Bern, Luzern und Appenzell Innerrhoden verbieten Feuerwerke am 1. August
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr dürfen im Kanton Luzern am Nationalfeiertag keine Feuerwerke gezündet oder 1. August-Feuer entfacht werden. Und: Das absolute Feuerverbot in und um den Wald gilt weiterhin.
Laut der Mitteilung der Dienstelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) ist die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern «weiterhin gross». Verboten sind darum auf dem ganzen Kantonsgebiet Feuerwerkskörper, Höhenfeuer, das Entfachen von Feuer auf unbefestigten Feuerstellen, Einweggrills sowie Heissluftballone und Himmelslaternen mit offenem Feuer.
Zudem gilt seit dem 25. Juni das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 50 Metern.
Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills. Auch Holzkohlegrills, Cheminées und Feuerschalen dürfen genutzt werden, sofern ein Abstand von mindestens 50 Metern zum Wald eingehalten wird.
Der Kanton ruft ferner zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Die Grundwasserstände seien vielerorts sehr tief, besonders angespannt sei die Situation im Suren- und Seetal, schrieb das Lawa.
Innerrhoden zieht nach
Auch die Innerrhoder Regierung hat ein absolutes Feuerwerksverbot erlassen. Es gilt ab Freitag bis auf Widerruf. Ebenfalls untersagt sind Höhenfeuer oder das Steigenlassen von Himmelslaternen. In den anderen Ostschweizer Kantonen ist Feuerwerk ebenfalls bis auf Weiteres verboten.
Damit weitet die Standeskommission (Regierung) das bereits bestehende Feuerverbot im Wald und in der Nähe von Wäldern weiter aus, wie diese am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Das Zünden und Anzünden von Feuerwerk, Höhenfeuern und Himmelslaternen ist nun im gesamten Kantonsgebiet verboten.
Das Verbot betreffe auch das Zünden von Feuerwerken am 1. August. Um Waldbrände zu verhindern, sei die Massnahme «unumgänglich». Denn ergiebige Regenfälle sind gemäss der Standeskommission nicht zu erwarten, womit die Trockenheit anhält.
Ausserhalb des Waldes und mit bis zu 200 Metern Entfernung zum Wald darf weiterhin in bestehenden Feuerstellen und Grills aller Art ein Feuer entfacht werden.
Auch Bern erlässt Verbot
Auch die Berner Regierungsstatthalterämter haben ein sofortiges Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet beschlossen. Somit darf am Nationalfeiertag kein Feuerwerk abgebrannt werden.
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiteten die Ämter zudem auf den gesamten Kanton aus, wie die zehn Regierungsstatthalterämter am Donnerstag mitteilten.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle herrscht im Kanton Bern die vierte von fünf Gefahrenstufen.
In Uri, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen sowie im Thurgau sind Feuerwerke ebenfalls bis auf Weiteres verboten worden. (dab/sda)
