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Gesellschaft & Politik

Feuerwerksinitiative kommt nach gescheitertem Gegenvorschlag vors Volk

Das Feuerwerk waehrend der Bundesfeier am Freitag, 1. August 2025 auf dem Thunersee bei Oberhofen, von Gwatt aus gesehen. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Feuerwerke am 1. August sollen weiterhin erlaubt sein.Bild: keystone

Feuerwerksinitiative kommt nach gescheitertem Gegenvorschlag vors Volk

26.06.2026, 10:1426.06.2026, 10:14

Die Feuerwerksinitiative kommt nach dem Scheitern eines Gegenvorschlags im Nationalrat zur Volksabstimmung. Das hat das Initiativkomitee am Freitag entschieden.

Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» verlangt weitgehende Restriktionen für den Verkauf und die Verwendung von lärmintensiven Feuerwerkskörpern. Der Nationalrat hatte am vergangenen Freitag einen indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren in der Schlussabstimmung deutlich abgelehnt.

Das Initiativkomitee bezeichnete den gescheiterten Gegenvorschlag als «Scheinkompromiss», mit dem es sich nun nicht mehr auseinandersetzen musste. Diskutiert worden war ein Böllerverbot im Sprengstoffgesetz. Dies hätte laut den Initiantinnen und Initianten aber nur einen kleinen Teil des lauten Feuerwerks betroffen.

Ausnahmen für 1.-August-Feiern

Die Initiative fordert ein weitergehendes Verkaufsverbot, namentlich für Feuerwerksbatterien und für laute Feuerwerksartikel zum privaten Gebrauch. Diese würden neben der Verursachung von Lärm auch weitere Sicherheitsrisiken bergen, schreibt das Komitee. Öffentliche Feuerwerke zu speziellen Anlässen wie am Nationalfeiertag seien aber von der Initiative nicht betroffen.

Das Volksbegehren war unter anderem vom Schweizer Tierschutz, der Stiftung für das Tier im Recht, der Fondation Franz Weber und der Tierschutzorganisation Vier Pfoten lanciert worden. Gemäss Umfragen geniesst das Anliegen in der Bevölkerung einen grossen Rückhalt.

Würde die Initiative angenommen, müsste das Parlament weitergehende Einschränkungen für den Verkauf und die Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper umsetzen. Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein zur Initiative. (pre/sda)

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16 Kommentare
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Digitalflaneur
26.06.2026 10:55registriert März 2024
Hoffentlich auch! Mein ja, dazu ist sicher!
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Yallix
26.06.2026 11:09registriert Februar 2025
Gut so.
Mit einem Minimum an Erziehung und Rücksichtnahme könnte man sich an klare Vorgaben fürs Abbrennen des Feuerwerks halten.
Trotzdem scheint dies für das heutige freie Individuum offensichtlich eine masslose Überforderung zu sein.
Lieber erwartet man dafür „Toleranz“, kultiviert sein Ego und mokiert sich dümmlich über "Bünzlis" u.ä.
Da ist es nur logisch, dass grundlegenden Regeln eines minimal respektvollen Zusammenlebens mit juristischen Mitteln Nachdruck verliehen werden muss.
Bezeichnenderweise sind es dann genau jene, welche dies erst notwendig machen, die sich darüber beklagen.
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klausderkleine
26.06.2026 10:52registriert April 2022
Als ich vor Jahren einmal am 1. August mitten in einem Wald war und erlebt habe was da abgeht…Mann konnte die Nervosität von den Tieren richtig spüren. Es war ein Erlebnis das sehr einprägend war. Daher würde ich eine entsprechende Einschränkung sehr begrüssen.
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