Schweiz
Justiz

Andrea Stauffacher: Linksextreme in Zürich schon wieder vor Gericht

76-jährige Linksextreme muss in Zürich schon wieder vor Gericht

Die linksextreme Aktivistin Andrea Stauffacher muss heute Mittwoch in Zürich vor Gericht. Sie wurde in der Vergangenheit schon mehrfach verurteilt.
25.03.2026, 05:3925.03.2026, 05:40

Andrea Stauffacher steht nicht zum ersten Mal dort. Das zeigt auch die Freiheitsstrafe, welche die Staatsanwaltschaft für die 76-Jährige fordert.

Andrea Stauffacher vor dem Bundesstrafgericht anlaesslich der Urteilsverkuendigung am Dienstag 8. November 2011, in Bellinzona. Das Bundesstrafgericht hat die 61-jaehrige Zuercher Linksaktivistin Andr ...
Andrea Stauffacher wurde in der Vergangenheit bereits verurteilt (hier 2011 in Bellinzona).Bild: KEYSTONE

Die Beschuldigte soll nach der Forderung der Staatsanwaltschaft wegen mehrfachen Landfriedensbruchs, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung verurteilt werden.

Bestraft werden soll sie mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer Busse über 300 Franken. Auch ein DNA-Profil soll erstellt werden. Für Stauffacher gilt die Unschuldsvermutung. Die Anträge ihres Verteidigers werden an der Verhandlung bekanntgegeben.

Teilnahme an eskalierten Demos

Dabei wirft die Staatsanwaltschaft Stauffacher keine konkreten Handlungen gegen Polizisten vor. Sie habe aber an der Demonstration «Die Klimakrise ist jetzt!» am 11. Februar 2023 in Basel teilgenommen, an der mehrere Polizisten verletzt wurden. Minutiös listet die Anklage alle Verletzungen sowie Sachbeschädigungen auf. Die Beschuldigte sei mit den Gewalttätigkeiten einverstanden gewesen und habe sich auch nicht vom gewalttätigen Demonstrationszug entfernt, heisst es in der Anklageschrift.

Stauffacher, die sich im Vergleich zu anderen linksextremen Demonstrantinnen und Demonstranten öfters unvermummt zeigt, war laut Anklage auch am Umzug «Zürich Nazifrei» am12. Februar 2022, einer Gegendemonstration zu einer Kundgebung von Corona-Massnahmengegnern, dabei.

Demonstranten hätten Sachbeschädigungen begangen und Pflastersteine und Mobiliar eines Restaurants Richtung Polizisten geworfen. Auch in diesem Fall sei Stauffacher «Teil der Zusammenrottung» gewesen und habe die Taten gebilligt. Laut Anklage versuchten die Demonstrantinnen und Demonstranten zur Kundgebung der Massnahmengegner auf dem Sechseläutenplatz vorzudringen. (sda)

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42 Kommentare
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vanilla
25.03.2026 07:22registriert Juni 2021
Aprilscherz?
Eine 76jährige soll ins Gefängnis, weil sie an unbewilligten Demos teilgenommen hat - ihr aber keine Gewalt nachzuweisen ist.
Knast, weil sie für einige ein Feindbild ist, respektive vor Jahrzehnten aktiv klandestin unterwegs war?
Ist unser Staat wirklich derart schwach?
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Garp
25.03.2026 06:49registriert August 2018
Die Gewalt müsste ihr schon bewiesen werden, selbst wenn sie in der Vergangenheit oft straffällig war. Oder gibt es nun neu Kollektivstrafen?
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nonobscura.necima
25.03.2026 08:02registriert Januar 2024
Es gibt keine Altersgrenze für Schuldfähigkeit. Ob hier jedoch nicht staatliche Ressourcen verplempert werden, ist eine andere Frage. Es gäbe da noch die Gewalt- und Sexualverbrecher. Das organisierte Verbrechen etc. Aber solche Fälle sind halt anspruchsvoll…
2010
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