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Pierin Vincenz: Fall um Ex-Raiffeisen-Chef vor dem Zürcher Obergericht

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Beat Stocker widerspricht vor Gericht Aussagen von Pierin Vincenz

Das Zürcher Obergericht rollt den Fall um den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz neu auf. Seit dem erstinstanzlichen Urteil sind bereits mehr als vier Jahre vergangen. Alle News dazu im Ticker.
11.08.2026, 10:2911.08.2026, 17:12
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17:11
Stocker spricht über Vincenz
«Pierin Vincenz hatte Interesse an Geld», das er für ihn transparent erwirtschaften könne, sagt Stocker. Dies vor allem in Hinblick auf anstehenden Rücktritt von Vincenz als Raiffeisen-Chef. Deshalb habe er Vincenz an der GCL beteiligt.

Damit widerspricht Stocker den Aussagen von Pierin Vincenz, der noch am Vormittag gesagt hatte, sich nicht vor 2013 an der GCL beteiligt zu haben. (schweizheute.ch)
15:51
Beat Stocker über die Firmendeals
Zuerst geht es auch hier um die Firma Commtrain, an der er beteiligt war, ohne es Aduno zu sagen. Er «musste» später aus Firmenüberlegungen den Commtrain-Verkauf an die Aduno gutheissen, wie Stocker betont. Aus damaliger Sicht sei das eine Win-win-Situation gewesen. Es sei eine «Möglichmachen-Geschichte» gewesen für Aduno. Deshalb sei die Frage nach Interessenskonflikten gar nicht aufgetreten. «Heute weiss ich: Bei Interessenskonflikten Finger weg!» (schweizheute.ch)
14:54
Nun wird Beat Stocker befragt
Der Richter fängt mit der Befragung von Beat Stocker an, der mit Vincenz zusammen die umstrittenen Firmendeals gemacht haben soll. Stocker betont zu Beginn, dass er sich «aus innerer Überzeugung» 1992 selbstständig gemacht hat.

Auch Stocker wird vorgeworfen, mit der Firmenkreditkarte Stripclubs besucht zu haben, als er im Sold von Aduno war. Für «Getränke und Speisen», wie Stocker anfügt. Erotische Dienstleistungen habe er nicht bezogen. Weiter erklärt Stocker, dass solche Clubs wichtige Kunden des Bezahldienstleisters Aduno gewesen seien.

Danach geht es um das «Business-Appartement», das Aduno für Stocker in Zürich bezahlt hat – und auch weiterbezahlt hat, auch als er diese Wohnung gar nicht mehr hatte. Strafrechtliche Verfehlungen sieht er hier keine. (schweizheute.ch)

13:36
Vincenz fordert vor Zürcher Obergericht vollen Freispruch
Der frühere Raiffeisen-Chef hat einen vollen Freispruch für sich gefordert. Er betonte, er habe sich nicht persönlich bereichert. Allfällige Interessenskonflikte seien ihm «nicht bewusst gewesen».

«Ich kriege Schnappatmung»

Vincenz brauchte gar das Wort «Unerfahrenheit». Beim Gerichtsvorsitzender kam dies jedoch schlecht an. «Ich kriege Schnappatmung», sagte er. «Jemand in Ihrer Position und mit Ihrem Lebenslauf kann sich doch nicht auf Unerfahrenheit berufen.» Schliesslich sei Vincenz da schon mehrere Jahre Chef der Raiffeisen gewesen.

Vincenz bestritt zudem, seine Position ausgenutzt zu haben, um die Übernahmeentscheidungen der Raiffeisen zu steuern. «Diskussionen gab es natürlich, aber Gremien beeinflusst habe ich nicht.» Der Prozess gegen den gefallenen Star-Banker wird am Nachmittag um 14.30 mit der Befragung von seinem früheren Kompagnon Beat Stocker fortgesetzt. (sda)
13:09
Befragung von Vincenz ist beendet
Es geht nach der Mittagspause um 14.30 Uhr weiter. Dann wird der ehemalige Kommunikationsberater von Vincenz befragt, der in erster Instanz freigesprochen wurde, sowie Beat Stocker. (schweizheute.ch)
13:00
Nach einer Pause geht es weiter
Nun geht es um die Firma Investnet. Vincenz hat sich 2015 mit 15 Prozent an Investnet beteiligt, wie er ausführt. Er habe das Raiffeisen gegenüber offengelegt. Der Verwaltungsrat habe diese Investition sogar bewilligt. Er weiss aber nach eigenen Angaben nicht mehr, ob er die Beteiligung von Beat Stocker gegenüber Raiffeisen erwähnt habe. «Da kann ich mich nicht mehr erinnern.»

