National- und Ständerat einig: Mord soll in der Schweiz nicht mehr verjähren
In der kleinen Kammer setzte sich am Mittwoch eine Minderheit der Rechtskommission (RK-S) durch, welche beantragte, bei diesem Thema bei früheren Entscheiden des Stände- und des Nationalrats zu bleiben. Beide Räte sprachen sich bereits im März 2025 respektive im März 2026 für die Unverjährbarkeit von Mord aus.
Mit 25 zu 18 Stimmen bei zwei Enthaltungen obsiegte die RK-S-Minderheit.
Auslöser: St. Galler Kantonsrat
Der Entscheid der eidgenössischen Räte geht auf eine bereits 2019 eingereichte Standesinitiative des Kantons St. Gallen zurück. Der St. Galler Kantonsrat argumentierte darin, mit der Entwicklung von DNA-Analysen stünden den Ermittlern technische Möglichkeiten zur Verfügung, mit welchen auch lange Zeit nach der Straftat noch Beweise erbracht werden könnten.
Die Verjährungsfrist für Straftaten, deren Höchststrafe lebenslange Haft sei, sei deshalb von 30 Jahren auf unverjährbar anzuheben. Dieses Argument brachten am Mittwoch im Ständerat auch diejenigen vor, welche für die Unverjährbarkeit von Mord sprachen, allen voran RK-S-Minderheitssprecher Daniel Jositsch (fraktionslos/ZH).
In Deutschland gelte die Unverjährbarkeit von Mord, sagte er. Es gebe Beispiele für Verurteilungen wegen Mordes, welche in der Schweiz mit ihrer Verjährungsfrist von 30 Jahren nicht möglich gewesen wären. Auch wenn es gelinge, nur einen einzigen Fall mehr zu lösen, sei etwas gewonnen.
Der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder sagte hingegen, es sei auch in Deutschland zu Justizirrtümern gekommen. Berichte wiesen auf Mängel hin, welche bei einem Prozess 40 oder 50 Jahre nach der Tat auftreten könnten. Modernere Technik spreche nicht für die Unverjährbarkeit von Mord, sondern dagegen. Die Schweiz habe der Polizei die technischen Mittel gegeben, welche sie brauche.
Auch Bundesrat Beat Jans sprach sich gegen die Unverjährbarkeit von Mord aus. Eine neue DNA-Spur sei noch kein Tatnachweis. Sie könne aufzeigen, dass jemand am Tatort gewesen sei. Das heisse aber noch nicht, dass eine gewisse Person auch der Täter gewesen sei und dass besondere Skrupellosigkeit vorhanden sei.
Das ist eine Voraussetzung für die Verurteilung eines Menschen wegen Mordes. «Wir dürfen keine falsche Hoffnungen wecken», so Jans.
Debatte wegen Rückkommens
Seit dem Jahr 2019 haben sich Stände- und Nationalrat mit wechselnden Mehrheiten und knappen Entscheiden immer wieder mit der Frage beschäftigt, ob Mord für unverjährbar erklärt werden solle. Zur Debatte vom Mittwoch kam es wegen eines eher ungewöhnlichen Vorgangs in den eidgenössischen Räten, wie es am Mittwoch hiess.
Bei der Beratung des Geschäfts im März dieses Jahres sprach sich der Nationalrat nicht nur für die Unverjährbarkeit von Mord aus. Er ergänzte die Vorlage auch mit dem Vorschlag, die Verjährungsfristen für gewisse Straftaten zu erhöhen.
So soll etwa vorsätzliche Tötung - wie bisher Mord - neu erst nach 30 Jahren verjähren und nicht bereits nach 15 Jahren. Deshalb hatte die Rechtskommission des Ständerats dieses Geschäft nochmals vorzuberaten.
In dieser Situation entschied sich diese Kommission, ein Rückkommen auf den Ständeratsentscheid von März 2025 zu beantragen und Mord doch nicht für unverjährbar zu erklären. Die Rechtskommission des Nationalrats gab dafür grünes Licht.
Der Sprecher der RK-S-Mehrheit, Matthias Michel (FDP/ZG), sagte dazu, erstmals beurteile der Ständerat damit ein neues Gesamtkonzept und nicht nur die Verjährung von Mord. Der Mehrheit der Rechtskommission finde dieses Gesamtkonzept gut. Auch Michel sagte, einer Person, welche eine andere getötet hat, besondere Skrupellosigkeit nachzuweisen, sei schwierig.
Deshalb sei es sinnvoll, die Verjährungsfrist für Mord jener für vorsätzliche Tötung anzugleichen. Michel begründete das Rückkommen auch mit der Aussage, die Unverjährbarkeit von Mord sei in der Vernehmlassung schlecht angekommen. Der Vorschlag des Nationalrats zur Erhöhung der Verjährungsfristen blieb im Ständerat unbestritten und wurde angenommen.
Schon einige unverjährbare Verbrechen
Unverjährbar sind heute in der Schweiz Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen zum Beispiel unter Verwendung von Massenvernichtungsmitteln.
Mit der Annahme der Volksinitiative «Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» sind seit dem Jahr 2008 ausserdem die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern und die Strafe für solche Taten unverjährbar. (dab/sda)
