Internes Polizeisystem als «Unterhaltungsapp» – Whistleblower belastet Stapo Zürich
Wer bei der Polizei arbeitet, hat Zugriff auf teils hochsensible Daten. Ob Informationen aus laufenden Verfahren, Zeugenaussagen, personenbezogene Daten wie Meldeadressen und Gesundheitsdaten oder Strafregistereinträge. Wer sich die blaue Uniform überstreift, trägt auch die Verantwortung, diese Daten zu schützen und sicherzustellen, dass Unbefugte darauf nicht zugreifen können.
Eine Recherche des Tages-Anzeigers zeigt nun, dass es bei der Zürcher Stadtpolizei in den vergangenen sechs Jahren jedoch zu mehreren Fällen kam, in welchen Beamte geschützte Daten zu persönlichen Zwecken missbraucht haben sollen. Während drei Beamte dafür bereits rechtskräftig verurteilt wurden, laufen aktuell zwei weitere Verfahren gegen eine Polizistin und einen Polizisten.
Mehrere Fälle in den vergangenen Jahren
Unter den drei bereits Verurteilten ist auch eine Polizistin und Schiessausbildnerin, die öffentlichkeitswirksam in Werbevideos der Stadtpolizei auftrat und eine Vorbildfunktion für Polizeiaspirantinnen und Polizeiaspiranten innehatte. Während die mittlerweile entlassene Beamtin erst damit begann, einem potenziellen Liebespartner nachzustellen, lieferte sie bald auch ihrem privaten Umfeld persönliche Daten zu Bekanntschaften ihrer Freundinnen und Freunde.
Später ging sie dann eine Beziehung ein mit einem Mann, der während ihrer Beziehung aufgrund von Drogendelikten und mehrfacher Vergewaltigung zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt wurde. Die Ex-Polizistin soll während der Beziehung dem verurteilten Straftäter Einblick in seine Ermittlungsakte gewährt haben.
Ein weiterer, mittlerweile Ex-Polizist der Zürcher Stadtpolizei nahm seinen Freund regelmässig auf Streifenfahrten mit und gab diesem ebenfalls personenbezogene Daten wie Namen, Geburtsdatum und Privatadresse einer weiblichen Bekanntschaft des Freundes weiter. Auch liess er seinen Freund den Polizeifunk mithören und eine Fahrzeugkontrolle filmen.
Polizistin nach Beziehung mit verurteiltem Kriminellen freigestellt
In den aktuell laufenden Verfahren gegen eine Polizistin und einen Polizisten besteht ebenfalls der Verdacht, dass diese private Daten ihrem Umfeld zur Verfügung gestellt haben könnten. Im Fall einer Beamtin, die seit Dezember 2025 nicht mehr bei der Stadtpolizei arbeitet, besteht gar eine Verbindung zu einem der zuvor genannten Fälle. So soll die Ex-Polizistin mit demselben verurteilten Sexualstraftäter eine Liebesbeziehung eingegangen sein wie die bereits zuvor freigestellte Beamtin.
Über die konkreten Vorwürfe gegen die Ex-Polizistin hinsichtlich einer Amtsgeheimnisverletzung liegen noch keine Informationen vor. Auf Anfrage des Tages-Anzeigers liess die Stadtpolizei jedoch verlauten, dass eine Liebesbeziehung mit einem verurteilten Straftäter sich nicht mit der Funktion einer Polizistin oder eines Polizisten vereinbaren lasse.
Ob die Entlassung ordnungsgemäss, fristlos oder in gegenseitigem Einverständnis erfolgte, liess die Stadtpolizei offen. Die Trennung sei jedoch nicht aufgrund der aktuellen Vorwürfe der Amtsgeheimnisverletzung erfolgt, denn ob eine solche überhaupt vorliege, sei noch immer Gegenstand der laufenden Ermittlungen, teilt die Stadtpolizei der Zürcher Tageszeitung mit.
Whistleblower belastet Stadtpolizisten schwer
Im zweiten laufenden Verfahren wirft ein Whistleblower aus dem Umfeld des beschuldigten Polizisten diesem vor, persönliche Bekanntschaften ausgespäht und Informationen aus den Polizeisystemen zur persönlichen Unterhaltung mit seinem engen Umfeld geteilt zu haben. So soll dieser beispielsweise Polizeibilder eines tödlichen Verkehrsunfalls, in dem eine Frau in Oerlikon unter ein fahrendes Tram geriet, dem Whistleblower gezeigt haben.
Ebenfalls soll der sich noch immer im Dienst befindliche Beamte gegenüber dem Zeugen, der anonym bleiben möchte, zugegeben haben, diesen in der Polizeidatenbank überprüft zu haben. In einem Video des Tages-Anzeigers erzählt der Whistleblower, dass der Polizeibeamte ihm gegenüber gesagt haben soll, dass er solche Abfragen öfters zu verschiedenen Personen aus seinem Umfeld durchführe, dies würden viele Polizistinnen und Polizisten tun. Auch soll er seinem Bekannten angeboten haben, für ihn eine solche Abfrage durchführen zu können, wenn er dies wolle.
«Die Stadtpolizei hat ein strukturelles Problem mit dem Datenschutz», sagt der anonyme Zeuge weiter. Dem widerspricht die Stadtpolizei auf Anfrage des Tages-Anzeigers, so würden Zugriffe auf Polizeidatenbanken aufgezeichnet und zwölf Monate lang verwahrt. Systematische und automatisierte Kontrollen seien jedoch operativ und technisch nicht umsetzbar.
Polizistin wird entlassen, Polizist darf weiterarbeiten
Anlassbezogen würde man die Abfragedaten jedoch auswerten, so eine Sprecherin der Stadtpolizei. Sie ergänzt: «Polizeiangestellte sind grundsätzlich auch ausserhalb der Dienstzeit zu dienstlichen Handlungen befugt, je nach Aufgabenprofil gibt es unterschiedliche Zugriffsrechte.»
Die beschuldigte Beamtin im vorher genannten Verfahren ist nicht mehr im Dienst, während der Beamte, der das Polizeiinformationssystem als persönlichen Unterhaltungskanal missbraucht haben soll, noch immer bei der Polizei arbeitet. Dies wirft auch die Frage hinsichtlich einer ungleichen Beurteilung der Fälle auf.
Die Stadtpolizei begründet die Weiterbeschäftigung damit, dass eine sofortige Freistellung die Untersuchung der Staatsanwaltschaft hätte gefährden können. Die Stadtpolizei, die laut eigenen Angaben bereits vor rund einem Jahr von den Vorwürfen gegen den Polizisten erfahren habe, schreibt weiter: «Aufgrund unseres Kenntnisstandes drängten sich für die Stadtpolizei keine personalrechtlichen Sofortmassnahmen auf.» (jul)