Als Nächstes geht es um die Firma Eurokaution. Vincenz sagt, dass er nie an Eurokaution beteiligt war. Vincenz sagt auch, dass er ab 2013 keine Anteile mehr an der gemeinsamen Beteiligungsgesellschaft mit Stocker hielt. Hingegen existieren Dokumente von Stocker, die dem widersprechen.

Zuletzt geht es noch um das Thuner Fussballstation, das er und Stocker gemäss Staatsanwaltschaft haben kaufen wollen. Auch hier bestreitet Vincenz alle Vorwürfe. Auch wenn er einräumt, dass er Interesse an einer Raiffeisen-Arena für Musikveranstaltungen und Events gehabt habe. Aber die Pläne seien nicht weiterverfolgt worden. (schweizheute.ch)

11:30
Jetzt geht es um Firmendeals
Als Erstes geht es um die Firma Commtrain. Vincenz räumt ein, dass er es «unterlassen» hätte, den von Raiffeisen kontrollierten Bezahldienstleister Aduno über seine Beteiligung an Commtrain zu informieren. Er sei aber davon ausgegangen, dass die Besitzverhältnisse für den Kauf keine Rolle gespielt hätten.

Als Zweites geht es um die GCL. Hier streitet Vincenz alle Vorwürfe ab. Er habe sich erst 2013 via Beat Stocker an GCL beteiligt. Er wollte ursprünglich mit der GCL eine «Badbank» gründen, weil es damals in der Schweiz eine solche gebraucht hätte. Das sei eine «private Initiative» gewesen. Doch dann sei eine Transaktionsbank gegründet worden und die GCL-Idee sei deshalb fallen gelassen worden. (schweizheute.ch)
11:17
Vincenz zeigt sich zunehmend zugeknöpft
Vincenz blieb dabei, dass alle seine Spesenauslagen immer auch geschäftlicher Natur gewesen seien, egal ob Reise nach New York mit den Töchtern oder Tinder-Date im Zürcher Fünfsterne-Hotel. In New York habe er Schalter besichtigt. Beim Tindern sei es darum gegangen, den Umgang mit Social Media zu erlernen. (sda)
11:18
Vincenz äussert sich zu Spesen-Vorwürfen
Zu den Vorwürfen will Vincenz Stellung nehmen. Als Erstes geht es um die Spesen, konkret um die Kreditkarten, die ihm von Raiffeisen «zur Verfügung gestellt wurden». Vincenz sagt, dass seine Spesen nie von Raiffeisen zurückgewiesen wurden. Konkret soll Vincenz insgesamt 120 Lokale und Etablissements besucht und dort rund 198'000 Franken ausgegeben haben. Er bestreitet die Summe nicht, betont aber, dass diese Ausgaben immer einen «geschäftlichen Zusammenhang» hatten.

Ob bei den Spesen nebst Speisen und Getränken auch erotische Dienste abgerechnet wurden, will Vincenz jetzt nicht mehr ausführen. Es sei lang her, er könne sich nicht mehr an alles erinnern. Sein Verhalten sei aber bei Raiffeisen üblich gewesen.

Befragt wird Vincenz auch zur mittlerweile berüchtigten Hotelnacht im Park Hyatt von 2014, als er und seine damalige Freundin im Streit ein Hotelzimmer verwüstet haben. Er bezahlte den Schaden mit der Raiffeisen-Kreditkarte, was er heute – wie schon bei der Vorinstanz – erneut als einen «Irrtum» bezeichnet. Zurückbezahlt an Raiffeisen hat er die besagten Ausgaben aber bis heute nicht.

