Starke Laserpointer dürfen in der Schweiz schon heute nicht verkauft werden. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) lässt sich aber nicht verhindern, dass sich Private diese Produkte direkt und ohne Kontrolle via Internet aus dem Ausland beschaffen. Nun hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf für einen besseren Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall in die Vernehmlassung gegeben. Zunächst setzt er aber auf eine korrekte Anwendung der Geräte.
Im Auge hat der Bundesrat auch Solarien: Er will kontrollieren lassen können, ob die Betreiber der künstlichen Sonnen die Vorschriften der Hersteller korrekt einhalten. Klare Vorgaben machen will der Bundesrat auch für Konzerte und Lasershows. Bei solchen Anlässen werden nicht nur Geräte mit nichtionisierender Strahlung eingesetzt, sondern auch solche, die Infraschall, Hörschall oder Ultraschall erzeugen können. (mbu/sda)