Feuerverbote: In diesen Kantonen ist grillieren auf dem Balkon noch erlaubt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit – trotz kleiner Gewitter – ist die Waldbrandgefahr in der gesamten Schweiz zum Teil massiv erhöht. In allen 26 Kantonen gelten deshalb zumindest regional Einschränkungen im Umgang mit Feuer.
Die Vorschriften unterscheiden sich allerdings stark. Während in manchen Kantonen nur im Wald und in Waldesnähe nicht mehr gefeuert werden darf, sind in einigen Regionen praktisch alle offenen Feuer im Freien untersagt. Zudem haben vereinzelte Gemeinden noch schärfere Feuer- und Feuerwerksverbote verabschiedet als ihre Kantone.
Das absolute Feuerverbot und der «Gemeindligeist»
Für die rund 450'000 Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich gilt eine der strengsten Regelungen der Deutschschweiz. Verboten sind offene Feuer im gesamten Stadtgebiet – auch in Gärten, auf Balkonen und an öffentlichen Grillstellen.
Nicht mehr benutzt werden dürfen Grills, Cheminées und Öfen, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden. Auch Feuerwerk und Höhenfeuer sind verboten. Erlaubt bleiben hingegen Gas- und Elektrogrills. Sie müssen stabil aufgestellt und ständig beaufsichtigt werden.
Die zuständigen Stellen beobachteten die Situation fortlaufend und entschieden auf Grundlage ihrer Risikobeurteilung, sagt Annik Ott, stellvertretende Kommunikationsleiterin des städtischen Sicherheitsdepartements. «Die derzeitige Trockenheit ist erheblich. Es ist deshalb sinnvoll, alle offenen Feuer zu verbieten.» Bei Holz und Holzkohle sei die Brandgefahr wegen des Funkenflugs besonders gross.
Allgemeine Feuerverbote sind für die Stadt nicht neu. Bereits in den trockenen Sommern 2018 und 2022 galten vergleichbare Einschränkungen. Damals blieb das Grillieren allerdings in fest installierten Vorrichtungen unter Aufsicht erlaubt. Die aktuelle Regelung geht damit weiter.
Mehrere Zürcher Gemeinden gehen über Kanton hinaus
Im übrigen Kanton Zürich gilt seit dem 26. Juni ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt. Es betrifft auch offizielle Feuerstellen, Waldhütten und Holzkohlegrills. Für Feuerwerk und Höhenfeuer ist ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald vorgeschrieben.
Ausserhalb dieser Zone erlaubt der Kanton das Grillieren grundsätzlich weiterhin. Die Gemeinden können jedoch strengere Vorschriften erlassen. Davon haben neben der Stadt Zürich zahlreiche Gemeinden Gebrauch gemacht – darunter etwa Horgen, Meilen, Hombrechtikon, Oetwil am See, Dietlikon und Egg. Auch mehrere Gemeinden im Zürcher Oberland haben allgemeine Feuerverbote ausgesprochen.
Diese Kantone haben strenge Feuerverbote
Besonders weitreichende Verbote für Feuer im Freien gelten im Wallis, Tessin, in Freiburg, Glarus, Neuenburg, Uri und der Waadt. Für das Grillieren auf privatem Grund bestehen jedoch kantonal unterschiedliche Ausnahmen.
- Im Wallis gilt ein generelles Feuerverbot für den ganzen Kanton. Das Grillieren in privaten Bereichen bebauter Gebiete unter strengen Bedingungen bleibt erlaubt. Der Grill muss dabei auf einer nicht brennbaren Unterlage stehen und mindestens zehn Meter von brennbarer Vegetation sowie 100 Meter vom Wald entfernt sein.
- Im Tessin gilt seit dem 6. Juli ein absolutes Verbot für Feuer und Feuerwerke im Freien. Zum Nationalfeiertag können Ausnahmebewilligungen von Gemeinden erteilt werden.
- Freiburg hat Feuer im Freien im gesamten Kantonsgebiet verboten. Nicht vom Verbot betroffen ist das Grillieren im Garten und auf der Terrasse. Zum Nationalfeiertag können zudem Ausnahmebewilligungen von Gemeinden erteilt werden.
- Glarus hat am 16. Juli ein kantonsweites Feuer- und Feuerwerksverbot ausgesprochen. Elektro- und Gasgrills bleiben erlaubt bei mindestens 50 Meter Abstand zu Waldgebieten.
