Millionen Schweizer Münzen werden bald wertlos – jetzt läuft die letzte Frist ab
Sie liegen in alten Portemonnaies, Münzgläsern und vergessenen Schubladen: die 1-Rappen-Stücke. Bezahlen kann man mit den kleinen, kupferfarbenen Münzen schon seit Langem nicht mehr – doch ganz wertlos sind sie nicht. Jedenfalls noch nicht.
Bis Ende 2026 tauscht die Schweizerische Nationalbank die 1-Rappen-Stücke zum Nennwert um. Danach ist Schluss. Denn für ausser Kurs gesetzte Münzen gilt eine klare Frist: Die Nationalbank muss sie während 20 Jahren zum vollen Nennwert umtauschen. Da der 1-Räppler Anfang 2007 aus dem Schweizer Zahlungsverkehr verschwand, läuft diese Frist Ende 2026 ab. «Ab dem 1. Januar 2027 ist ein Umtausch somit nicht mehr möglich», sagt Delphine Meyer von der Eidgenössischen Münzstätte Swissmint.
Nach Ablauf der Umtauschfrist könnten die 1-Rappen-Stücke selbstverständlich weiterhin als Erinnerungsstücke aufbewahrt oder an Sammler verkauft werden, ergänzt Meyer. Besonders wertvoll dürften dabei die 1-Räppler des letzten Jahrgangs sein, also von 2006. Denn damals wurden statt der ursprünglich vorgesehenen 1,5 Millionen Stück «nur» 30'000 Exemplare hergestellt.
Die 1-Räppler können ab 2027 auch bei einer Altmetallsammelstelle oder einem Recyclingbetrieb «fachgerecht entsorgt» werden, wie Meyer anfügt. Doch weder die Nationalbank noch Swissmint würden diese Münzen ab 2027 zurücknehmen.
Der Spurt zur Nationalbank vor Jahresende kann sich lohnen. Insgesamt waren gemäss Swissmint-Angaben per Ende Juni 2026 noch 239'244'712 Stück der kleinen Kupfermünzen im Umlauf. Dies entspricht immerhin einem Gesamtwert von knapp 2,4 Millionen Franken.
Der 5-Räppler hat im Gegensatz zum 1-Räppler überlebt
Das Ende des 1-Rappen-Stücks wurde im Herbst 2005 eingeleitet. Das damals vom freisinnigen Bundesrat Hans-Rudolf Merz geführte Finanzdepartement (EFD) wollte im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung sowohl die 1- als auch die 5-Rappen-Stücke ausser Kurs setzen. Schliesslich war der 1-Räppler im täglichen Zahlungsverkehr schon damals kaum mehr anzutreffen und fast nur noch als Glücksbringer oder zu Werbezwecken verwendet. Gleichzeitig lagen seine Produktionskosten mit zwölf Rappen pro Stück deutlich über dem Nennwert.
Im April 2006 entschied dann der Bundesrat, dass die 1-Rappen-Stücke ab dem 1. Januar 2007 nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel gelten würden. Der 5-Räppler hingegen wurde trotz der Prägekosten von rund sechs Rappen pro Stück beibehalten.
Der 2-Räppler wiederum wurde bereits 1978 ausser Kurs gesetzt. Damals war die Umtauschfrist noch deutlich kürzer angesetzt. Die 2-Rappen-Stücke wurden nur gerade bis zum 30. Juni 1979 von der Eidgenössischen Staatskasse zum vollen Nennwert zurückgenommen. Ein Umtausch zum Nennwert ist seitdem nicht mehr möglich.
