Digital statt per Post: Schweiz soll Daten zu Straftätern schneller mit EU austauschen
Die Schweiz soll mit EU-Staaten Strafregisterdaten elektronisch und damit schneller austauschen können. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Verhandlungsmandat für eine Teilnahme am Europäischen Strafregisterinformationssystem (Ecris) verabschiedet.
Ecris bedeutet European Criminal Records Information System. Es handelt sich um ein Strafregisternetzwerk, das seit 2012 existiert. Nationale Justizbehörden erhalten darüber im Rahmen von Gerichtsverfahren oder Ermittlungen Informationen über strafrechtliche Verurteilungen in anderen EU-Staaten. Laut EU-Kommission gibt es pro Jahr mehrere Hunderttausend Anfragen aus den EU-Ländern an das System.
Neues Gesetz macht es möglich
Dank des kürzlich in Kraft getretenen neuen Gesetzes über das Strafregister-Informationssystem Vostra ist ein Anschluss der Schweiz an das EU-Programm aus technischer Sicht möglich. Nun will der Bundesrat vorwärtsmachen und voraussichtlich noch vor Ende des Jahres Verhandlungen mit der EU-Kommission aufnehmen, wie er mitteilte.
Die Teilnahme am Ecris-Programm wäre aus Sicht der Landesregierung ein wirksames Instrument zur Gewinnung von Informationen in Strafverfahren oder bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei besonderen Verdachtsmomenten. Die EU-Kommission habe ihr Interesse an einer Schweizer Teilnahme bestätigt.
Heute erfolgt Austausch per Post
Könnten die Schweiz und die EU-Mitglieder Informationen aus ihren Strafregistern direkt austauschen, würde dies die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten verbessern, schreibt der Bundesrat. Dies würde sowohl der Verhinderung als auch der Aufklärung von Straftaten dienen und die Sicherheit verbessern.
Ein Datenaustausch ist bereits möglich, auf der Grundlage des europäischen Rechtshilfeübereinkommens. Dieses sieht vor, dass die Vertragsstaaten sich gegenseitig informieren über strafrechtliche Verurteilungen ihrer Staatsangehörigen. Dies kann gebündelt erfolgen, einmal pro Jahr.
Die Folge ist, dass Informationen über im Ausland verurteilte Schweizerinnen und Schweizer erst verzögert ins Schweizer Strafregister kommen. Ecris dagegen sieht vor, dass die beteiligten Staaten so rasch wie möglich über Verurteilungen informieren. Heute tauschen die Schweiz und die EU Strafnachrichten per Post aus.
Dass die Schweiz systematisch Strafregisterauszüge bei EU-Staatsangehörigen einholt, die ein Aufenthaltsgesuch stellen, ist laut Bundesrat aber nicht möglich. Das würde gegen das Freizügigkeitsabkommen verstossen. (sda)
