Briefkasten vor der Haustüre könnte verschwinden: Das steckt hinter Röstis Post-Plan
Manchmal sind es kleine, unscheinbare Retuschen, die grosse Änderungen bewirken können. Das zeigt sich gerade bei der Post, wo sich vor der Haustüre eine kleine Revolution anbahnt, ohne dass es bis anhin jemand bemerkt hat. Denn vielleicht verschwindet wegen ein paar zusätzlicher Worte im Postgesetz bald der eigene Briefkasten.
Was ist passiert? Post-Minister Albert Rösti und seine Bundesratskollegen haben im Rahmen der Postgesetz-Revision den hier entscheidenden Artikel 10 erweitert. Neu soll der Bundesrat nicht nur Vorgaben zu den Briefkästen erlassen, sondern auch «betreffend Briefkastenanlagen im Bereich von Hauszugängen, an der Zufahrt zu einer Überbauung oder an einem zentralen Ort in einer Überbauung». So jedenfalls steht es im bundesrätlichen Vorschlag.
Das geltende Recht erlaubt heute Briefkastenanlagen bei Mehrfamilien- oder Geschäftshäusern, «künftig soll es auch möglich sein, eine Briefkastenanlage für mehrere Häuser beziehungsweise für ein Quartier einzurichten», erklärt Silvia Canova, Sprecherin beim zuständigen Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Damit könnte es also auch eine einzige Briefkastenanlage für ein ganzes Quartier geben. «Theoretisch ist dies möglich», bestätigt Canova. Das wird teilweise in Neuüberbauungen bereits für Pakete heute so gehandhabt. Neu müssten die Bewohner auch ihre Briefe an einer zentralen Stelle abholen.
Die genauen Anforderungen an «den Standort, die Masse und die Zugänglichkeit» solcher Briefkastenanlagen würden in einem zweiten Schritt durch den Bundesrat in der Postverordnung geregelt. Die Kosten für die Anlagen müssten – wie bis anhin bei den Briefkästen – die Hausbesitzer übernehmen.
Sicherer und umweltfreundlicher
Der Bund erkennt in dieser Lösung vor allem Vorteile, wie Bakom-Sprecherin Canova ausführt: Erstens werde die bestellte Ware an einem sicheren Ort gelagert, solange die Empfängerin oder der Empfänger nicht zu Hause ist. Zweitens betont das Amt aus dem Departement von Albert Rösti, dass «die Konzentration der Zustellung sich positiv auf die Umwelt auswirken könnte».
Das Verkehrsaufkommen werde reduziert und die Verkehrsbelastung in den Wohngebieten sinke, sagt Canova und verweist darauf, dass der Anstoss für diese Anpassung ursprünglich von den Städten kam. Laut den Promotoren der Reform würden Anwohner für ihren etwas längeren Fussmarsch mit weniger Lärm, besserer Luft und verkehrsärmeren Quartierstrassen belohnt.
Der Bundesrat werde zudem in der Verordnung sicherstellen, dass die Briefkastenanlagen durch die Hauseigentümer so aufgestellt würden, «dass sie für die einzelnen Haushalte im betreffenden Quartier innert angemessener Distanz erreichbar sind», verspricht die Bakom-Sprecherin. Was der Bund unter «angemessen» versteht, will sie allerdings nicht verraten. Oder noch nicht.
Die Post selbst will sich hierzu ebenfalls nicht äussern. Für sie stehe «im Vordergrund, dass die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden auch künftig berücksichtigt werden», sagt Sprecherin Nathalie Dérobert Fellay. Die Ausgestaltung der Vorgaben zu den Zustellpunkten liege jedoch in der Verantwortung des Gesetzgebers.
Die Post verfolgt laut eigenen Angaben «die laufende Gesetzesrevision mit Interesse». Erste Anhaltspunkte, ob die angedachte Lockerung bei den Vorgaben zu den Briefkästen wirklich so durchkommt, dürfte die Vernehmlassung zum Postgesetz liefern. Diese dauert noch bis zum 15. Oktober.
Aber auch nach der Revision bleibt die Post «zur Hauszustellung verpflichtet», wie Canova anfügt. An diesem Grundsatz werde nichts geändert. Die Frage ist dann nur noch, wie viele Meter die Hauszustellung künftig vom Haus entfernt ist. (schweizheute.ch)
