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Bundesrat spricht sich gegen Kurzzeit-Vignette aus

ARCHIV --- ZUM PILOTPROJEKT MOBILITY-PRICING STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZUR VERFUEGUNG --- Eine Frau klebt die Autobahnvignette fuer das Jahr 2016 an die Frontscheibe ihres Autos, am Dienstag, 2 ...
Der Bundesrat möchte die Klebe-Vignette durch eine E-Version ersetzen.Bild: KEYSTONE

Bundesrat spricht sich gegen Kurzzeit-Vignette aus und will die E-Vignette

02.12.2016, 13:0802.12.2016, 13:41

Der Bundesrat möchte die heutige Klebe-Vignette durch eine E-Vignette ersetzen. Der Preis soll weiterhin 40 Franken pro Jahr betragen. Vignetten mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer als ein Jahr lehnt der ab.

Das schreibt der Bundesrat in einem am Freitag veröffentlichten Bericht, den er im Auftrag des Nationalrats verfasst hat. Den Vorteil der E-Vignette sieht die Regierung in erster Linie in der Flexibilität beim Tarif und bei der zeitlichen Stückelung. Gerade daran will sie wegen der erwarteten Mindereinnahmen aber nichts ändern.

AM 26. FEBRUAR 1984 WIRD IN DER SCHWEIZ DIE AUTOBAHNVIGNETTE EINGEFUEHRT. ZUM 30. JAHRESTAG STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZU VERFUEGUNG ---- Beim Zoll in Chiasso-Brodega stauen sich am 2. Januar 19 ...
Stau beim Grenzübergang Chiasso-Brodega am 2. Januar 1985, weil sich alle noch eine Vignette kaufen müssen. Eingeführt wurde sie am 26. Februar 1984.Bild: KEYSTONE

Eine Kurzzeitabgabe zu 20 Franken beispielsweise würde zu Einnahmeausfällen von 90 Millionen Franken führen, wie es in dem Bericht heisst. Die Alternative wäre, die Jahresabgabe 16 Franken teurer zu machen. Eine Erhöhung des Vignetten-Preises war 2013 an der Urne gescheitert. Ein erneuter Anlauf steht für den Bundesrat derzeit nicht zur Diskussion, wie er festhält.

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Hingegen zieht er eine reduzierte Abgabe für Motorräder und Anhänger in Betracht. Von einem höheren Vignettenpreis für Lieferwagen rät der Bundesrat wegen Abgrenzungsproblemen ab.

Kontrolle per Video

Die E-Vignette wäre keine eigentliche Vignette mehr, sondern eine elektronisch registrierte Berechtigung. Diese könnte per Internet erworben werden und wäre nach Bezahlung des Preises in einer Datenbank registriert. Die Kontrolle würde gemäss dem Bericht per Videoabgleich der Kontrollschilder durchgeführt.

Der Bundesrat rechnet für die Einführung mit Investitionskosten von 50 Millionen bis 75 Millionen Franken und mit jährlichen Betriebskosten zwischen 25 Millionen und 35 Millionen Franken. Heute belaufen sich diese Kosten auf rund 48 Millionen Franken.

Die tieferen Betriebskosten und die erwarteten Mehreinnahmen wegen des geringeren Missbrauchs würden mindestens teilweise wettgemacht durch Mindereinnahmen bei den Wechselkontrollschildern und den Sondertarifen für Motorräder und Anhänger. Unter dem Strich ist laut Bundesrat ein kostenneutraler Systemwechsel möglich.

Keine Abgabe nach Gebrauch

Kritiker der E-Vignette sehen diese als Vorstufe zum Mobility Pricing. Dem widerspricht der Bundesrat. Im Gegensatz dazu werde die Nationalstrassenabgabe weiterhin pauschal erhoben, schreibt er in dem Bericht.

Auch datenschützerischen Bedenken tritt der Bundesrat entgegen. Die mit Videotechnik erhobenen Kontrolldaten gälten nicht als besonders schützenswert. Die Daten der Fahrzeughalter, die sich korrekt verhalten, würden sofort gelöscht.

Das Parlament hat den Bundesrat bereits beauftragt, eine Vorlage zur Einführung einer E-Vignette auszuarbeiten. Eine solche will die Regierung bis Ende 2017 vorlegen. Bis zu einem allfälligen Volksentscheid dürften zwei Jahre vergehen, die Einführungsphase könnte vier Jahre in Anspruch nehmen. Der Systemwechsel würde demnach ab 2023 erfolgen. (gin/sda)

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