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Zürcher bestellt Laserpointer in China – und bekommt Strafbefehl geliefert

Zürcher bestellt Laserpointer in China – und bekommt Strafbefehl geliefert

08.10.2021, 06:3208.10.2021, 06:32
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laserpointer shutterstock
Ein Laserpointer

Ein vermeintliches Schnäppchen der chinesischen Shoppingplattform Wish.com hat für einen Zürcher in einem Strafbefehl geendet. Der Laserpointer, den der 50-Jährige dort bestellt hatte, ist in der Schweiz nämlich illegal. Er kann bleibende Augenschäden verursachen.

Im Frühling diesen Jahres hatte sich der Zürcher den Laserpointer bestellt. Inklusive Ladegerät sollte dieser Artikel, der von einem chinesischen Händler angeboten wurde, gerade mal 17 Franken kosten.

Bei der Einfuhr in die Schweiz blieb der Laserpointer aber am Zoll hängen, weil er wegen seiner Stärke, der fehlenden Klassierung und der Nichteinhaltung von Normen hierzulande verboten ist.

Vor allem in der Luftfahrt, aber auch im öffentlichen und privaten Verkehr kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu gefährlichen Blendattacken. Im schlimmsten Fall drohen dabei lebenslange Schäden an den Augen.

Seit Juni 2019 sind in der Schweiz deshalb nur noch schwach strahlende Laserpointer erlaubt, die etwa für Präsentationen verwendet werden.

Geräte werden vernichtet

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verurteilte den Mann deshalb per Strafbefehl wegen mehrfachen Vergehens gegen das neue Bundesgesetz über den «Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall». Mehrfach deswegen, weil bei einer Hausdurchsuchung noch zwei weitere illegale Laserpointer ans Licht kamen.

Zu einer bedingten Geldstrafe von 3000 Franken verhängte die Staatsanwaltschaft auch noch eine Busse von 800 Franken, dazu kommen 400 Franken Verfahrenskosten.

Der Mann muss also total 1200 Franken bezahlen - 70 Mal mehr, als sein Schnäppchen aus China gekostet hätte. Sein neues sowie seine alten Geräte wird der Mann zudem nie mehr sehen. Sie werden vernichtet. Was er mit den Geräten vorhatte, ist unklar.

Kritik an Kaufverhalten

Die Staatsanwaltschaft geht im Strafbefehl hart mit dem Käufer ins Gericht: Der Mann habe sich bei der Bestellung «in keiner Weise um die in der Schweiz geltende Gesetzeslage gekümmert».

Der Zürcher, notabene in einem technischen Beruf tätig, habe sich überhaupt nicht informiert, ob er einen solchen Laserpointer einführen dürfe. Doch dies wäre problemlos möglich gewesen und hätte von ihm auch ohne Weiteres erwartet werden dürfen. (meg/sda)

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158 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Pbel
08.10.2021 07:25registriert April 2017
Ich habe eine ernsthafte Verletzung am Auge erlitten, weil Kinder mit einem solchen Ding gespielt haben, als ich um die Ecke kam. Und dies aus ca. 30m Entfernung und ganz kurzer Blendung. Das sind keine Spielzeuge. Die Polizei war auch nach paar Minuten da und hat es eingezogen.
Ich habe auf eine Strafanzeigen verzichtet, weil die Kinder einsichtig waren, aber das Recht hätte ich dazu gehabt.
Bitte bestellt solche Sachen nicht von komischen Webseiten.
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Lienat
08.10.2021 07:15registriert November 2017
Seit diesem Jahr dürfen in der Schweiz übrigens nur noch Laserpointer der Klasse I verwendet werden. Bei allen anderen Klassen ist sogar schon der Besitz strafbar. Wer also noch einen alten Pointer der Klasse II (oder höher) zu Hause hat, ist verpflichtet, diesen fachgerecht zu entsorgen (Elektroschrott). Sonst droht dasselbe Schicksal wie dem Herren im Artikel.
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who cares?
08.10.2021 07:30registriert November 2014
Gut so. Diese starken Laserpointer sind keine Spielzeuge. Für jede legale Verwendung reichen Laserpointer, die keine Augenschäden verursachen oder die den Luftraum gefährden. Dass er schon mehrere hatte, zeigt, dass er wusste, um was es ging. Dies ist kein dummer Teenager, der unüberlegt einen Seich im Internet bestellt hat.
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