Schweiz
Gesellschaft & Politik

Abstimmungen 2027: Über 5 Vorlagen entscheidet die Schweiz im Februar

Über diese fünf Vorlagen stimmt die Schweiz Ende Februar ab

Die Schweizer Stimmbevölkerung wird am 28. Februar 2027 über fünf Vorlagen entscheiden können. Darunter sind umstrittene Vorlagen wie die geplante Aufhebung des AKW-Neubauverbots oder das Freihandelsabkommen mit Malaysia.
28.10.2026, 13:0028.10.2026, 13:47

Der Bundesrat hat fixiert, welche Vorlagen am ersten von nur zwei Abstimmungsterminen im Wahljahr 2027 an die Urne kommen, wie er am Mittwoch mitteilte. Es sind dies die Stopfleber-Initiative, die Demokratie-Initiative, das Freihandelsabkommen mit Malaysia, die Aufhebung des AKW-Neubauverbots sowie die Vorlage zur Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen.

ARCHIV --- ZUR ABSTIMMUNG UEBER DIE "ATOMAUSSTIEGS-INITIATIVE" STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZUR VERFUEGUNG --- Nuclear power plant Goesgen in the canton of Solothurn, Switzerland, pictur ...
Auch über die Aufhebung des AKW-Neubauverbots wird abgestimmt.Bild: KEYSTONE

Drei Referenden von Links

Zu reden geben dürfte insbesondere die Aufhebung des AKW-Neubauverbots. Mit der Vorlage will die bürgerliche Parlamentsmehrheit das nach der Katastrophe von Fukushima beschlossene Verbot für neue Kernkraftwerke im Kernenergiegesetz wieder streichen. Befürworter plädieren für «Technologieoffenheit» und argumentieren, dass die Schweiz zur Sicherung der winterlichen Stromversorgung und zur Erreichung der Klimaziele nicht auf CO2-arme Kernkraft verzichten könne.

Für Links-Grün und Umweltverbände stellt der Schritt eine Kehrtwende der Energiewende dar: Neue AKW seien unrentabel, kämen angesichts jahrzehntelanger Bauzeiten viel zu spät und behinderten Investitionen in erneuerbare Energien, so der Tenor bei den Gegnerinnen und Gegnern.

Ebenfalls von linker Seite bekämpft werden zwei weitere vom Parlament beschlossene Vorlagen: das Freihandelsabkommen mit Malaysia und die Frage des Stellenwerts von Gesamtarbeitsverträgen. Beim Wirtschaftsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Malaysia geht es um den gegenseitigen Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen für Schweizer Industrie- und Exportgüter.

Die Gegnerschaft kritisiert vor allem Erleichterungen für Palmöl-Importe, da die Ausdehnung der Plantagen die Abholzung von Regenwäldern, Vertreibungen und Menschenrechtsverletzungen anheize. Der Bundesrat und die Wirtschaftsverbände betonen dagegen strenge Nachhaltigkeitskriterien im Vertrag und warnen, ein Nein würde Schweizer Exporteuren im asiatischen Markt gegenüber Konkurrenten aus der EU schaden.

Die Gesetzesänderung zu allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) für einzelne Branchen will, dass diese Vorrang haben vor kantonalen Mindestlöhnen - selbst dann, wenn der vertragliche Branchenlohn tiefer liegt als das kantonale Minimum. Bürgerliche und Arbeitgeberverbände wollen damit die bewährte Sozialpartnerschaft schützen und verhindern, dass regionale Volksentscheide mühsam ausgehandelte Branchenverträge aushebeln.

Gewerkschaften und linke Parteien bekämpfen die Vorlage per Referendum und sprechen von einem frontalen Angriff auf kantonale Volksentscheide und den Schutz vor Lohndumping in Tieflohnbranchen. Auch der Bundesrat war ursprünglich gegen die Vorlage.

Zwei Volksinitiativen

Zur Abstimmung kommen im Februar auch zwei Volksbegehren: Die Initiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)» will die Einfuhr von Erzeugnissen aus der Zwangsmästung von Gänsen und Enten verbieten. Während das Stopfen in der Schweiz aus Tierschutzgründen längst untersagt ist, ist der Import von Foie gras weiterhin erlaubt.

Das Parlament hat einen Gegenvorschlag zur Initiative beschlossen. Es will den Konsum von Stopfleber einschränken, die Einfuhr aber nicht verbieten. Deshalb haben die Initiantinnen und Initianten ihre Vorlage nicht zurückgezogen.

Schliesslich entscheiden die Stimmenden über die Initiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)». Diese verlangt, dass ausländische Staatsangehörige bereits nach fünf Jahren regulärem Aufenthalt und bei Erfüllung objektiver Kriterien einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung erhalten. Zudem soll das Verfahren bundesweit vereinheitlicht werden.

Das Initiativkomitee argumentiert, ein Viertel der Bevölkerung lebe ohne politische Rechte, was ein Demokratiedefizit darstelle. Das bürgerliche Lager hält dagegen, das Schweizer Bürgerrecht dürfe nicht «verschenkt» werden; eine erfolgreiche Integration brauche Zeit, und die Einbürgerung müsse die Krönung eines Integrationsprozesses bleiben, nicht dessen Voraussetzung. (dab/sda)

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