Zur Sprache kommen auch die vielen Reisen, die Vincenz auf Spesen gemacht hat. Auch hier gab es einen «Irrtum», wie Vincenz einräumt. Die Reise mit seiner Tochter sei privat gewesen – und fälschlicherweise mit der Firmenkreditkarte beglichen worden. Auch hier hat er bis heute Raiffeisen nichts zurückgezahlt. «Aber Raiffeisen schuldet mir auch noch Geld», sagt Vincenz. (schweizheute.ch)
10:39
Pierin Vincenz will keine Angaben zu seinen Verhältnissen machen
Pierin Vincenz hat am Dienstag gleich zu Beginn der Befragung klargestellt, dass er keine Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen machen wolle. Er begründete dies mit der enormen Publizität seines Falls.

«Ich möchte mich selbst und mein Umfeld schützen», sagte Vincenz vor dem Zürcher Obergericht. Einzig zu seinem Wohnort machte der 70-Jährige kurz Angaben. Nachdem seine Villa in Niederteufen AR verkauft wurde, zog er ins Tessin, genauer nach Figino bei Lugano.

Seinen aktuellen Zustand bezeichnete er als «etwas angespannt, aber soweit in Ordnung». Er blieb bei der Darstellung, dass die zahlreichen Stripclub-Besuche geschäftlicher Natur gewesen seien. Das habe er alles vor Bezirksgericht Zürich schon erklärt. (sda)
10:28
Zürcher Obergericht setzt Prozess gegen Pierin Vincenz fort
Zu Beginn des zweiten Prozesstages gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz hat das Zürcher Obergericht praktisch alle Anträge der Anwälte abgelehnt. Diese hatten am Montag ein weiteres Mal versucht, den Prozess platzen zu lassen.

«Das Gericht hat keine neuen Argumente gehört», sagte der Gerichtsvorsitzende zu Beginn. Alle Einwände der Anwälte von Vincenz und seinen Mitbeschuldigten seien bereits bekannt, etwa eine angebliche Unvollständigkeit der Akten oder die nicht brauchbaren Beweise. Deshalb wies das Gericht alle Anträge ab.

Einige Vorfragen werden erst entschieden, wenn das Obergericht das Urteil berät. Der Monster-Prozess kann somit wie geplant fortgesetzt werden. Am Dienstag stehen die Befragungen auf dem Programm, angefangen wird mit Pierin Vincenz.

In erster Instanz sprach das Bezirksgericht Zürich im April 2022 harte Strafen aus: Vincenz wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sein Kompagnon Beat Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. (sda)

15:35
Vincenz muss nichts über seine Vermögensverhältnisse sagen
Zu Angaben verpflichtet ist Vincenz nicht. Er kann die Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse auch schriftlich einreichen. Dies gilt auch für seinen ehemaligen Kompagnon Beat Stocker, der wegen seiner MS-Erkrankung im Rollstuhl sitzt. (sda)
15:32
Vorfragen dauerten den ganzen Tag
Einen Entscheid, ob das Verfahren wie von den Anwälten gefordert eingestellt wird, fällte das Gericht am Montag noch nicht. Dies ist auch zu späterem Zeitpunkt möglich, allenfalls auch erst beim Urteil. Der gefallene Banker Vincenz wirkte vor Prozessauftakt am Morgen verhältnismässig entspannt. Er wolle «kämpfen, kämpfen, kämpfen».

Weil die juristischen Vorfragen, die in diesem Fall statt wie üblich ein, zwei Stunden den ganzen Tag dauerten, für Zuschauende gelinde gesagt unspannend sind, verliessen schon viele am Vormittag den Saal. Die Reihen lichteten sich. Mehr Spannung verspricht der zweite Prozesstag, wenn das Obergericht Vincenz, Stocker sowie die fünf Nebenbeschuldigten befragt. In einem Fall ist der Beschuldigte mittlerweile verstorben, weshalb sein Anwalt sprechen wird. Dort geht es den Erben primär um das gesperrte Millionenvermögen. (sda)



10:41
Anwälte fordern Einstellung des Verfahrens
Der Anwalt des ehemaligen Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz hat am Montag vor dem Zürcher Obergericht die Verfahrenseinstellung gefordert. Die Vorwürfe seien verjährt.

Der Anwalt argumentierte, dass ein mutmassliches Delikt dann begangen werde, sobald der Schaden eintrete. Es zähle also der erste Moment, nicht der fortdauernde Schaden. Somit seien die Vorwürfe gegen Vincenz verjährt, das Verfahren müsse eingestellt werden.

