Zürcher Gericht verurteilt Andrea Stauffacher zu einem Jahr Gefängnis
Das Bezirksgericht Zürich hat die Linksextremistin Andrea Stauffacher am Mittwoch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Der Prozess fand statt, obwohl sie schon zum zweiten Mal nicht teilnahm.
Mit der Vorgeschichte der 76-jährigen Linksextremistin könne ihr beim besten Willen keine günstige Prognose für ein straffreies Leben gestellt werden, sage der Richter am Mittwoch bei der Urteilsverkündung.
Sie habe bereits fünf einschlägige Vorstrafen und die bisherigen Geldstrafen hätten keine Wirkung gezeigt. Es sei daher nicht davon auszugehen, dass sie von ihrem Weltbild abweiche und Einsicht zeige. «Eine Freiheitsstrafe ist daher angemessen», begründete der Richter.
Auf etlichen Bildern und Videos von gewalttätigen Demonstrationen und Zusammenrottungen sei sie zusehen. «Sie war ein Teil davon und distanziert sich auch nicht», sagte der Richter. Er sprach sie wegen Landfriedensbruchs und mehrfacher Drohung und Gewalt gegen Behörden und Beamte schuldig.
Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht zudem die Erstellung eines DNA-Profils von Stauffacher an. Gegen das Urteil kann die Beschuldigte Berufung beim Obergericht einlegen.
Nur vor dem Gerichtsgebäude anwesend
Zwar befand sich Andrea Stauffacher eine rote Fahne schwenkend unter den rund 50 Demonstrierenden vor dem Zürcher Bezirksgericht, doch in den Gerichtssaal ging sie nicht. Auch zum ersten Termin im März war sie nicht zum Prozess erschienen.
Am Mittwoch fand daher die Verhandlung ohne sie statt. Während der Verhandlung waren vor dem Gerichtsgebäude laute Knalle zu hören. Die Sympathisanten hatten Knallpetarden gezündet.
Bei Ausschreitungen dabei
Angeklagt war die 76-Jährige wegen der Teilnahme an zwei unbewilligten Demonstrationen in Zürich und Basel. Im Februar 2022 soll sich Stauffacher gemäss Anklageschrift in Zürich einer Gegendemonstration der Szene «Zürich Nazifrei» angeschlossen haben. Rund 2000 Personen zogen durch die Innenstadt.
Aus der Gruppe heraus griffen Vermummte die Polizei an, warfen Pflastersteine und Restaurantmobiliar und beschädigten mehrere Polizeiautos. Es entstand Sachschaden von mehreren Tausend Franken. Stauffacher war über eineinhalb Stunden mittendrin.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich im Februar 2023 in Basel bei einer Demonstration unter dem Motto «Die Klimakrise ist jetzt!». Dort marschierten bis zu 500 Personen durch die Strassen. Demonstranten bewarfen die Polizei mit Steinen, Farbflaschen und Knallkörpern.
Mehrere Polizisten erlitten Verletzungen, darunter Gehörtraumata und Brandwunden. Auch hier befand sich Stauffacher laut Anklage in den vordersten Reihen, hielt eine Rede mit Mikrofon und blieb trotz der Gewalt in der Menge.
Verteidiger durfte keine Anträge stellen
Der Verteidiger hätte am Mittwoch gerne etwas zu den Vorwürfen gesagt, wie er vor Gericht ausführte. Doch habe ihm seine Mandantin untersagt, sich zu äussern. «Sie will sich nicht der Macht der Justiz unterordnen», sagte er. Aus diesem Grund weigere sich seine Mandantin, vor Gericht zu erscheinen und habe ihm verboten, Anträge zu stellen.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die mittlerweile 76-jährige Linksextremistin eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Beschuldigte sei nicht nur Mitläuferin, sondern beteilige sich an den Demonstrationen mit gewaltsamen Auseinandersetzungen, sagte der Staatsanwalt. Zudem sei sie die Hauptstütze der Bewegung. «Eine politische Überzeugung rechtfertigt niemals Gewalt», sagte er.
Die 76-Jährige läuft immer noch regelmässig an politischen Demonstrationen mit. Zuletzt war sie etwa an einer Pro-Palästina-Kundgebung am 10. Oktober und an einer Klima-Demonstration am 25. September in Zürich unterwegs. Stets mit dem «Revolutionären Block», in dem sich linksextreme Gruppen wie die Revolutionäre Jugend oder der Revolutionäre Aufbau treffen. (sda)
