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Plagiatsvorwürfe an Bundesrichterin - Ein Experte schätzt die Lage ein

julia hänni
Bundesrichterin Julia Hänni.Bild: bger.ch

Richterin unter Plagiatsverdacht: Experte sagt voraus, wie die Uni den Fall beurteilen wird

Ein Gutachten kritisiert die preisgekrönte Doktorarbeit von Bundesrichterin Julia Hänni. Jetzt streitet die Politik über die Folgen.
31.08.2026, 22:1831.08.2026, 22:24
Andreas Maurer / ch media

Die Aargauer Mitte-Ständerätin Marianne Binder kann sich nicht vorstellen, dass an den Plagiatsvorwürfen gegen Bundesrichterin Julia Hänni (ebenfalls Mitte) etwas dran ist. «Ich habe hohe Achtung vor ihrer wissenschaftlichen Leistung und zweifle nicht an ihrer akademischen Integrität», sagt sie.

Binder präsidiert die Schweizer Delegation des Europarats und die Findungskommission, welche die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für den Schweizer Sitz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorbereitet hat. Der Bundesrat nominierte drei Personen. Julia Hänni gilt als Favoritin.

Ein Grund dafür ist ihr wissenschaftlicher Leistungsausweis. In ihrem Lebenslauf hebt sie zwei Preise für ihre Doktorarbeit an der Universität St.Gallen hervor. Die Hochschule zeichnete diese als beste juristische Dissertation des Jahrgangs aus.

Nach der Nominierung für die europäische Richterstelle verbreiteten anonyme Kritiker ein Dossier mit Plagiatsvorwürfen. Die Professorin wies diese pauschal zurück. Sie seien KI-generiert, manipulativ und fehlerhaft. Trotzdem wollte sie ihre Kandidatur zwischenzeitlich zurückziehen. Das warf Fragen auf.

Plagiatsgutachter Stefan Weber prüfte die Doktorarbeit deshalb im Auftrag dieser Redaktion unabhängig von den anonymen Eingaben. Er dokumentiert 50 Plagiatsfragmente und Zitierfehler. Hänni räumt «handwerkliche Unsauberkeiten» ein. Bei fast tausend Fussnoten könnten solche formalen Mängel kaum überraschen, sagt sie.

Europadelegierter fordert Untersuchung

Anders sieht das Roland Büchel, St.Galler SVP-Nationalrat und Mitglied der Europaratsdelegation. «Das sind gravierende Vorwürfe, die das Richterwahlkomitee ernst nehmen und sauber abklären muss», sagt er. Dieses Komitee wird die Dreierliste prüfen und eine Empfehlung abgeben. Zum Glück bleibe bis zur Wahl im Januar noch genügend Zeit für eine gründliche Untersuchung, sagt Büchel.

Nationalrat Roland Rino Buechel, SVP-SG, spricht an der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Montag, 15. September 2025, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Roland Büchel (SVP): «Das sind gravierende Vorwürfe, die das Richterwahlkomitee ernst nehmen und sauber abklären muss.»Bild: KEYSTONE

Unabhängige Experten zu diesem Fall zu finden, ist schwierig. Gleich zwei renommierte Schweizer Rechtsphilosophen, die sich mit dem Thema der Doktorarbeit auskennen, erklären sich auf Anfrage für befangen. Beide stehen Hänni nahe und schätzen sie persönlich.

Ein weiterer Rechtsprofessor äussert sich auf Anfrage nur anonym. Hännis Argumentation, es handle sich lediglich um «handwerkliche Unsauberkeiten», werfe aus seiner Sicht ein ungünstiges Licht auf ihr wissenschaftliches Arbeitsethos. Dem Gutachten zufolge zögen sich diese «Unsauberkeiten» durch die gesamte Arbeit. Damit stelle sich die Frage nach Hännis Eignung für ein Richteramt auf höchster Ebene.

Ähnlicher Ausgang wie bei SVP-Nationalrätin möglich

Jochen Zenthöfer ist Luxemburger Plagiatsexperte und Jurist. Als Journalist berichtete er mehrfach für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» über die Universität St. Gallen. Er glaubt deshalb zu wissen, wie die Hochschule den Fall einschätzen wird. Sie werde wohl 18 Plagiatsfragmente als solche anerkennen, sagt er nach einer Analyse des Gutachtens. In den anderen beanstandeten Textpassagen sei es schwierig, eine Täuschungsabsicht zu beweisen. Er glaubt deshalb nicht, dass die Universität nach ihrer eigenen Plagiatsprüfung den Doktortitel aberkennen wird.

Das wäre ein ähnlicher Ausgang wie im Fall der Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel. Weber erhob 2023 einen Plagiatsverdacht gegen ihre Doktorarbeit. Kürzlich bestätigte die Universität Zürich ein wissenschaftliches Fehlverhalten. Fehr durfte ihren Doktortitel aber behalten.

Im Fall von Julia Hänni stellt Webers Gutachten den Doktortitel allerdings gar nicht in Frage – aber ihre zwei Preise. Auf seinem Blog kommentiert Weber: «Mit solchen handwerklichen Mängeln hat sie an einem Höchstgericht nichts verloren.» (schweizheute.ch)

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Claire Z
01.09.2026 00:51registriert September 2024
Es gibt eine grundlegende Regel beim Zitieren, dass man die ursprüngliche Quelle (Primärquelle) zitiert und nicht die Sekundärliteratur. Es geht darum, den Urheber des Inhalts zu benennen, nicht um Formulierungen.

Weber zitiert diese Regel sogar in seinem "Gutachten", aber trotzdem wirft er Hänni vor, dass sie die Primärquellen zitiert und nicht die Sekundärliteratur, mit deren Hilfe sie die ursprünglichen Quellen erschlossen hat. Im ganzen "Gutachten" geht es um nichts anderes.

Deswegen mit irreführenden "Plagiats"-Labels wild um sich zu werfen, ist einfach unseriös.
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Stambuoch
01.09.2026 07:50registriert März 2015
Wer in seinem Leben nur fehlerlose Arbeiten abgeliefert hat, werfe den ersten Stein.
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Rethinking
01.09.2026 06:26registriert Oktober 2018
Die SVP, die selbst am meisten Dreck am Stecken hat, schreit mal wieder am lautesten
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