Feuerwerksinitiative kommt nach gescheitertem Gegenvorschlag vors Volk
Die Feuerwerksinitiative kommt nach dem Scheitern eines Gegenvorschlags im Nationalrat zur Volksabstimmung. Das hat das Initiativkomitee am Freitag entschieden.
Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» verlangt weitgehende Restriktionen für den Verkauf und die Verwendung von lärmintensiven Feuerwerkskörpern. Der Nationalrat hatte am vergangenen Freitag einen indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren in der Schlussabstimmung deutlich abgelehnt.
Das Initiativkomitee bezeichnete den gescheiterten Gegenvorschlag als «Scheinkompromiss», mit dem es sich nun nicht mehr auseinandersetzen musste. Diskutiert worden war ein Böllerverbot im Sprengstoffgesetz. Dies hätte laut den Initiantinnen und Initianten aber nur einen kleinen Teil des lauten Feuerwerks betroffen.
Ausnahmen für 1.-August-Feiern
Die Initiative fordert ein weitergehendes Verkaufsverbot, namentlich für Feuerwerksbatterien und für laute Feuerwerksartikel zum privaten Gebrauch. Diese würden neben der Verursachung von Lärm auch weitere Sicherheitsrisiken bergen, schreibt das Komitee. Öffentliche Feuerwerke zu speziellen Anlässen wie am Nationalfeiertag seien aber von der Initiative nicht betroffen.
Das Volksbegehren war unter anderem vom Schweizer Tierschutz, der Stiftung für das Tier im Recht, der Fondation Franz Weber und der Tierschutzorganisation Vier Pfoten lanciert worden. Gemäss Umfragen geniesst das Anliegen in der Bevölkerung einen grossen Rückhalt.
Würde die Initiative angenommen, müsste das Parlament weitergehende Einschränkungen für den Verkauf und die Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper umsetzen. Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein zur Initiative. (pre/sda)
