Das Zürcher Obergericht rollt den Fall um den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz neu auf. Seit dem erstinstanzlichen Urteil sind bereits mehr als vier Jahre vergangen. Alle News dazu im Ticker.
10.08.2026, 10:4710.08.2026, 10:47
Der Anwalt des ehemaligen Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz hat am Montag vor dem Zürcher Obergericht die
Verfahrenseinstellung gefordert. Die Vorwürfe seien verjährt.
Der Anwalt argumentierte, dass ein mutmassliches Delikt dann begangen werde, sobald der Schaden eintrete. Es
zähle also der erste Moment, nicht der fortdauernde Schaden. Somit seien die Vorwürfe gegen Vincenz verjährt, das Verfahren müsse eingestellt werden.
Auch der Anwalt von Vincenz' ehemaligem Kompagnon Beat Stocker forderte die Verfahrenseinstellung wegen Verjährung. Die
Beschuldigten selbst sagten am Montag noch kein Wort, weil die juristischen Vorfragen den ganzen Tag in Anspruch nehmen.
Genauere
Angaben über Vincenz' heutiges Leben gibt es somit erst am zweiten Prozesstag. Interessant dürften die Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse und sein heutiges Einkommen werden. Auffallend ist, dass er die
gleiche Bally-Tasche mit rot-weissem Trageriemen trägt wie beim erstinstanzlichen Urteil vor vier Jahren.
Sein ehemaliger Kompagnon
Stocker leidet an Multipler Sklerose und sitzt mittlerweile im Rollstuhl. Seit dem erstinstanzlichen Prozess hat sich sein Zustand damit deutlich verschlechtert.
Rund hundert Personen sind zum Prozessauftakt gekommen. Der Gerichtsvorsitzende sagte zu Prozessbeginn, er habe
noch nie eine Verhandlung mit so vielen Parteien durchgeführt. (sda)

Zum Berufungsprozess gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz sind am Montagmorgen vor dem Zürcher Obergericht
etwa hundert Zuschauerinnen und Zuschauer, Beschuldigte und ihre Anwälte erschienen.
Der Hauptbeschuldigte Pierin Vincenz fuhr mit seinem Anwalt im Kleinwagen vor. Er zeigte sich beim Betreten des Gerichts guter Laune, wollte allerdings keinen Kommentar abgeben.
Die Verhandlung beginnt mit allgemeinen Informationen und den Vorfragen. Die Behandlung der Vorfragen wird voraussichtlich den ganzen Tag dauern. Am Dienstag geht es mit der Befragung von Vincenz weiter. Aufgrund des Ausmasses des Falles hat das Obergericht vorsorglich zehn Prozesstage eingeplant. Wann es das Urteil eröffnet, ist unklar. (sda)

Der Justizkrimi um den
früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz geht in die nächste Runde. Das
Zürcher Obergericht rollt den Fall heute Montag neu auf. Seit dem erstinstanzlichen Urteil sind bereits mehr als vier Jahre vergangen.
Das Ausmass, welches dieser Fall angenommen hat, ist aussergewöhnlich. Deshalb hat das Obergericht vorsorglich
zehn Prozesstage eingeplant. Ob diese alle genutzt werden, zeigt sich erst im Laufe der Verhandlung. Letzter Verhandlungstag ist am 21. August.
Wann das Obergericht das Urteil eröffnet, ist unklar.
In erster Instanz sprach das Bezirksgericht Zürich im April 2022 harte Strafen aus: Der gefallene Banker
Pierin Vincenz wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sein früherer Geschäftspartner
Beat Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Die beiden wurden unter anderem des
Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der passiven Bestechung schuldig gesprochen. Im Zentrum der Vorwürfe stehen Firmenübernahmen, bei denen sie sich unrechtmässig bereichert haben sollen.
Vincenz und Stocker sollen sich heimlich an Firmen beteiligt haben und anschliessend dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen-Bank oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden, bei der Stocker als Geschäftsführer und Vincenz als Verwaltungsratspräsident tätig waren. Durch dieses Vorgehen sollen die beiden Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben. (sda)

Das Obergericht hat vorsorglich zehn Prozesstage eingeplant. Ob diese alle genutzt werden, zeigt sich erst im Laufe der Verhandlung. Letzter Verhandlungstag ist am 21. August. Wann das Obergericht das Urteil eröffnet, ist unklar.

Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz im Jahr 2022.Bild: keystone
In erster Instanz sprach das Bezirksgericht Zürich im April 2022 harte Strafen aus: Der gefallene Banker Pierin Vincenz wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sein früherer Geschäftspartner Beat Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Die beiden wurden unter anderem des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der passiven Bestechung schuldig gesprochen. Im Zentrum der Vorwürfe stehen Firmenübernahmen, bei denen sie sich unrechtmässig bereichert haben sollen.
Vincenz und Stocker sollen sich heimlich an Firmen beteiligt haben und anschliessend dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen-Bank oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden, bei der Stocker als Geschäftsführer und Vincenz als Verwaltungsratspräsident tätig waren. Durch dieses Vorgehen sollen die beiden Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.

VIncenz' Villa im Tessin wurde zwangsversteigert.Bild: KEYSTONE/TI-PRESS
«Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu»
Weiter geht es vor Obergericht um die Spesen des Ex-Bankers Vincenz. Der Staatsanwalt wirft Vincenz vor, Geschäftskreditkarten für private Zwecke missbraucht zu haben und sprach von einer «Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu».
Vincenz rechnete Stripclub-Besuche, Reisen nach Dubai oder ein Tinder-Date über die Bank ab. Dies verteidigte er vor Gericht stets als «Beziehungspflege». Das Bezirksgericht kam jedoch zum Schluss, dass dies kaum im Interesse der Bank gewesen sei.
Anklage ist 356 Seiten lang
Dass das Obergericht den Fall in diesem Sommer überhaupt verhandelt, ist das Resultat eines langen juristischen Streits. Das Gericht wollte den Prozess ursprünglich gar nicht durchführen und hatte das erstinstanzliche Urteil im Februar 2024 aufgehoben.
Die 356-seitige Anklageschrift sei unnötig ausschweifend und detailliert, was eine wirksame Verteidigung erschwere. Zudem sei die Anklage für einen französischsprachigen Mitbeschuldigten nicht komplett übersetzt worden.
Der Fall sollte deshalb an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen werden, damit diese eine neue Anklage verfasst. Dagegen wehrte sich die Staatsanwaltschaft jedoch erfolgreich. Das Bundesgericht entschied Anfang 2025, dass die Anklageschrift zulässig sei.
Das Gericht in Lausanne setzte das erste Urteil wieder in Kraft und wies den Fall ans Obergericht zurück. Im Frühling 2026 beantragten dann die Anwälte der Beschuldigten eine Verschiebung, weil noch Beschwerden am Bundesgericht hängig sind. Das Obergericht lehnte dies jedoch ab.
Villen für Millionen verkauft
Während das juristische Verfahren andauert, gab es bei Vincenz inzwischen einige Veränderungen: Er musste mehrere seiner Immobilien verkaufen. Eine Villa im Tessiner Ort Morcote wurde für rund 4 Millionen Franken zwangsversteigert. Auch seine Villa in Niederteufen AR wurde inzwischen verkauft, der Erlös belief sich auf rund 10 Millionen Franken.
Ein rechtskräftiger Abschluss der gesamten Affäre ist trotz der anstehenden Verhandlung nicht in Sicht. Da das Obergerichts-Urteil mit grosser Wahrscheinlichkeit ans Bundesgericht weitergezogen wird, dürfte es noch Jahre dauern, bis ein gültiges Urteil vorliegt. Bis dahin gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung. (dab/sda)