Valérie Dittli schlägt zurück: Waadtländer Regierung soll gewisse Rechte missachtet haben
Die unter Druck stehende Waadtländer Staatsrätin Valérie Dittli schlägt zurück. Drei Monate, nachdem sie im Meylan-Bericht angeprangert worden war, ist die Mitte-Politikerin der Ansicht, dass ihr Recht auf Anhörung missachtet wurde. Der Staatsrat bestreitet dies.
Dittli stellte der Presse am Freitag ein Rechtsgutachten vor, das sie bei Professoren der Universitäten Genf und Zürich in Auftrag gegeben hatte. Deren Schlussfolgerung sei eindeutig, sagte die 33-jährige Ministerin. «Mein Recht auf Anhörung wurde schwerwiegend verletzt», erklärte sie. Sie fügte hinzu, dass es sich nicht um «blosse Verfahrensunregelmässigkeiten» handle, sondern um «eine Verletzung eines Grundrechts sowie der Menschenwürde».
Dittli erklärte insbesondere, sie hätte den Meylan-Bericht gerne vor dessen Veröffentlichung eingesehen und Ergänzungen sowie Korrekturen daran vornehmen wollen. Der Staatsrat hatte dies jedoch abgelehnt.
Unter Bezugnahme auf dieses Rechtsgutachten ist Dittli der Ansicht, dass die Verwendung des Meylan-Berichts «sowohl auf administrativer Ebene als auch im Rahmen eines Strafverfahrens» infrage gestellt werden müsse, da die Staatsanwaltschaft nach der Veröffentlichung dieses Berichts eine Untersuchung eingeleitet habe.
Die Mitte-Politikerin fordert daher, dass der Meylan-Bericht sowie die dazugehörige Pressemitteilung von der Website des Kantons Waadt entfernt werden. Sie fügte hinzu, dass sie laut dem Rechtsgutachten zwar Schadenersatz wegen immateriellen Schadens geltend machen könnte, dies jedoch nicht wünsche, da sie eine friedliche Beilegung des Streits einem Rechtsstreit gegen ihre Kollegen vorziehe.
Geheime Vereinbarung
Das Rechtsgutachten bezieht sich nicht auf die im Meylan-Bericht enthaltenen Vorwürfe, die Dittli nach wie vor bestreitet. Zur Erinnerung: Dieser am 24. April veröffentlichte Bericht hatte die Existenz einer vertraulichen Vereinbarung zwischen der Ministerin und dem ehemaligen Präsidenten der Kommission für ländlichen Grundbesitz, Jean-Claude Mathey, belegt, mit dem sie im Konflikt stand. Die Vereinbarung sah insbesondere die Rücknahme der Strafanzeige gegen Dittli und die Zahlung von 10'000 Franken an Mathey als Gegenleistung für die Abfassung eines Berichts vor.
Dieser Meylan-Bericht, der nach mehreren anderen Berichten, die Dittli kritisierten, veröffentlicht wurde, hatte eine heftige Reaktion des Staatsrats ausgelöst. Die Regierungsmitglieder prangerten die Lügen und die Geheimhaltung ihrer Kollegin an und erklärten, dass es schwierig sein werde, das Vertrauen wiederherzustellen.
Staatsrat widerspricht
Am Freitag reagierte der Staatsrat umgehend auf den Gegenangriff der Mitte-Politikerin. In einer Pressemitteilung unterstrich er, dass Dittli sich im Rahmen der Ausarbeitung und Veröffentlichung des Meylan-Berichts «mehrfach äussern» konnte. Die Regierung stellte klar, dass Dittli an der Ausarbeitung des Auftrags an den ehemaligen Kantonsrichter Jean-François Meylan mitgewirkt und sich anschliessend zweimal vor ihm geäussert habe.
Der Staatsrat lehnt es daher ab, den Meylan-Bericht zurückzuziehen.
Zukunft unerwähnt
Diese neuen Meinungsverschiedenheiten zwischen Dittli und dem Staatsrat treten zu einem Zeitpunkt auf, an dem sich das jüngste Mitglied der Exekutive in Kürze zu seiner politischen Zukunft äussern muss. Die Ministerin, die unter anderem für Landwirtschaft und Digitalisierung zuständig ist, hat noch immer nicht erklärt, ob sie bei den Gesamterneuerungswahlen im kommenden Februar erneut kandidieren möchte.
Obwohl ihre Partei ihr bis zum 11. August Zeit gegeben hatte, sich zu positionieren, begnügte sie sich am Freitag mit der Antwort, dass «Diskussionen im Gange sind».
Die 33-jährige Staatsrätin hatte bisher stets beteuert, nicht zurücktreten zu wollen, obwohl der Grosse Rat sie im vergangenen April mit einer Resolution zum Rücktritt aufgefordert hatte. Sie wolle die Legislaturperiode klar beenden, hatte Dittli erklärt.
Bereits zwei Strafuntersuchungen
Gegen die im Kanton Zug aufgewachsene Mitte-Politikerin laufen mittlerweile zwei Strafuntersuchungen. Am 18. Juni hatte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Dittli im Zusammenhang mit dem Meylan-Bericht eröffnet. Sie war der Ansicht, dass der Verdacht auf eine Straftat nicht ausgeschlossen werden kann.
Ausserdem eröffnete die Staatsanwaltschaft im vergangenen Herbst eine erste Strafuntersuchung gegen Dittli. Diese bezog sich auf einen möglichen Amtsmissbrauch. Die mittlerweile ehemalige Finanzdirektorin hatte im Rahmen des Steuerdeckels verlangt, rechtskräftige Veranlagungen aufzuheben oder aufheben zu lassen. Ein Verfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses stellte die Staatsanwaltschaft hingegen ein. (dab/sda)
