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Neues Gesetz zu Laserpointern: Bund kann den Besitz verbieten

ZUM VERBOT VON STARKEN LASERPOINTERN DURCH DEN BUNDESRAT STELLEN WIR IHNEN AM MITTWOCH, 11. FEBRUAR 2015, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Grasshopper Club Zuerich Mittelfeldspieler Izet Hajrovic ...
Archivbild 2013: Ein GC-Spieler wird mit einem Laserpointer geblendet.Bild: KEYSTONE

Neues Gesetz zu Laserpointern: Bund kann den Besitz verbieten

07.06.2017, 08:4807.06.2017, 09:53

Bei Laserpointern, Medizinlasern oder in Solarien können gefährliche Strahlen zum Einsatz kommen. Mit einem neuen Gesetz soll die Bevölkerung besser davor geschützt werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch stillschweigend die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt.

Damit ist das «Gesetz zum Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall» bereit für die Schlussabstimmung.

Blitzlampen zur Entfernung von Tatoos

Zuletzt noch umstritten war der Einsatz von Blitzlampen zur Entfernung von Tatoos, die zu schweren Verbrennungen führen können. Der Nationalrat ist in einem zweiten Anlauf auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt. Der Bundesrat kann somit die gewerbliche oder berufliche Verwendung von Produkten verbieten, wenn diese ein erhebliches Gefährdungspotenzial haben.

Von Beginn weg unbestritten war der Handlungsbedarf bei starken Laserpointern. Trifft deren Strahlung auf die Netzhaut, kann die Person im schlimmsten Fall erblinden. Immer wieder kommt es zu Angriffen auf Piloten oder Zugführer. Zwar dürfen starke Laserpointer bereits heute in der Schweiz nicht verkauft werden. Neu kann der Bund aber auch den Besitz solcher Geräte verbieten.

Betroffen vom neuen Gesetz sind auch Solarien. Künftig soll kontrolliert werden, ob die Anbieter die Benutzer genügend über die Gefahren informieren und die Sicherheitsvorgaben der Hersteller einhalten. (whr/sda)

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