- In Graubünden gilt im Churer Rheintal sowie den Regionen Prättigau, Schanfigg, Surselva, Heinzenberg/Domleschg, Schams-Albula, Moesano, Bergell und Puschlav regional ein absolutes Feuerverbot in Nichtsiedlungsgebieten. Gas- und Elektrogrills auf festem Untergrund bleiben erlaubt. Lokal können verschärfte Bestimmungen gelten. So gilt in der Stadt Chur ab dem 17. Juli ein allgemeines Feuerwerksverbot.
- In Neuenburg sind sämtliche Feuer im Freien sowie pyrotechnische Gegenstände verboten. Grills sind mit einem Mindestabstand von 200 Metern zu Waldgebieten erlaubt.
- Uri hat am 16. Juli ebenfalls ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet erlassen. Auch das Grillieren mit Kohle, Holz oder Holzkohle auf Privatgrund ist dabei untersagt. Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill auf Balkonen und in Gärten bleibt erlaubt.
- In der Waadt sind Feuer im Freien und private Feuerwerke verboten. Holz- und Kohlegrills dürfen im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht mehr benutzt werden. Auf privatem Grund bleiben sie unter strengen Sicherheitsauflagen erlaubt.
Hier gelten Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe
In den übrigen Kantonen konzentrieren sich die Verbote vorerst auf den Wald und dessen Umgebung. Dazu gehören neben dem Kanton Zürich unter anderem Aargau, beide Appenzell, beide Basel, Genf, Jura, Luzern, Schwyz, Zug, Schaffhausen, Thurgau und St.Gallen.
Wie gross die Verbotszone ist, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Häufig reicht sie bis 50 Meter vom Waldrand. Im Kanton St.Gallen beträgt der Abstand 200 Meter. Meist sind auch feste und offizielle Feuerstellen innerhalb der Verbotszone gesperrt.
Zusätzliche Vorschriften gibt es etwa in Solothurn: Dort darf auch an Fluss- und Seeufern nicht gefeuert werden. Feuerwerk ist im ganzen Kanton verboten. Luzern sowie Ob- und Nidwalden haben ebenfalls kantonsweite Verbote für Feuerwerk und Höhenfeuer erlassen.
Bern entscheidet später über Feuerwerk
Im Kanton Bern gilt das Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand in sechs Verwaltungskreisen: Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland, Oberaargau, Bern-Mittelland und Emmental.
Im gesamten Berner Oberland und im Verwaltungskreis Thun dürfen Feuer weiterhin in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Die Behörden verlangen jedoch grösste Vorsicht. Bei Wind soll vollständig darauf verzichtet werden.
Ob in den sechs besonders betroffenen Verwaltungskreisen auch Feuerwerk verboten wird, ist noch offen. Die Behörden wollen die Lage am 23. Juli neu beurteilen. Fallen bis dahin keine flächendeckenden und ergiebigen Niederschläge, könnte kurz vor dem 1. August ein Feuerwerksverbot folgen.
Gewitter bringen kaum Entspannung
Laut des Trockenheitsbulletins des Bundes vom 16. Juli betrifft die Trockenheit weiterhin die ganze Schweiz und eine nachhaltige Entspannung ist nicht in Sicht. Besonders gross ist das Niederschlagsdefizit im westlichen Mittelland, im Jura und am östlichen Alpennordhang. Dort fiel in den vergangenen 30 Tagen bis zu 90 Prozent weniger Regen als üblich.
Über 90 Tage erreichten die Niederschlagsmengen in weiten Teilen des Landes nur 40 bis 60 Prozent der Norm. Die angekündigten Gewitter dürften die Lage höchstens lokal und vorübergehend entspannen. Flüsse, Seen und Grundwasserstände bleiben tief. Auch das Bodenfeuchtedefizit ist verbreitet gross bis extrem. Eine nachhaltige Verbesserung ist erst nach länger anhaltenden und flächigen Niederschlägen zu erwarten.
Wer grillieren oder ein Feuer entfachen möchte, sollte deshalb nicht nur die kantonalen Vorschriften prüfen. Gemeinden können jederzeit strengere Verbote erlassen. Massgebend ist immer die Regelung am konkreten Standort. (ear)
