Fall Karimowa: Genfer Privatbank kassiert Busse von 3 Millionen Franken
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat das Verfahren gegen die 54-jährige Karimowa und einen Mitbeschuldigten eingestellt. Dies geht aus dem am Montag publizierten Urteilsdispositiv und einer Mitteilung des Gericht hervor.
Gleichzeitig hat sie einen ehemaligen Kundenbetreuer der Bank Lombard Odier wegen qualifizierter Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Die Bank muss eine Busse von 3 Millionen Franken zahlen, weil sie nicht ausreichend Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäscherei traf.
Das Gericht kam zum Schluss, dass gegen Karimowa kein Urteil gefällt werden könne. Die Tochter des früheren usbekischen Präsidenten ist in ihrer Heimat inhaftiert. Die Behörden liessen sie nicht ausreisen. Ihre Abwesenheit an der Verhandlung in der Schweiz sei ihr deshalb nicht anzulasten.
Es besteht laut Gericht keine Aussicht auf eine Freilassung oder Auslieferung vor Ablauf der Verjährungsfrist. Auch das Verfahren gegen den in Russland wohnhaften Mitbeschuldigten wurde eingestellt, weil dieser dauerhaft und unverschuldet nicht in die Schweiz reisen könne. Er war die rechte Hand Karimowas, der als Strohmann fungierte.
Kriminelle Organisation
Im Zentrum des Falles stand eine kriminelle Organisation mit dem Namen «Office». Diese nahm laut Gericht Gelder aus Korruption von ausländischen Telekommunikationsunternehmen entgegen, die in Usbekistan tätig waren. Mit den Zahlungen wollten sich die Firmen die Gunst von Karimowa sichern. Die Gelder flossen über undurchsichtige Finanztransaktionen auf Konten des «Office» bei verschiedenen Banken. Darunter war die Bank Lombard Odier in Genf.
Der verurteilte ehemalige Bankmitarbeiter betreute die entsprechenden Konten bei der Genfer Bank. Obwohl ihm Hinweise auf Korruption bekannt gewesen seien, habe er sich mit oberflächlichen Überprüfungen begnügt.
Er habe es unterlassen, die Herkunft und den Zweck der Gelder abzuklären. Die ihm zur Last gelegten Taten, die noch nicht verjährt sind, betreffen Gutschriften von über 120 Millionen US-Dollar und Belastungen von über 20 Millionen US-Dollar.
Die Bank wurde wegen organisatorischer Mängel gebüsst. Sie habe nicht alle erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen getroffen, um die Geldwäscherei durch ihren Angestellten zu verhindern. Obwohl auch der Bank Hinweise auf Korruption vorgelegen hätten, hätten die zuständigen Stellen nicht für ausreichende Abklärungen gesorgt.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht strafmildernd die lange Zeit, die seit den Taten in den Jahren 2011 und 2012 vergangen ist. Verfahren zu Taten, die vor dem 27. Juli 2011 begangen worden sein sollen, wurden wegen Verjährung eingestellt.
400 Millionen Franken eingezogen
Schliesslich hat die Strafkammer die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von über 400 Millionen Franken angeordnet. Diese Gelder stammen aus der Geldwäscherei oder unterlagen der Verfügungsmacht des «Office».
Das Strafverfahren gegen Karimowa und die Mitbeschuldigten kostete rund 2,3 Millionen Franken, wie aus dem Urteils-Dispositiv hervor geht. Zu Lasten der früheren Präsidententochter gehen 500'000 Franken. Den Betrag wird mit den beschlagnahmten Geldern gedeckt. Gleich wird mit den Kosten für Karimowas Anwälte verfahren, die insgesamt fast 1,1 Millionen Franken erhalten.
Die Bank Lombard Odier will gegen das Urteil in Berufung gehen, wie sie in einem am Montag veröffentlichten Communiqué schreibt. Sie hält fest, dass sie zum Zeitpunkt der Taten über solide interne Kontrollen und wirksame Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäscherei verfügt habe. Sie weist darauf hin, dass sie selbst das Verfahren ins Rollen gebracht habe, indem sie Meldung bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) gemacht habe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts weitergezogen werden. (dab/sda)
