Schweiz
Gesellschaft & Politik

Post-Angestellte wehren sich gegen 1.- August-Regelung

Kein Feiertag: Post-Angestellte wehren sich gegen 1.-August-Regelung

15.09.2026, 11:2815.09.2026, 11:28

Der 1. August fiel in diesem Jahr auf einen Samstag. Für viele Pöstlerinnen und Pöstler bedeutete das: Sie hatten zwar am Samstag frei, erhielten dafür aber keine Zeitgutschrift. Bei den Betroffenen sorgt das für Unmut. Denn für sie gehört der Samstag zur Arbeitswoche.

Zwischen 3000 und 6000 Zustellerinnen und Zusteller sind gemäss der Gewerkschaft Syndicom betroffen, wie der Blick berichtet. «Noch selten hatten wir so viele Anfragen zu einem Thema», sagt Dominik Dietrich (40), Co-Sektorleiter Logistik. Die Gewerkschaft schrieb darum einen offenen Brief an Post-Chef Pascal Grieder. 960 Personen haben ihn unterzeichnet. Sie fordern, dass die Post die Regelung zur Anrechnung des 1. Augusts überprüft, den Betroffenen die Arbeitszeit nachträglich gutschreibt und verhindert, dass sich der Fall wiederholt.

Paketzusteller der Schweizerischen Post Halid Dursun befoerdert Pakete auf einer Sackkarre fuer die Zustellung zum Kunden, aufgenommen am Montag, 15. November 2021 in Zuerich. (KEYSTONE / Ennio Leanza ...
Pöstlerinnen und Pöstler fordern, dass der Feiertag nachträglich angerechnet wird.Bild: KEYSTONE

Post hält dagegen

Die Post sieht das anders und beruft sich auf die geltenden Arbeitszeitregelungen. «Die Post hält sich an die im Gesamtarbeitsvertrag vereinbarten Regeln», sagt sie gegenüber dem Blick. Für Mitarbeitende mit einer Fünf-Tage-Woche gelte ein Feiertag, der auf einen Samstag fällt, als bezogen – auch dann, wenn sie sonst regelmässig oder gelegentlich samstags arbeiten.

Für diesen Tag werden ihnen keine zusätzlichen Arbeitsstunden gutgeschrieben. Die Post hält die Regelung dennoch für fair: «Im Gegenzug profitieren diese Mitarbeitenden, wenn Feiertage auf Werktage fallen, an denen sie üblicherweise nicht arbeiten. In solchen Fällen wird der Feiertag gutgeschrieben.» (cst)

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