Ständeratskommission will Feuerwerksregeln punktuell verschärfen
Das Zünden von Böllern soll schweizweit verboten werden. Keine Verschärfungen geben soll es bei der Ausweispflicht. Die zuständige Ständeratskommission will dem Nationalrat in den meisten Punkten folgen.
Konkret heisst das, dass Feuerwerkskörper verboten werden sollen, die ausschliesslich der Knallerzeugung dienen. Die Einfuhr von Wunderkerzen, Tortenfontänen, Knallerbsen, Tischbomben und anderem Kleinfeuerwerk soll auf 2,5 Kilogramm pro Tag und Person beschränkt werden. Für grösseres Feuerwerk der Kategorie 3 – grosse Raketen, Vulkane, Thunder und Feuerwerksbatterien – soll dagegen weiterhin kein Ausweis erforderlich sein.
In einem Punkt weicht die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Ständerats (WBK-S) vom Nationalrat ab, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten: Mit knapper Mehrheit beantragt sie, den Abbrand von Feuerwerkskörpern, von denen eine mittlere oder hohe Gefahr ausgeht, einer kantonalen Bewilligungspflicht zu unterstellen. Eine Minderheit möchte von dieser Bewilligungspflicht absehen.
Der indirekte Gegenentwurf zur Feuerwerksinitiative wurde von der Kommission in der Gesamtabstimmung schliesslich einstimmig unterstützt, wie es in der Mitteilung hiess. Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» wurde dagegen mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Im Nachgang zur Brandkatastrophe von Crans-Montana prüfte die Kommission zudem ein Verbot von Feuerwerkskörpern in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Weil die Kantone bereits gehandelt haben, verzichtet die WBK-S gemäss Mitteilung darauf, dieses Verbot durch eine Regelung auf nationaler Ebene zu übersteuern. (sda)