Auch der Anwalt von Vincenz' ehemaligem Kompagnon Beat Stocker forderte die Verfahrenseinstellung wegen Verjährung. Die Beschuldigten selbst sagten am Montag noch kein Wort, weil die juristischen Vorfragen den ganzen Tag in Anspruch nehmen.

Genauere Angaben über Vincenz' heutiges Leben gibt es somit erst am zweiten Prozesstag. Interessant dürften die Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse und sein heutiges Einkommen werden. Auffallend ist, dass er die gleiche Bally-Tasche mit rot-weissem Trageriemen trägt wie beim erstinstanzlichen Urteil vor vier Jahren.

Sein ehemaliger Kompagnon Stocker leidet an Multipler Sklerose und sitzt mittlerweile im Rollstuhl. Seit dem erstinstanzlichen Prozess hat sich sein Zustand damit deutlich verschlechtert.

Rund hundert Personen sind zum Prozessauftakt gekommen. Der Gerichtsvorsitzende sagte zu Prozessbeginn, er habe noch nie eine Verhandlung mit so vielen Parteien durchgeführt. (sda)

10:35
Grosser Auflauf vor Prozessbeginn
Zum Berufungsprozess gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz sind am Montagmorgen vor dem Zürcher Obergericht etwa hundert Zuschauerinnen und Zuschauer, Beschuldigte und ihre Anwälte erschienen.

Der Hauptbeschuldigte Pierin Vincenz fuhr mit seinem Anwalt im Kleinwagen vor. Er zeigte sich beim Betreten des Gerichts guter Laune, wollte allerdings keinen Kommentar abgeben.

Die Verhandlung beginnt mit allgemeinen Informationen und den Vorfragen. Die Behandlung der Vorfragen wird voraussichtlich den ganzen Tag dauern. Am Dienstag geht es mit der Befragung von Vincenz weiter. Aufgrund des Ausmasses des Falles hat das Obergericht vorsorglich zehn Prozesstage eingeplant. Wann es das Urteil eröffnet, ist unklar. (sda)


10:34
Prozessauftakt am Zürcher Obergericht
Der Justizkrimi um den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz geht in die nächste Runde. Das Zürcher Obergericht rollt den Fall heute Montag neu auf. Seit dem erstinstanzlichen Urteil sind bereits mehr als vier Jahre vergangen.

Das Ausmass, welches dieser Fall angenommen hat, ist aussergewöhnlich. Deshalb hat das Obergericht vorsorglich zehn Prozesstage eingeplant. Ob diese alle genutzt werden, zeigt sich erst im Laufe der Verhandlung. Letzter Verhandlungstag ist am 21. August. Wann das Obergericht das Urteil eröffnet, ist unklar.

In erster Instanz sprach das Bezirksgericht Zürich im April 2022 harte Strafen aus: Der gefallene Banker Pierin Vincenz wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sein früherer Geschäftspartner Beat Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Die beiden wurden unter anderem des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der passiven Bestechung schuldig gesprochen. Im Zentrum der Vorwürfe stehen Firmenübernahmen, bei denen sie sich unrechtmässig bereichert haben sollen.

Vincenz und Stocker sollen sich heimlich an Firmen beteiligt haben und anschliessend dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen-Bank oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden, bei der Stocker als Geschäftsführer und Vincenz als Verwaltungsratspräsident tätig waren. Durch dieses Vorgehen sollen die beiden Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben. (sda)


Das Obergericht hat vorsorglich zehn Prozesstage eingeplant. Ob diese alle genutzt werden, zeigt sich erst im Laufe der Verhandlung. Letzter Verhandlungstag ist am 21. August. Wann das Obergericht das Urteil eröffnet, ist unklar.

Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz, Mitte, verlaesst mit Anwalt Lorenz Erni die Urteilseroeffnung des Raiffeisen-Prozesses des Zuercher Bezirksgerichts, am Mittwoch, 13. April 2022 vor dem Vo ...
Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz im Jahr 2022.Bild: keystone

In erster Instanz sprach das Bezirksgericht Zürich im April 2022 harte Strafen aus: Der gefallene Banker Pierin Vincenz wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sein früherer Geschäftspartner Beat Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Die beiden wurden unter anderem des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der passiven Bestechung schuldig gesprochen. Im Zentrum der Vorwürfe stehen Firmenübernahmen, bei denen sie sich unrechtmässig bereichert haben sollen.

