Fall Patrick Frei: Mutter und Tochter sollen nun doch bleiben dürfen
Wie der «Tagesanzeiger» schreibt, sollen Iwona L. und ihre Tochter nun doch in der Schweiz bleiben dürfen. Zudem soll die Gemeinde Untersiggenthal ihnen mehr als nur die Nothilfe zahlen. Dies habe der Kanton entschieden, heisst es im Bericht.
Der Gemeinderat hatte den beiden nach der Verhaftung des Aargauer Grossrats nur eine geringe Nothilfe zugestanden – obwohl sie wegen ihres Aufenthaltsstatus eigentlich Anspruch auf reguläre Sozialhilfe gehabt hätten. Auf Anfrage der Zeitung schreibt der Kanton, dass man die Gemeinde nun zu einer «konkreten Berechnung der ordentlichen Sozialhilfe rückwirkend ab Juni 2025» auffordere.
Der Gemeinderat von Untersiggenthal will den Kantonsentscheid nicht anfechten, heisst es auf Anfrage des «Tagesanzeigers».
Zudem ist auch das Aargauer Migrationsamt nun bereit, den beiden Frauen wegen «eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalles» eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, heisst es im Bericht weiter.
Als Bedingung müssten die beiden Frauen alle «medizinisch vorgegebenen Massnahmen ergreifen, damit sie sich mittelfristig in den Arbeitsmarkt integrieren» können. Das Migrationsamt erklärte die Kehrtwende gegenüber dem «Tagesanzeiger» mit «neuen Erkenntnissen aus dem Strafverfahren sowie neuen Umständen».
Noch muss dem aber das Aargauer Verwaltungsgericht zustimmen, danach wird sich der Bund mit dem Fall beschäftigen müssen. Denn auch das Staatssekretariat für Migration muss der Härtefallregel zustimmen. (ome)
