Basler Tiefbauamt bessert Autokennzeichen selbst aus – das ist nicht erlaubt
Im Gundeli-Quartier in Basel ist ein Journalist von «Prime News» kürzlich auf ein Kennzeichen gestossen, das wohl von einem Fahrzeug abgefallen war. Nachdem er den Halter ermittelt hatte – das Tiefbauamt der Stadt – wollte er es beim Werkhof abgeben. Doch dann entdeckte er Malspuren auf dem Nummernschild. Beim «B» des Kantonskürzels sei die schwarze Farbe «nachlässig über den Rand des Buchstabens gezogen» gewesen, heisst es in einem Bericht. Auch sonst seien schwarze Flecken sichtbar gewesen.
Je nach Kanton verboten oder erlaubt
Hier scheint also jemand versucht zu haben, die verblasste Farbe auszubessern. Das ist allerdings im Kanton Basel-Stadt nicht erlaubt. Kontrollschilder dürfen – anders als im Kanton Bern etwa, wo «kleine farbliche Ausbesserungen» laut einer Sprecherin des Strassenverkehrsamts zulässig sind – nicht selbst angepasst werden, erklärt Rooven Brucker von der Kantonspolizei Basel-Stadt gegenüber «Prime News». Gleichzeitig müsse es immer gut lesbar sein. Ist dies nicht mehr der Fall, muss der Halter oder die Halterin beim Strassenverkehrsamt ein neues Schild besorgen.
«Grundsätzlich ersetzen wir beschädigte oder nicht mehr lesbare Kontrollschilder», verteidigt denn auch Daniel Hofer, Sprecher des Bau- und Verkehrsdepartements und des Tiefbauamts, den Umstand. Es handle sich um einen Einzelfall und «keine gängige Praxis». Die Mitarbeitenden sollen nun sensibilisiert werden, damit dies künftig nicht mehr vorkommt. (vro)
