Schweiz
Bern

Bieler Prediger Abu Ramadan angeklagt

Bieler Hass-Prediger Abu Ramadan wegen Rassendiskriminierung und Betrug angeklagt

04.08.2021, 09:59
Mehr «Schweiz»
Abu Ramadan
Abu Ramadan

Der umstrittene libysche Prediger Abu Ramadan wird sich vor dem Regionalgericht in Biel verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hat den 68-Jährigen wegen Rassendiskriminierung und Betrug angeklagt, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Der Mann soll am 7. Juli 2017 in der Bieler Ar'Rahman-Moschee zu Hass gegen Personen aufgrund von deren Religion oder Ethnie aufgerufen haben. Auslöser des juristischen Verfahrens war eine Strafanzeige.

Die Ermittlungen nahmen viel Zeit in Anspruch. Zunächst musste ein Experte die Predigt aus der arabischen in die deutsche Sprache übersetzen. Anschliessend holte die Staatsanwaltschaft ein Gutachten zur Interpretation des Gesagten ein.

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft äusserte Abu Ramadan «wiederholt den Wunsch, dass gewisse Personen oder Personengruppen bestimmter Ethnien oder Religionen vernichtet werden sollen». Er habe damit zu Hass aufgerufen und sich der Rassendiskriminierung schuldig gemacht.

Der Fall war durch Medienberichte bekannt geworden. Der Prediger hatte demnach Juden, Christen, Hindus, Russen und Schiiten im Visier. Seine Tätigkeit in der Moschee hat er inzwischen auf Bitten des Trägervereins eingestellt.

Einkommen dank Pilgerreisen

Weiter wird Abu Ramadan beschuldigt, unrechtmässig Sozialhilfe bezogen zu haben. Auch diese Ermittlungen seien «äusserst aufwändig» gewesen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte habe in der Untersuchung nicht kooperiert und insbesondere Fragen zu seinen Einkommensverhältnissen nicht beantwortet.

Abu Ramadans Wohngemeinde Nidau bei Biel hatte eine Anzeige wegen mutmasslichen Sozialhilfebetrugs eingereicht. Der Libyer hatte gegenüber der Gemeinde angegeben, über keinerlei Einkommen und Vermögen zu verfügen.

Doch nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft organisierte der Mann Pilgerreisen und erzielte dabei zum Teil ein konkretes Einkommen. Zum Teil habe er aber auch auf das Geld verzichtet. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erhärtete sich der Verdacht des unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfeleistungen.

Abu Ramadan hat die Vorwürfe stets bestritten. Er hat seinen einstigen Flüchtlings- und seinen Asylstatus inzwischen verloren und lebt heute dank einer C-Bewilligung in der Schweiz. Bei einer Verurteilung droht ihm die Ausschaffung. (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
14 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Hans -würkli- Nötig
04.08.2021 12:15registriert Juli 2015
"Die Ermittlungen nahmen viel Zeit in Anspruch. Zunächst musste ein Experte die Predigt aus der arabischen in die deutsche Sprache übersetzen. Anschliessend holte die Staatsanwaltschaft ein Gutachten zur Interpretation des Gesagten ein."

und

"Weiter wird Abu Ramadan beschuldigt, unrechtmässig Sozialhilfe bezogen zu haben. Auch diese Ermittlungen seien «äusserst aufwändig» gewesen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte habe in der Untersuchung nicht kooperiert"

Schon klar dass sowas nicht einfach zu untersuchen ist aber wie bitte kann so eine Untersuchung über Vier Jahre dauern?
580
Melden
Zum Kommentar
avatar
boromeo
04.08.2021 10:38registriert März 2017
Soweit sind wir mit dem heutigen Justizsystem gekommen, dass Hassprediger nicht mal ausgeschafft werden können. Wir werden irgendmal in naher Zukunft an unserem eigenen, wirren Justizsystem ersticken, ohne uns wehren zu können...........
6125
Melden
Zum Kommentar
avatar
Virginia
04.08.2021 13:39registriert November 2020
In unserer Verfassung und in den Menschenrechten ist Religionsfreiheit als Grundrecht aufgeschrieben.
Wenn solchen Subjekten beim Aufrufen zu Hass gegen andere Religionen der Schuss in den Hosen abgeht, sollen sie in Länder abgeschoben werden, in denen das normal ist.
280
Melden
Zum Kommentar
14
Baume-Schneider ist bei einer Erbschaftssteuer zugunsten der AHV nicht abgeneigt

Erbschaftssteuer und Erhöhung des Rentenalters sind für Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider keine Tabus, wenn es um die Finanzierung der AHV geht. Das sagte sie in einem Interview. Die 13. AHV-Rente werde grosse Kosten verursachen, gab sie zu bedenken.

Zur Story