«Das ist viel zu lange»: Nationalrätin fordert nach watson-Artikel Antworten vom Bundesrat
In der Schweiz gibt es eine Wissenslücke: Hierzulande gibt es weder eine offizielle Definition von Obdachlosigkeit noch eine nationale Statistik.
watson berichtete vergangene Woche, dass die letzte landesweite Schätzung auf einer Gemeindebefragung aus dem Jahr 2021 beruht. Hochgerechnet gingen die Forschenden damals von 3810 obdachlosen Personen aus. Weitere 16'355 Menschen waren demnach von einem Wohnungsverlust bedroht. Wie sich die Situation seither entwickelt hat, ist unbekannt.
Nun hat die Baselbieter SP-Nationalrätin Miriam Locher eine Interpellation an den Bundesrat eingereicht. Sie sagt:
Es habe sie stark irritiert, dass der Bund keine neueren Zahlen erhebe. «Die letzte Befragung liegt fünf Jahre zurück. Das ist viel zu lange.»
Viele schauen weg
Locher stellt dem Bundesrat sechs Fragen. Sie will unter anderem wissen, welche aktuellen Schätzungen ihm vorliegen und ob er gemeinsam mit dem Bundesamt für Statistik und den Kantonen eine regelmässige nationale Erhebung prüfen will. Dafür könnten auch Daten zu Mietzinsausständen, Kündigungen und Wohnungsverlusten genutzt werden.
Mit solchen Daten könne man Ursachen und Risikogruppen besser verstehen, Angebote planen und später überprüfen, ob die Massnahmen wirken.«Eine gute Statistik sollte nicht zählen, wie viele Menschen auf der Strasse schlafen. Sie sollte auch Wohnungsverlust und prekäre Wohnsituationen erfassen. Genau diese Vorstufen sind für die Prävention entscheidend», sagt Locher.
Für die Unterstützung obdachloser Menschen sind zwar Kantone und Gemeinden zuständig. Darin sieht Locher aber keinen Grund, auf national vergleichbare Zahlen zu verzichten. «Es ist eine Verschleuderung von Ressourcen, wenn alle für sich allein arbeiten. Hier kann man Synergien nutzen.» Ein Vergleich könne zeigen, welche kantonalen Strategien funktionieren.
Viele Menschen und auch Politikerinnen und Politiker würden bei der Obdachlosigkeit wegschauen, kritisiert Locher. Eine nationale Erhebung koste zwar Geld. Doch sie sagt:
Die Interpellation verpflichtet den Bundesrat zu einer Antwort, aber zu keiner Massnahme. Locher will deshalb nachlegen: «In der Wintersession möchte ich einen weiterführenden Vorstoss einreichen.» Ob es eine Motion oder eine parlamentarische Initiative werde, entscheide sie aufgrund der Antworten.
