Bikini und Badehose: Diese Regeln gelten in Schweizer Städten
In den Ferien schnell im Bikini in den Supermarkt oder ins Café? Dies könnte an einigen Orten teuer werden. In Ischia (IT) gibt's beispielsweise für das Herumlaufen in der Stadt mit blosser Badebekleidung oder nacktem Oberkörper Strafen zwischen 25 und 500 Euro. Begründet werden die Verbote mit Anstand und Rücksichtnahme auf die Einheimischen. Doch wie sieht es mit solchen Regeln in der Schweiz aus?
Hierzulande ist die Lage deutlich entspannter. Dies zeigt die Anfrage von 20 Minuten an mehrere Schweizer Städte. Ein explizites Verbot für Bikini und Co. in der Öffentlichkeit gibt es in Zürich, Basel, Bern, Genf und Lugano nicht.
Kein ausdrückliches Verbot
Marc Surber von der Stadtpolizei Zürich sagt dazu der Zeitung: «Grundsätzlich ist es nicht verboten, im Bikini oder in der Badehose durch die Stadt zu gehen.» Auch in Lugano und Genf gibt es kein ausdrückliches Verbot.
Norbert Esseiva, Leiter der Orts- und Gewerbepolizei sowie stellvertretender Polizeiinspektor der Stadt Bern, bezieht sich auf die persönliche Freiheit: «Die Freiheit in der Auswahl der Bekleidung gehört zum Recht auf individuelle Lebensgestaltung.» Eingeschränkt werde diese nur, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies rechtfertigten.
Besonders in Basel ist man bei der Angelegenheit entspannt, denn das Rheinschwimmen gehört zum Sommer dazu und somit auch die Menschen, die in Badebekleidung am Ufer entlanglaufen. Laut Stefan Schmitt, Mediensprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements Basel-Stadt, gehört dies zum Stadtbild.
Auch wenn keine generellen Verbote existieren, gibt es trotzdem Grenzen. Strafrechtlich relevant könne es demnach werden, wenn sexuelle Motive oder Belästigungen zur Nacktheit dazukommen, erklärt Schmitt. Auch in Lugano komme es erst zu Polizeieinsätzen bei der Störung der öffentlichen Ordnung.
In Genf und Zürich werden Personen in unangemessener Kleidung oder solche, an deren Kleidung sich andere stören, zunächst von den Einsatzkräften gebeten, sich angemessener zu kleiden.
(kek)
