Schweiz
Zürich

Linksextreme Andrea Stauffacher lässt Prozess in Zürich platzen

Die Kommunistin Andrea Stauffacher spricht an einer unbewilligten Demonstation am Freitag, den 4 November 2016, in Zuerich. In der Tuerkei hat die tuerkische Polizei bei Razzien die Chefs der prokurdi ...
Andrea Stauffacher spricht an einer Demonstration. (Archivbild)Bild: KEYSTONE

Linksextreme Andrea Stauffacher lässt Prozess in Zürich platzen

25.03.2026, 10:1125.03.2026, 10:11

Andrea Stauffacher hat am Mittwoch ihren Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich platzen lassen. Unterstützer liessen eine Nachricht von ihr abspielen und bekundeten ihre Solidarität. Danach zogen die rund 50 Personen durch das Langstrassenquartier.

Stauffacher werde nicht in den Saal kommen, bestätigte ihr Anwalt vor Gericht. Der Richter verkündete darauf, dass sie unentschuldigt fernbleibe. Er wird einen neuen Termin ansetzen. Wann dieser sein wird, ist noch offen.

Eine Gruppe von rund 50 Unterstützern von Stauffacher fand sich vor dem Bezirksgericht Zürich ein. Ein grösseres Polizeiaufgebot stand bereit. Entgegen ersten Berichten war die 76-Jährige wohl nicht vor Ort.

Die Unterstützer bekundeten teilweise vermummt mit Transparenten und Musik ihre Solidarität mit der Beschuldigten. Auch mehrere Reden wurden gehalten. Ins Gericht ging aber niemand. Die Polizei stellte eine Sicherheitsschleuse auf und kontrollierte die Identität aller Prozessbesucher.

Nach den Reden zog die Gruppe über Ankerstrasse und Kanonengasse in einen Hinterhof bei der Langstrasse. Der Verkehr war kurzzeitig eingeschränkt. Die Polizei begleitete die Gruppe.

Mitglieder der Antifa und linken Gruppierungen ziehen vom Bezirksgericht Zuerich Richtung Helvetiaplatz nach dem Prozess wegen Landfriedensbruch der linksextremen Aktivistin Andrea Stauffacher am Mitt ...
Unterstützerinnen und Unterstützer von Andrea Stauffacher beim Helvetiaplatz am Mittwochmorgen.Bild: keystone

Bei eskalierten Demos dabei

Die Staatsanwaltschaft wirft der vorbestraften Linksextremen die Teilnahme an zwei Demonstrationen vor, an denen es zu Ausschreitungen gekommen war. Ein Anklagepunkt ist mehrfache Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte. Stauffacher wird dabei nicht konkret vorgeworfen, gegen Polizisten gewalttätig geworden zu sein. Die Staatsanwaltschaft verlangt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Für die Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.

Sie habe an der Demonstration «Die Klimakrise ist jetzt!» am 11. Februar 2023 in Basel teilgenommen, an der mehrere Polizisten verletzt wurden. Minutiös listet die Anklage alle Verletzungen sowie Sachbeschädigungen auf. Die Beschuldigte sei mit den Gewalttätigkeiten einverstanden gewesen und habe sich auch nicht vom gewalttätigen Demonstrationszug entfernt, heisst es in der Anklageschrift.

Stauffacher, die sich im Vergleich zu anderen linksextremen Demonstrantinnen und Demonstranten öfters unvermummt zeigt, war laut Anklage auch am Umzug «Zürich Nazifrei» am 12. Februar 2022, einer Gegendemonstration zu einer Kundgebung von Corona-Massnahmengegnern, dabei.

Demonstranten hätten Sachbeschädigungen begangen und Pflastersteine und Mobiliar eines Restaurants Richtung Polizisten geworfen. Auch in diesem Fall sei Stauffacher «Teil der Zusammenrottung» gewesen und habe die Taten gebilligt. Laut Anklage versuchten die Demonstrantinnen und Demonstranten zur Kundgebung der Massnahmengegner auf dem Sechseläutenplatz vorzudringen.

Freispruch am Bundesstrafgericht

Der letzte aufsehenerregende Fall von Stauffacher war ein Freispruch: 2022 kippte die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts eine Verurteilung nach Feuerwerkschüssen auf das türkische Konsulat in Zürich. Sie war zuvor der Gehilfenschaft für schuldig befunden worden, weil sich ihre DNA an der Abschussvorrichtung befand. Auch dafür hätte sie ins Gefängnis gehen müssen. Doch der Berufungskammer reichte das nicht als Beweis.

Stauffacher ist trotz fortgeschrittenen Alters weiterhin an Demonstrationen dabei, egal ob am 1. Mai oder wenn es um Solidarität mit Palästina geht. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
10 Kommentare
Dein Kommentar
YouTube Link
0 / 600
Hier gehts zu den Kommentarregeln.
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Squawk 7700
25.03.2026 10:25registriert Mai 2025
Sorry, aber wenn kein medizinischer Grund vorliegt, dann sollte der Prozess einfach in ihrer Abwesenheit über die Bühne gehen. Sicher nicht den Termin verschieben. Das nächste mal kommt sie sicher auch nicht.
298
Melden
Zum Kommentar
avatar
Randy Orton
25.03.2026 10:52registriert April 2016
15 Monate Knast, für das Anwesend sein an einer Demonstrarion und obwohl sie selbst nicht vermummt und nicht gewalttätig war. Finde ich arg übertrieben, da müssten auch alle Fussballfans in den Knast, die im Stadion sind, wenn es Ausschreitungen gibt und sich einzelne daneben benehmen.
2016
Melden
Zum Kommentar
avatar
hasepi
25.03.2026 10:25registriert September 2025
"Die Staatsanwaltschaft wirft der vorbestraften Linksextremen die Teilnahme an zwei Demonstrationen vor, an denen es zu Ausschreitungen gekommen war."
Was? Man darf nicht an Demos teilnehmen die eskalieren? Woher sollte man das vorher wissen... und warum sollte man dafür bestraft werden?

"Ein Anklagepunkt ist mehrfache Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte."
Ah also ist doch mehr passiert...

"Stauffacher wird dabei nicht konkret vorgeworfen, gegen Polizisten gewalttätig geworden zu sein."
Was jetzt? Also "nur" Dohungen... dann warum von "Gewalt oder Drohung" schreiben?
2119
Melden
Zum Kommentar
10
«Kann mir wegen zu lautem Sex gekündigt werden?» – Interview mit dem Mietrechtsexperten
Ende März heisst für viele: Kisten packen und umziehen. Damit verbunden sind oft mietrechtliche Fragen. Im Gespräch mit Mietrechtsexperte Fabian Gloor klären wir die drängendsten Fragen.
Viele Mieterinnen und Mieter fragen sich, welche Rechte und Pflichten sie gegenüber der Vermieterschaft haben. Fabian Gloor, Jurist und Leiter der Hotline beim Mieterverband Deutschschweiz, hat für watson im Livestream Fragen rund ums Thema Mieten und Wohnen beantwortet.
Zur Story