Nationalrat debattiert über Alltagserleichterungen für Behinderte
Menschen mit Behinderungen sollen in ihrem Alltag und in der Freizeit weniger Hürden überwinden müssen. Der Nationalrat befasst sich am Mittwochnachmittag mit der Inklusionsinitiative und dem indirekten Gegenvorschlag dazu, dem Inklusionsgesetz.
Es zeichnen sich intensive Diskussionen ab. Die Mehrheit der zuständigen Kommission der grossen Kammer will das vom Bundesrat verabschiedete Inklusionsgesetz ausweiten. Mit der Vorlage nicht einverstanden ist die SVP. Sie will auf das Gesetz nicht eintreten respektive dessen Überarbeitung fordern.
Zusätzliche Ergänzungen
Den vom Bundesrat nach harscher Kritik in der Vernehmlassung angepassten Gegenvorschlag hatte die Mehrheit der Nationalratskommission zusätzlich ergänzt, im Sinn der Linken und der Initiantinnen und Initianten.
Konkret will die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission (WBK-N) für Menschen mit Behinderung den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern und so deren wirtschaftliche Eigenständigkeit stärken. Zudem sollen die Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen gezielt gefördert und Instrumente wie das Job-Coaching gestärkt werden.
Weiter will die Mehrheit die Zahl der Assistenzstunden für Menschen mit Unterstützungsbedarf im ersten Arbeitsmarkt auf neunzig pro Monat erhöhen. Auch Assistenzleistungen Dritter sollen gestärkt werden.
Ausserdem soll Menschen mit Behinderungen ein besserer Zugang zu sportlichen und kulturellen Aktivitäten ermöglicht werden. Weitere Änderungen betreffen den Bereich Wohnen: Die Wahlfreiheit der Unterkunft soll verbessert und die Barrierefreiheit von Mehrfamilienhäusern gefördert werden.
Die Debatte zu dem Gesetz dürfte mehrere Stunden dauern. Zur Initiative wollen sich sechzig Rednerinnen und Redner äussern, und mehr als dreissig Minderheitsanträge zum Gesetz liegen vor. Zeit für die Beratungen hat sich der Nationalrat am Mittwochnachmittag und auch noch am Montagabend reserviert.
Kommission sagt Nein zur Initiative
Zur Initiative selbst beantragt die WBK-N ein Nein. Mit diesem Antrag sind wiederum Vertreterinnen und Vertreter von Rot-Grün nicht einverstanden. Sie beantragen, Volk und Ständen ein Ja zur Initiative zu empfehlen.
Die von Behindertenorganisationen 2024 eingereichte Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsinitiative)» verlangt, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und über alle Gesetzesebenen hinweg zu stärken.
Sie sieht unter anderem vor, dass Betroffene Anspruch auf Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen haben und ihren Wohnort sowie ihre Wohnform frei wählen können.
In der Schweiz leben rund 1,7 Millionen Menschen mit Behinderungen. Laut verschiedenen Verbänden von Betroffenen sind diese im Alltag zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt – sei es beim Wohnen, bei der Arbeit oder im öffentlichen Verkehr.
Aktuell sind Menschen mit Behinderungen nur bei öffentlich angebotenen Dienstleistungen und in Arbeitsverhältnissen nach dem Bundespersonalgesetz vor Benachteiligungen geschützt. (sda)
