Vor Gericht: Usbekische «Prinzessin» soll 30 Schweizer Bankkonten gehabt haben
Auf der Anklagebank sitzen nebst der bald 54-jährigen Karimowa ein ehemaliger Vermögensverwalter der Genfer Privatbank Lombard Odier und die Bank selbst. Der Bank wird vorgeworfen, keine ausreichenden organisatorischen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäscherei getroffen zu haben.
Mitangeklagt ist auch die frühere rechte Hand Karimowas. Dem russisch-usbekischen Doppelbürger wird Beteiligung und Unterstützung einer kriminellen Organisation, Urkundenfälschung, Geldwäscherei und Beihilfe zur Bestechung fremder Amtsträger vorgeworfen.
Die Geldwäscherei erstreckt sich gemäss der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) auf die Zeit von 2005 bis 2012. Im Einzelnen wird Karimowa vorgeworfen, über Strohmänner mehr als 30 Bankkonten bei Schweizer Finanzinstituten eröffnet zu haben.
Aus Straftaten stammende Gelder sollen darüber transferiert worden sein, um ihre kriminelle Herkunft zu verschleiern. Die gewaschene Summe beträgt mutmasslich mehrere hundert Millionen Dollar und Euro. Die interne Struktur, die Arbeitsweise und das errichtete System glichen den Mechanismen einer kriminellen Vereinigung.
Mangelnde Vorkehrungen
Der Genfer Privatbank wirft die BA vor, einen Teil der in die Schweiz transferierten Gelder entgegengenommen zu haben. Diese sollen auf ein Konto einer Gesellschaft überwiesen worden sein, an deren Spitze Karimowas rechte Hand stand.
Die Bank habe nicht alle Massnahmen ergriffen, um Geldwäscherei zu verhindern. Die BA wirft ihr organisatorische Mängel vor, wie etwa zu viele und zu unübersichtliche interne Richtlinien. Zudem habe das Finanzinstitut die Aktivitäten ihres Vermögensverwalters nicht ausreichend kontrolliert.
Der Mitarbeiter soll zwischen 2008 und 2012 neun Konten für verschiedene usbekische Begünstigte eröffnet haben, obwohl er wusste, dass die Begünstigte dieser Konten Karimowa war. Er soll die Mitglieder der kriminellen Organisation 2006 kennengelernt haben. Die BA wirft ihm zudem vor, gewusst zu haben, dass die Gelder zwecks Geldwäscherei auf die Konten überwiesen worden waren.
Die Staatsanwaltschaft gibt ihre Anträge anlässlich der Hauptverhandlung bekannt. Der Prozess dauert rund einen Monat. (SK.2023.42) (sda)
