Feuerverbote: Was in welchen Kantonen zum 1. August noch erlaubt ist
Die nächste Hitzewelle steht an und ein Ende der anhaltenden Trockenheit ist auch nicht in Sicht. Wo Feuer verboten ist, sind auch keine Feuerwerke erlaubt. Am Samstag, 1. August, fallen deshalb viele geplante Feuerwerke zum Nationalfeiertag ins Wasser. Allerdings gilt nicht überall das Gleiche – einige Kantone verbieten Feuer(werke) bis anhin lediglich in Waldesnähe.
Der Überblick über den kantonalen Flickenteppich:
Absolutes Feuerverbot
Ein absolutes Feuerverbot gilt (Stand: 28. Juli) in 14 Kantonen. Ein Feuerverbot im Wald oder in Waldnähe (bis zu 50 Meter) gilt in den restlichen Kantonen, mit Ausnahme des Kantons Graubünden, wo die Gemeinden jeweils einzelne Regelungen kennen.
Mit einem absoluten Feuerverbot ist in der Regel Folgendes verboten:
- im Freien ein Feuer zu entfachen
- Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen
- Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen oder auf Einweggrills
- Feuerwerke
- das Steigenlassen von Heissluftballons und «Himmelslaternen»
Was meist noch erlaubt ist, ist das Grillieren im Siedlungsgebiet auf Gas- und Elektrogrills.
Kein kantonales Feuerverbot, aber keine Feuerwerke erlaubt
Für einige Kantone, die zwar kein kantonales Feuerverbot erlassen haben, gilt trotzdem ein Feuerwerksverbot.
So gilt zum Beispiel im Kanton Genf ein Feuerverbot im Wald und in Waldnähe, gleichzeitig ist privates Feuerwerk nur in abgesperrtem und von Einsatzkräften überwachtem Bereich möglich. In den Kantonen Bern, Obwalden und Nidwalden, Luzern, Solothurn, Schaffhausen, Zug, Thurgau und den beiden Appenzell gilt zwar nur ein Feuerverbot in Waldnähe, Feuerwerke sind allerdings auf dem gesamten Kantonsgebiet verboten.
Einzig der Kanton Zürich hat noch kein flächendeckendes Feuerwerksverbot erlassen. Dort gilt das Verbot bis 200 Meter Abstand vom Wald. Die Städte Zürich und Winterthur sowie viele andere Gemeinden haben jedoch bereits ein absolutes Feuerwerksverbot verhängt. Einige Gemeinden am Zürichsee können am 1. August ein offizielles Feuerwerk zünden. Da das Feuerwerk auf Schiffen auf dem See abgebrannt wird, ist das trotz anhaltender Trockenheit möglich.
Feuerwerksverbote auf Gemeindeebene
Auch auf Gemeindeebene gelten Feuerwerksverbote, weshalb sich ein Blick auf die jeweilige Gemeindewebseite lohnt. Die Stadt Chur hat bereits Mitte Juli ein Feuerwerksverbot auf Stadtgebiet für den 1. August ausgesprochen. Die Gemeinde Riehen BS hat wegen anhaltender Trockenheit letzte Woche eine Alternative zum traditionellen Feuerwerk zum 1. August beschlossen. Statt eines Höhenfeuerwerks wird es ein bodennahes, kaltsprühendes geben, wie es in einer Mitteilung heisst.
Die Stadt Rorschach hat das für den 31. Juli geplante Feuerwerk anlässlich der Bundesfeier kurzfristig abgesagt. Eigentlich wäre das Feuerwerk auf dem See vom absoluten Feuerverbot im Kanton St. Gallen ausgenommen. «Es macht keine gute Falle, wenn wir beim aktuell geltenden Feuerverbot von der Ausnahmebewilligung Gebrauch machen», sagte der Rorschacher Stadtschreiber Richard Falk auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Import von Feuerwerkskörpern
Wer Feuerwerkskörper in die Schweiz importieren möchte oder übers Internet bestellt, braucht grundsätzlich eine Bewilligung des Bundesamts für Polizei. Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 kg eingeführt werden. Aufgrund der vielerorts geltenden Feuerverbote ist ihre Verbrennung aber verboten.
Am Boden explodierende Feuerwerkskörper wie zum Beispiel «Lady Crackers», welche länger als 22 Millimeter sind oder einen Durchmesser grösser als drei Millimeter aufweisen, sind nicht zur Einfuhr zugelassen. Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz werden durch die zuständige Behörde angezeigt. (maw mit Material der sda)
