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Handyverbot an Zürcher Schulen: Kantonsrat ist dafür

Zürcher Kantonsrat will Handys an Schulen verbieten

Im Kanton Zürich soll an den Volksschulen künftig ein Handyverbot gelten. Das Kantonsparlament hat einen Vorstoss von SVP und EDU überwiesen. Nun muss die Regierung verbindliche Richtlinien prüfen.
31.08.2026, 12:2831.08.2026, 15:06

Der Zürcher Kantonsrat sprach sich am Montagmorgen mit einer knappen Mehrheit für strengere Regeln im Umgang mit digitalen Geräten aus: Mit 92 zu 82 Stimmen bei zwei Enthaltungen überwies das Parlament ein Postulat, das verbindliche kantonale Richtlinien fordert. Der Regierungsrat erhält damit den Auftrag, innert zweier Jahre einen entsprechenden Bericht auszuarbeiten.

Das von SVP und EDU eingereichte Postulat verlangt ein Handyverbot für alle Stufen der Volksschule vom Kindergarten bis zum Ende der neunten Klasse. Es soll nicht nur während des Unterrichts gelten, sondern auch die Pausen sowie sämtliche Tages- und Betreuungsstrukturen der Schulen und Gemeinden umfassen.

Mitte war Zünglein an der Waage

Trotz der Annahme zeigte sich im Kantonsrat ein gespaltenes Bild. AL und FDP lehnten den Vorstoss ab. Während die Befürworter von einer notwendigen Klärung sprachen, wehrten sich mehrere Fraktionen gegen eine Einheitslösung. GLP und EVP sprachen sich dafür aus, die Verantwortung bei den einzelnen Schulen zu belassen. Die Grünen beschlossen Stimmfreigabe. Die Mitte unterstützte die Überweisung als Prüfauftrag an die Regierung, was letztlich ausschlaggebend für die knappe Mehrheit war.

Die Initianten erhoffen sich von einem kantonalen Verbot eine Entlastung im Schulalltag. Private Geräte würden immer wieder zu Disziplinarproblemen und aufwendigen Diskussionen mit den Eltern führen. Zudem verwiesen die Postulanten auf den Umstand, dass eine dauernde Bildschirmnutzung zu Stress und Schlafproblemen führe sowie Mobbing und Gruppendruck unter den Jugendlichen verstärke.

Obwohl das Postulat strenge Regeln für die Schulen fordert, sieht es spezifische Ausnahmen vor, etwa aus gesundheitlichen Gründen. Ebenso ausgenommen sind schulisch verwaltete Geräte, die für den Unterricht benötigt werden.

(sda)

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