Vincenz und Stocker sollen sich heimlich an Firmen beteiligt haben und anschliessend dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen-Bank oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden, bei der Stocker als Geschäftsführer und Vincenz als Verwaltungsratspräsident tätig waren. Durch dieses Vorgehen sollen die beiden Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.

Die Villa des ehemaligen Vorsitzenden der Geschaeftsleitung der Raiffeisen Bank, Pierin Vincenz, in Morcote, Tessin, am Montag, 8. April 2024. Die Villa des Bankers wird am 11. April 2024 in Mendrisio ...
VIncenz' Villa im Tessin wurde zwangsversteigert.Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

«Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu»

Weiter geht es vor Obergericht um die Spesen des Ex-Bankers Vincenz. Der Staatsanwalt wirft Vincenz vor, Geschäftskreditkarten für private Zwecke missbraucht zu haben und sprach von einer «Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu».

Vincenz rechnete Stripclub-Besuche, Reisen nach Dubai oder ein Tinder-Date über die Bank ab. Dies verteidigte er vor Gericht stets als «Beziehungspflege». Das Bezirksgericht kam jedoch zum Schluss, dass dies kaum im Interesse der Bank gewesen sei.

Anklage ist 356 Seiten lang

Dass das Obergericht den Fall in diesem Sommer überhaupt verhandelt, ist das Resultat eines langen juristischen Streits. Das Gericht wollte den Prozess ursprünglich gar nicht durchführen und hatte das erstinstanzliche Urteil im Februar 2024 aufgehoben.

Die 356-seitige Anklageschrift sei unnötig ausschweifend und detailliert, was eine wirksame Verteidigung erschwere. Zudem sei die Anklage für einen französischsprachigen Mitbeschuldigten nicht komplett übersetzt worden.

Der Fall sollte deshalb an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen werden, damit diese eine neue Anklage verfasst. Dagegen wehrte sich die Staatsanwaltschaft jedoch erfolgreich. Das Bundesgericht entschied Anfang 2025, dass die Anklageschrift zulässig sei.

Das Gericht in Lausanne setzte das erste Urteil wieder in Kraft und wies den Fall ans Obergericht zurück. Im Frühling 2026 beantragten dann die Anwälte der Beschuldigten eine Verschiebung, weil noch Beschwerden am Bundesgericht hängig sind. Das Obergericht lehnte dies jedoch ab.

Villen für Millionen verkauft

Während das juristische Verfahren andauert, gab es bei Vincenz inzwischen einige Veränderungen: Er musste mehrere seiner Immobilien verkaufen. Eine Villa im Tessiner Ort Morcote wurde für rund 4 Millionen Franken zwangsversteigert. Auch seine Villa in Niederteufen AR wurde inzwischen verkauft, der Erlös belief sich auf rund 10 Millionen Franken.

Ein rechtskräftiger Abschluss der gesamten Affäre ist trotz der anstehenden Verhandlung nicht in Sicht. Da das Obergerichts-Urteil mit grosser Wahrscheinlichkeit ans Bundesgericht weitergezogen wird, dürfte es noch Jahre dauern, bis ein gültiges Urteil vorliegt. Bis dahin gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung. (dab/sda)

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Striplokale, Villen und fragwürdige Geschäfte – darum geht es beim Raiffeisen-Prozess
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155 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Commander
11.08.2026 11:31registriert August 2016
Passiert halt schnell mal. Man möchte an ein Geschäftsessen, verfährt sich, landet im Puff, wird dann von den Damen verführt und abgefüllt, lässt im Suff sein Portemonnaie fallen und alle Kreditkarten kommen durcheinander. Am Schluss zieht man versehentlich die Geschäftskreditkarte durch den Schlitz.
Also eigentlich eher eine Verkettung unglücklicher Zufälle und sicher keine Absicht ;-)
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flubbi
11.08.2026 11:13registriert Juli 2026
"Er blieb bei der Darstellung, dass die zahlreichen Stripclub-Besuche geschäftlicher Natur gewesen seien." War er im horizontalen Geschäft oder bei einer Bank...? Oder ist das inzwischen das Selbe?
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benn
10.08.2026 06:57registriert September 2019
mal schauen wann er freigesprochen wird und irgend in einem vr mandat arbeitet!
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155
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