Schweiz
Coronavirus

Corona-Kritiker: Beschwerde von entlassenem Lehrer abgewiesen

Bundesrat Alain Berset zieht seine Maske an am Ende einer Medienkonferenz ueber die neusten Entscheide des Bundesrates zur Coronavirus-Pandemie, am Mittwoch, 25. August 2021, in Bern. (KEYSTONE/Anthon ...
Ex-Gesundheitsminister Alain Berset mit Maske.Bild: keystone

Bundesgericht lehnt Beschwerde von entlassenem Corona-Kritiker-Lehrer ab

17.04.2024, 12:0017.04.2024, 12:01
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Die Entlassung eines Kantonsschullehrers im Aargau nach wiederholten kritischen Äusserungen gegen die Corona-Massnahmen der Behörden ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen.

Damit bestätigte das höchste Schweizer Gericht die Sicht des Aargauer Verwaltungsgerichts, wonach der Lehrer mit seinen öffentlich gemachten Äusserungen die Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber verletzt habe.

Diese Pflicht gebiete, dass öffentlich-rechtliche Angestellte sich bei politischer Betätigung und Kritik eine gewisse Zurückhaltung auferlegen müssten - auch wenn sie grundsätzlich den Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit geniessen würden.

Wie das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil ausführt, habe der Beschwerdeführer anlässlich einer Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen im Februar 2021 sinngemäss dazu aufgerufen, gegen die behördlichen Vorgaben und damit gegen geltendes Recht zu verstossen.

Zurückhaltung verlangt

Derartige Äusserungen seien von einer Lehrperson mit Vorbildfunktion für Jugendliche auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsäusserungsfreiheit nicht hinzunehmen. Es sei kein milderes Mittel als eine Kündigung möglich gewesen. Bereits zuvor war der Lehrer ermahnt worden. Der Arbeitgeber führte mehrere Gespräche mit ihm und drohte ihm schliesslich die Kündigung an, wie das Bundesgericht schreibt.

Trotz der Auflage, private und berufliche Tätigkeiten streng zu trennen, habe der Lehrer weiter entsprechend seiner entschiedenen Haltung gehandelt. Er habe auch angekündigt, seine Rede zu wiederholen, sollte er eine Möglichkeit dazu erhalten.

In seiner Rede sagte der Lehrer gemäss einer Zusammenfassung des Verwaltungsgerichts unter anderem, es sei eine «verdammt geile Zeit», weil er noch nie in seinem Leben so viele Menschen umarmt habe. Mit seine Rede riskiere er zwar sicher seine Anstellung, aber das sei ihm «scheissegal». Es sei besser, einfach nicht mehr mitzumachen. (Urteil 8C_83/2023 vom 19.3.2024) (sda)

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12 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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chris-swiss
17.04.2024 13:22registriert November 2022
Ich bin froh um dieses Urteil. Es zeigt, dass auch Querulanten nicht einfach tun können, was sie wollen.
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Urs der Bär
17.04.2024 12:41registriert Oktober 2022
Irgendwie ist das Urteil logisch, man stelle sich vor ein Coop Mitarbeiter macht Propaganda bei der Migros einzukaufen und umgekehrt.
Auch hier darf man eine gewisse Loyalität der Angestellten erwarten!
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