In Basel sind zum ersten Mal Polizisten mit B-Bewilligung im Einsatz
Seit drei Jahrzehnten ist es im Kanton Basel-Stadt gang und gäbe, dass auch Polizistinnen und Polizisten ohne Schweizer Pass Teil des Polizeikorps sind. Bislang war dafür jedoch eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) erforderlich. Ab Herbst können neu auch Ausländerinnen und Ausländer mit einer B-Bewilligung die Polizeiausbildung absolvieren. Den Anfang machen vier Deutsche – zwei Männer und zwei Frauen. Sie beginnen ihre Ausbildung an der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch, berichtet der SonntagsBlick.
Basel-Stadt ist somit der erste Kanton mit einer solchen Neuerung.
Basel kämpft mit Personalmangel
«Fähige Leute mit B-Bewilligung kann man gut bei uns anstellen», meint Harald Zsedényi vom Polizeibeamtenverband Basel-Stadt gegenüber dem SRF. Die Basler Polizei kämpfe derzeit mit Personalmangel. Rund 100 Stellen seien aktuell unbesetzt, weshalb man um jede Verstärkung froh sei. Dabei spiele es keine Rolle, ob jemand aus der Schweiz oder dem grenznahen Deutschland komme.
Voraussetzung für ausländische Anwärterinnen und Anwärter sei jedoch, dass sie mit Basel vertraut sind. «Sie sollten beispielsweise im grenznahen Ausland aufgewachsen sein oder sich auf andere Weise mit Basel vertraut gemacht haben», erklärt Polizeisprecher Adrian Plachesi der Zeitung. Nach mehreren Bewerbungen aus Deutschland starte man nun einen ersten Versuch. Mit den rund 30 bis 40 Polizistinnen und Polizisten mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) habe die Basler Polizei bereits gute Erfahrungen gemacht.
Kritik vom Schweizerischen Verband
Nicht begeistert von der Entwicklung ist der Verband Schweizerischer Polizeibeamter. Hier gilt das Motto «Schweizer Polizist gleich Schweizer Bürger», wie einem Positionspapier von 2017 zu entnehmen ist. «Der bewaffnete Arm des Staates muss von Schweizer Bürgern vertreten werden», lautet die Begründung. Zwar sei man damit einverstanden, dass Personen mit einer Niederlassungsbewilligung die Polizeischule absolvieren. Spätestens bei der Vereidigung sollten Polizistinnen und Polizisten jedoch über einen Schweizer Pass verfügen.
(kek)
