Der Bundesrat will den Zivilstand «geschieden» abschaffen
Den Zivilstand «geschieden» soll es in Zukunft nicht mehr geben. Der Bundesrat unterstützt eine Motion aus der FDP-Fraktion, die die dafür nötigen Gesetzesanpassungen verlangt. Über den Vorstoss entscheidet nun das Parlament.
Nadine Gobet (FDP/FR) macht in der von zwölf Nationalratsmitgliedern aus allen Fraktionen unterstützten Motion geltend, dass der Zivilstand «geschieden» noch Jahre nach einer Scheidung bestehe. Und das auch dann, wenn die betroffene Person keine daraus entstehenden Rechte und Pflichten mehr habe.
Der Zivilstand diene primär dazu, die gegenwärtige rechtliche Situation einer Person darzustellen, nicht ihre Lebensgeschichte, so Gobet. Die Scheidung sei ein abgeschlossenes rechtliches Ereignis. Müsse sich jemand auf Dauer als «geschieden» bezeichnen, werde ein privates Ereignis «verwaltungstechnisch verewigt».
Die Scheidung bleibe in den Registern eingetragen. Damit gingen den zuständigen Behörden durch die Abschaffung des Zivilstands «Geschieden» keine Informationen verloren.
Der Bundesrat ist laut seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme bereit, die Motion umzusetzen. Eine Begründung dazu veröffentlichte er nicht. (dab/sda)
