Es würden auch Varianten mit tieferen Kosten geprüft.
Bürgerliche im Parlament forderten vor einem Jahr, die Sicherheitsdienstpflicht für Schweizer Männer so rasch wie möglich einzuführen. Gegen die Sicherheitsdienstpflicht waren Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen und GLP.
Frauen-Dienstpflicht nicht weiterverfolgt
Der Zivildienstverband Civiva schrieb, die Sicherheitsdienstpflicht werde zu deutlich weniger Diensttagen im bestehenden Zivildienst führen. «Entsprechend gäbe es wesentlich weniger Dienstleistungen zur Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft, für die bereits jetzt Personalressourcen fehlen oder nicht ausreichen.»
Der Bundesrat gab seine Pläne zehn Tage nach der Abstimmung über eine Zivildienstreform bekannt - höhere Hürden für den Wechsel von der Armee zum Zivildienst hiess das Stimmvolk erst am 14. Juni an der Urne gut.
Der Bundesrat hatte zunächst zwei Dienstpflicht-Varianten zur Diskussion gestellt. Neben der nun Sicherheitsdienstpflicht war es «bedarfsorientierte Dienstpflicht», neu auch für Frauen. Allerdings müsste nur antreten, wer bei Armee und Zivilschutz tatsächlich gebraucht wird. Laut Sepos wird diese Variante «zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt».
Letztes Wort beim Volk
Zu den Eckwerten für diese Reform werden nun die Kantone konsultiert, wie der Bundesrat schrieb. Erst anschliessend will die Landesregierung eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.
Für die Einführung der Sicherheitsdienstpflicht muss die Verfassung geändert werden. Das letzte Wort dazu werden damit Volk und Stände haben. Gibt es ein Ja, könnte die Sicherheitsdienstpflicht voraussichtlich 2031 oder 2032 Tatsache werden. (sda)
