Transportpolizei soll in Bussen, Trams und Zügen Taser einsetzen dürfen
Die Transportpolizei soll künftig Taser benutzen können. Der Bundesrat will auf Begehren des Parlaments die Rechtsgrundlagen dafür schaffen. Um die Taser-Einsätze zu dokumentieren, soll auch der Einsatz von Bodycams geregelt werden.
Am Mittwoch hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den nötigen Verordnungsänderungen eröffnet; sie dauert bis zum 16. November. Neben Polizistinnen und Polizisten soll neu auch Fahr-, Kontroll- und Begleitpersonal mit Bodycams ausgerüstet werden können.
Video-Überwachung in Echtzeit
Präzisieren will der Bundesrat die Voraussetzungen für Live-Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr. Diese soll nur zulässig sein, wenn Reisende um Hilfe bitten oder wenn die Datenschutz-Folgenabschätzung überwiegendes Interesse bestätigt. Reisende müssen auf Echtzeit-Überwachung hingewiesen werden.
Der Einsatz von Bodycams, Video-Echtzeitüberwachung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz für die Auswertung der Aufzeichnungen sollen vorerst auf fünf Jahre befristet werden. Danach will sie der Bundesrat in einem Gesetz regeln. (sda)
